[OT] Kennzeichnung verkaufter Software

Hi,

Also Kopfschmerzen würde mir da das "versteckt" machen. Und heftige Bauchschmerzen macht es, wenn die Software ungefragt "nach Hause telefoniert".

Allerdings ist in jedem Hausverwaltungsprogramm, das ich ausliefere, die vollständige Adresse des Kunden fest eingespeichert. Dazu eine hübsche Prüfsumme, damit die auch richtig bleibt. Und die Adresse kommt auf jeden Ausdruck des Programms. Das wissen die Kunden und sollte ich mal eine Hausabrechnung sehen, auf der zwar im Briefkopf "Klausoft Ltd." steht, aber als Absender im Brieffenster der Name eines meiner Kunden, dann gäbe das Streß...

Gruß Michael Kutscher

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www.kutschersoft.de
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Michael Kutscher
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Hallo NG,

Ist es legal, verkaufte (selbstentwickelte) Software zu kennzeichnen? Also z.B. verschlüsselt Kundeninformationen (z.B. MD5-Hash-Key) in der Software zu verstecken? Wenn Raubkopien auftauchen, darf man die versteckten Informationen zur Identifizierung des Raubkopierers verwenden? Hat das vor Gericht bestand?

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Mfg
Thomas Pototschnig
www.oxed.de
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Thomas Pototschnig

Was machst du, wenn deinem Kunden die Software geklaut worden ist? bzw. er das behauptet? Ich glaube, es ist sehr schwer, das Gegenteil zu beweisen.

Gruss

Claudius

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Maturaarbeiten: http://ma.kanti-zug.ch
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Claudius Zingerli

Was passiert, wenn deine Kunden umziehen? Oder wenn sie ihre Lizenz weiterverkaufen wollen? Ein Auto kann man ja auch weiterveräußern, wenn man möchte - warum sollte das bei Software-Lizenzen anders sein?

Holger

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Holger Bruns

Hi,

Natürlich. Der Kunde ruft bei mir an oder schickt mir eine Mail und bekommt eine Datei, die das entsprechend anpaßt. Bei einer Weiterveräußerung muß er mir unterschreiben, daß er die Software selbst nicht mehr nutzt (Das ist allerdings bei mir noch nicht vorgekommen: Wer eine nicht ganz billige HV-Software kauft, möchte auch später noch die Daten früherer Jahre auswerten können :-)

Gruß Michael Kutscher

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Michael Kutscher

Du meinst hier gibt es wieder das Problem, dass ich als Kläger beweisen muss, dass es ihm nicht geklaut worden ist? Im Zweifel für den angeklagten? Ehrlich gesagt ich hab keine Ahnung. Aber irgendwas muss es doch geben, um seine Software zu schützen.

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Mfg
Thomas Pototschnig
www.oxed.de
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Thomas Pototschnig

Ein Dongle kann man nur ein mal klauen, da hält sich der Schaden in Grenzen. Du kannst dem Kunden dann aus Kulanz einen neuen Dongle geben und den alten in der Software sperren, so das der Dieb mit dem nächsten Update nix mehr anfangen kann. Ansonsten: Wenn mir ein Auto geklaut wird schenkt mir der Hersteller auch kein neues ... nur kauft man ja eine Lizenz und nicht das/den Dongle.

Tschüss Martin L.

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Martin Laabs

Martin Laabs schrieb:

Autos lädt man sich doch beim Esel runter....

CNR, Dieter

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Dieter Wiedmann

Warum sollte es veboten sein ?

Ein Wasserzeichen ist ein gängiger Weg, um Raubkopien einzudämmen.

Wenn der Käufer dann auch noch seinen Namen (bitte eher nicht vollständige Anschrift) im "About" oder beim Programmstart ("Lizensiert an: ...") lesen kann, hat dies gleichzeitig eine gute psychologische Wirkung. Die sorgt dann dafür, dass dem fernen Bekannten, der "kann ich eine Kopie haben" fragt, ein "ja klar, die kaufst du bitte einfach beim Anbieter" entgegenschallt.

Deshalb ist es gängige Praxis.

Nach meiner Kenntnis ist zwischen Zivil- und Strafverfahren zu unterscheiden:

- Im Strafverfahren braucht es harte Beweise, d.h. nur alleine mit der Information tut man sich schwer. Sie kann aber ein weiteres Indiz sein, die den Richter zur Überzeugung bringt, einen pösen Purschen vor sich zu haben.

- Im Zivilverfahren gibt es den Anscheinsbeweis, d.h. wenn diese Software z.B. in Raubkopierer-Foren auftaucht und auf einen Käufer zurückgeführt werden kann, so ist der Anschein gegeben, dass der Käufer weitergegeben und sich damit schadenersatz- pflichtig gemacht hat. Der Käufer (sic!) muss diesen Anschein dann wiederlegen, um nicht z.B. beim Schadenersatz dabeizusein. Wenn der jetzt mit einer eher unglaubwürdigen und nicht belegbaren Story a'la "Räuberpistole" ankommt, ist die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung auf Schadenersatz sehr hoch.

- All das setzt voraus, dass die Information nicht leicht abzuändern ist, ergo halbweg brauchbarer Hash etc.

Gruß Oliver

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Oliver Bartels + Erding, Germany + obartels@bartels.de
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Oliver Bartels

It depends, siehe das aktuelle Urteil vom LG München, Az. 7 O 23237/05.

