Ich habe weder Radio noch Fernseher und die GEZ immer auf die Pelle, deshalb elektronikfreie Wohnung.
Ich m=F6chte aber einen Videorekorder haben, um Kassetten abzuspielen. Ein Videorekorder gilt aber als Rundfunkapparat, weil er auch Fernsehsendungen empfangen k=F6nnte. Und der Fernsehapparat um die Kassetten zu sehen nat=FCrlich auch.
Seitdem in Berlin ohne Konverter kein Fernsehempfang m=F6glich ist, gilt ein Videorekorder ohne Konverter immer noch einfach so als Rundfunkapparat?
Wenn ja, kann man den Empf=E4ngerteil so zerst=F6ren, da=DF das Gesetz zufrieden ist, obwohl Kassetten noch abspielbar bleiben?
Ich kenne auch andere, die sich das w=FCnschen. Es g=E4be vielleicht einen Markt f=FCr empfangsunf=E4hige Videoabspielger=E4te mit kastriertem Fernseher.=20
Gr=FC=DFe Marco