Elektronisches Fartenbuch finanzamttauglich machen..

Kennt jemand die genauen Bedingungen wie man ein elektronisches Fahrtenbuch Finanzamttauglich bekommt oder zumindest wo man dazu Informationen herbekommt?

Gerald

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Gerald Oppen
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Gerald Oppenschrieb: "

Das hat nichts mit de.sci.electronics zu tun! Frage Dein Finanzamt, das kennt die genauen (muss es kennen) Bedingungen.

Dirk

PS. Laß Dir alles schriftlich geben.

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Dirk Ruth

Dirk Ruth schrieb:

Letztenendes schon, da es auch um die Technik geht wie das ganze an das Fahrzeug angebunden werden muss.

Gerald

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Gerald Oppen

Hallo Gerald,

Es geht bei eventuellen Auseinandersetzungen oft um die Fahrtgruende, Orte usw. Das habe ich in meiner Zeit in D alles penibel und ausfuehrlich dokumentiert und tue es auch hier. Letztendlich muss ja plausibel werden, dass eine Fahrt tatsaechlich geschaeftliche Gruende hatte. Wenn dort aber neben Anfangsstand, Endstand, Fahrkilometer, Datum und Zeiten im Text nur lapidar "Kundenbesuch" stuende, koennte die Nase geruempft werden.

Ob man Zeit und Kilometer nun abliest oder automatisch erfasst, ich weiss nicht ob das so der Knackpunkt ist. In beiden Faellen muss es eben ehrlich zugehen. Wo liegt das Problem?

Gruesse, Joerg

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Joerg

Tja...am besten, wenn du da deinen Sachbearbeiter beim Finanzamt fragst :). Der wird, so konkret gefragt, vermutlich fürchterlich "herumeiern".

Entscheident ist, dass ein Fahrtenbuch wie auch alle anderen buchhalterischen Aufzeichnungen den sogenannten "Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung" kurz GOB folgen als die da wären richtig, vollständig, zeitnah,...?....[frag mal in Wikipedia (de.wikipedia.org) nach].

Nun könnte ja eine einfach "Exceltabelle" dem entsprechen, wenn, ja wenn man nachweisen könnte, das die Exceltabelle "zeitnah" geführt wurde. Da man aber Exceltabellen manipulieren kann wie es einem gerade passt, wird sowas aller Wahrscheinlichkeit nach nicht anerkannt und man wird dir einen Versoß gegen die GOB unterstellen (Frag deinen Sachbearbeiter im FA was er dazu meint.)

D.h. entweder du führst dein Fahrtenbuch handschriftlich oder du findest eine Software, bei der die Eintragungen (Buchungen) so vorgenommen werden, dass Manipulationen nahezu ausgeschlossen sind - zumindest muss dein FA davon überzeugt sein, dass diese Software diesen Ansprüchen gerecht wird - wenn es das nicht ist hast du ein Problem ;).

Mehr erfährst du wie gesagt bei deinem Sachbearbeiter oder deinem Steuerberater.

mfG Ottmar

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Ottmar Ohlemacher

Genau; in einem relativ neuen Urteil wurde eine EXCEL-Tabelle als nicht ausreichend erachtet. IANAL[*], Holger

[*] muss eigentlich IBKS heissen (ich bin kein Steuerberater)...
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Holger Petersen

Joerg schrieb:

Genau dass scheint aber der Knackpunkt zu sein nach dem was ich gehört habe; Die Aufzeichnung muss handschriftlich sein oder mittels eines zugelassenen Gerätes erfolgen. Mir geht es darum wie das Gerät beschaffen sein muss um zulassungsfähig zu sein oder ob es einen technischen Weg ohne aufwendige Zulassung gibt.

Gerald

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Gerald Oppen

Ich glaube nicht, dass es eine Liste gibt, mit Software die zugelassen ist und Software, die nicht zugelassen ist. Wenn man dir glaubt, das die Aufzeichnungen richtig sind, wird man sich vermultlich nicht lange darum kümmern, wie die Daten ermittelt und festgehalten wurden - wenn aber diesbezüglich Zweifel aufkommen, wirst du mit einer Exceltabell mit Sicherheit Schwierigkeiten haben.

Um im Nachhinein keine Troubles zu haben könnte ich mir vorstellen, das du dir eine Form (Software, technische Aufzeichnungsmethode etc) überlegst und zwecks Beurteilung der Zulässigkeit der Art der Aufzeichnung bei deinem Sachbearbeiter vorzustellen. Nach dem der Sachbearbeiter mündlich oder fernmündlich sein OK zu der Methode gegeben hat, wie du dieses Fahrtenbuch führen willst, musst du darüber ein Gesprächsprotokoll anfertigen, welches du von deinem Sachbearbeiter unterzeichnen lässt. Das wird dem Sachbearbeiter furchbar stinken, weil er ja jetzt auf einmal etwas entscheiden und dafür die Verantwortung tragen muss - deshalb wird er sich mit deinem Anliegen an seinen Vorgesetzten und der vielleicht noch eine Etage höher, wenden, bis du dann einen schriftlichen Bescheid in Händen hältst, ob die Art und Weise, wie du deine Aufzeichnungen führen willst vom FA anerkannt wird.

Aber eine andere Möglichkeit um sich gegen das Nichtanerkennen einer Aufzeichnungsmethode abzusichern sehe ich ehrlich gesagt nicht.

Du kannst natürlich irgend "etwas" machen und darauf hoffen, dass es anerkannt wird....ob das dann aber schließlich und endlich so sein wird ist eine Unbekannte.

mfG Ottmar

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Ottmar Ohlemacher

Holger Petersen schrieb:

Es geht mir darum wie ein elektronisches Aufzeichnungsgerät konstruiert werden muss damit es vom Finanzamt anerkannt wird bzw. zulassungsfähig wird und wer das Gerät zulässt.

Gerald

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Gerald Oppen

Gerald Oppen schrieb:

Geht es Dir eigentlich darum, ein solches Gerät zu vertrieben oder möchtest Du eine individuelle Lösung für Dich selber?

In ersterem Fall wende Dich wirklich schriftlich an das Bundesfinanzamt, anders wirst Du keine verbindlcihen Infos bekommen.

Im zweiten Fall sage ich Dir: Vergiss es! Wenn Du der Erbauer des Gerätes bist, kannst Du folglich immer manipulieren und somit ist das Ganze ziemlich sinnfrei. Ich kann Dir aber sagen, daß ich mehrere Fälle kenne, wo das FA eine ausgedruckte Excel-Tabelle akzeptiert - man muss nur die passende Rechnung dazuschreiben. Damit kann man zweifelsfrei er- klären, daß man beim Kunden war - mehr braucht's doch nicht...

cu,

Aguja

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Aguja

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