Einen _Anspruch_ auf Namensänderung gibt es eh' nicht, wird die Software aber als Standardprodukt mit Datenträger geliefert, dann darf der Kunde sie weiterverkaufen. Er sollte den Verkauf nur ordentlich dokumentieren.

Anders sieht es bei reinen Downloads aus, siehe o.g. Urteil.

Gruß Oliver

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Oliver Bartels + Erding, Germany + obartels@bartels.de
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Oliver Bartels

Beklagter != Angeklagter

Wenn sie wertvoll ist: Dongle oder Registrierung oder Lizenzserver. Ob der Kunde das dann mag, ist ein anderes Thema, wenn nicht, dann finden Verkäufer und Käufer halt mal nicht zusammen, das Für- und Wieder darf jeder Anbieter für sich selbst entscheiden, einen Königsweg gibt es nicht.

Gruß Oliver

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Oliver Bartels + Erding, Germany + obartels@bartels.de
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Oliver Bartels

Idee nicht schlecht, nur funktionieren Dongles nicht immer allzu sauber, so dass ich vernehmen durfte, dass es Käufer von teuren Layout-Programmen bevorzugen, eine sauber gehackte Version zu benutzen anstatt die original-Gedongelte.

Weiter wäre da noch die Lösung mit einem zentralen Lizenzserver, der die volle Übersicht behält. Lustig sind dann Programme z.B. von Fluent die bei kürzesten Verbindungsunterbrüchen bzw. zufällig schlagartig abschmieren...

Richtig. Die Schlüssel sind wohl auch bedeutend günstiger als das Auto.

Gruss

Claudius

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Claudius Zingerli

So ungefähr wird dies auch bei uns gehandhabt. Die allermeisten Fälle gehen durch, manche Stories oder angebliche Dongle-"Überreste" sind aber schon sehr hahnebüchend, da hat man schon den Eindruck, dass manche Leute alle anderen Mitmenschen für blöd halten.

( Vorallem sollte den Tricksern klar sein, dass der Hersteller Dongle-Rückläufer aus verschiedensten Serien in schieren Mengen hat, an denen sich kostengünstig angebliche mechanische Unfälle sehr preiswert nachstellen lassen ;-)

Man kauft beides als Einheit.

Wenn einem der pöse Autoklauer nur die Räder abschraubt, gibt es auch keinen kostenlosen Ersatz vom Hersteller. Fällt dann der Karren von den Steinen und gehen die Bremsscheiben kaputt, so ist dies ebenfalls bestenfalls ein Versicherungsfall.

Gruß Oliver

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Oliver Bartels + Erding, Germany + obartels@bartels.de
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Oliver Bartels

Hallo Claudius

Meistens verwendet man nicht nur ein Programm auf dem Rechner, sondern mehrere. Sind mehrere verdongelt, so bist Du der flei=DFige Umst=F6psler und Rebooter, weil es eher ungew=F6hnlich ist, das sich verschiedene Dongels vertragen.....ausserdem hast du nur eine endliche Anzahl von Schnittstellen am Rechner. Und ob ein USB Dongel hinter einem USB Hub immer noch ordnungsgem=E4=DF vor sich hindongelt ist auch fraglich.

Es ist richtig, ein Dongel w=E4re f=FCr mich ein heftiges Gegenargument gegen eine Software.

Auf die Ehrlichkeit von Kunden w=FCrde ich aber auch nicht setzten wollen. Viele Kleinfirmen k=F6nnen nur existieren, indem sie im "tr=FCben fischen". Von daher h=E4ttest Du aber auch nichts gewonnen. Entweder sie verwenden geklaute Software oder gar keine, weil Sie zugemacht haben.

Mit freundlichem Gru=DF: Bernd Wiebus alias dl1eic

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Selbsterkenntnis ist der erste Schritt zur Depression. Jeder echte Wettbewerb ist ruin=F6s. Darum beruht jede funktionierende Wirtschaft auf Schiebung. Ich will keine besseren Politiker! Ich will ein besseres Volk!

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Wiebus

Das muss er schon, dafür gibt es immerhin Standards. Ist ja nicht so ein historisch belastetes Gefrickel wie der PC-LPT.

Allerdings sind USB-Dongles prinzipbedingt langsamer, weil erst mal die 1+1ms Latenz des Hostcontrollers abgewartet werden muss. Wenn man also den Dongle wg. jedem Sch... abfragt, kann das schon alles recht zäh werden. Ich habe da von einem Programm für prof. Audiobearbeitung gehört, wo auch legale Käufer die Crack-Version verwenden, weil die ungecrackte aufgrund des USB-Dongles kaum noch bedienbar ist...

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         Georg Acher, acher@in.tum.de
         http://www.lrr.in.tum.de/~acher
         "Oh no, not again !" The bowl of petunias
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Georg Acher

Hallo Michael,

Michael Kutscher schrieb: [...]

e=20

che=20

oh je, auch im Mittelalter der Softwarelizenzen h=E4ngen geblieben? Welcher Kunde ist so bl=F6d und l=E4sst sich mit solchen Methoden g=E4nge= ln? Und das bei einer schn=F6den Hausverwaltung. Wenn sowas Oliver Bartels machen w=FCrde, k=F6nnte ich das ja noch irgend wie nachvollziehen...

das hei=DFt, der Kunde kann seine Adresse im Programm nicht =E4ndern? ts ts ts...

ciao

Marcus

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Marcus Woletz

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