Exportverbot für Renesas SRAM?

Ich hatte gestern bei Arrow Speicher bestellt, den hier:

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Also nichts besonderes, 64 MBit, 70 ns SRAM. Bestellung ging problemlos, ich hatte auch schonmal bei dem Händler was gekauft, aber kurze Zeit später kam dann eine eMail:

| We are unable to process your order. We are unable to export Renesas | parts. Your order has been cancelled. You have not been charged for | this order.

Habe schon per eMail geantwortet, daß ich bei Bedarf das übliche unterschreiben würde, also ich werde es nicht in den Iran exportieren und auch keine Atombombe damit bauen. Bis jetzt aber noch keine Antwort.

Irgendwelchen Tipps was ich noch machen könnte? Werde wohl mal versuchen dort anzurufen (hoffentlich verstehen die mein englisch), um näheres zu erfahren, wenn ich keine Antwort per eMail bekomme und dann mal bei Renesas direkt nachfragen, aber alles sehr ärgerlich.

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Frank Buss, http://www.frank-buss.de 
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Frank Buss
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Frank Buss:

Wenn Du bei Arrow anrufst, würde ich Deutsch sprechen. Das ist in Dreieich so üblich (0180 2020 112), glaube ich.

Falk D.

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Falk D?eßßert

Das klingt nicht nach staatlichem Exportverbot (dort geht es um Produktekategorien, nicht um einzelne Marken), sondern eher nach einem Parallelimportverbot des Herstellers, der in Europa vermutlich einen Importeur exklusiv und zu höheren Preisen beliefert.

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Stefan Heimers

Stefan Heimers :

Ist wohl so eine Art von altmodischem "Händlerschutz". Damit dem inländischen Händler nicht Konkurrenz gemacht werden kann, habe die einen Exklusivvertrag mit der Hersteller gemacht und der verbietet dann wohl auch die Lieferung ins Ausland. Naja den Verkauf über Zwischenhändler (z.B. "Freund bringt es mit" oder Borderlinx) haben die damit aber auch nicht im Griff.

M.

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Matthias Weingart

Im August letzten Jahres hatte ich nicht den Eindruck, jedenfalls nicht auf dem Land. Der Hahn kraehte, aus den Federn, zum Lueften das Fenster aufgemacht, draussen unterhielten sich zwei Nachbarn recht laut. Man konnte jedes Wort verstehen. Ich allerdings nicht, ich bekam nichtmal mit um was das Gespraech ging.

Interessanterweise rollten die ihre "R" so wie Amerikaner.

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Gruesse, Joerg 

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Joerg

Danke, werde ich morgen mal anrufen, falls es noch Probleme gibt. Antwort per eMail habe ich noch keine bekommen. Habe eben aber diese Seite gefunden:

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Schon merkwürdig, daß es da so große Preisunterschiede gibt, denn ist alles exakt derselbe Chip so wie ich das sehe. Habe es einfach nochmal bei Verical statt Arrow bestellt (den preiswerten Eintrag) und sieht so aus, als hätte die Bestellung da funktioniert. Zumindest kam eine eMail, daß die Bestellung eingegangen ist und nun zum Versand vorbereitet wird. Kam erst eine Fehlermeldung beim Versuch es zu bezahlen, aber nach einer eMail an den Support wurde das repariert und ich konnte es kaufen.

Bin ich froh, daß es das meiste was ich brauche bei Digikey gibt. Wie können Firmen mit so einem fehlerhaften Shop und schlechten Kundenservice sich nur am Markt halten?

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Frank Buss, http://www.frank-buss.de 
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Frank Buss

Borderlinx sieht interessant aus. Gibt ja schon häufiger mal Probleme beim Bestellen von Artikeln aus den USA. Hatte mal ein Problem gehabt, daß ein Honeywell Magnetfeldsensor nicht exportiert werden dürfte und verschiedene Firmen liefern gar nicht nach Deutschland, wie ich z.B. vor einiger Zeit bei McMaster-Carr feststellen musste. Da will man dann nicht erst lange herumtelefonieren und suchen, oder Bekannte in den USA damit nerven das für einen zu besorgen.

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Frank Buss, http://www.frank-buss.de 
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Frank Buss

Am 25.06.2013 10:07, schrieb Falk D?eßßert:

Moin Falk!

ARROW EC (Central Europe) hat üblicherweise kaum zugriff auf Arrow in den USA. Auch wenn deren Webseite die Bestände von beiden anzeigt. Von ein paar Monaten war ein Kauf von Arrow-USA-Ware über Arrow-CE für die ein Vorgang, der mit einem Fremdzukauf vergleichbar war.

Franks Problem dürfte wie schon vermutet ein sinnloser Gebietsschutz sein, den der Hersteller versucht durchzusetzen. Das hatte ich mal mit irgendwelchen furchtbaren Infineon-Kram, in Europa hatte es keiner auf Lager, in den USA hatten es verschiedene auf Lager, durften es aber nicht nach Europa exportieren. Fast hätte ich es über einen Graumarkt-Hökerer in Florida gekauft, der es USA-intern eingekauft hätte und bedenkenlos zu mir nach Europa geschickt hätte. Irgendwie brauchten wir die Teile dann doch nicht oder nicht so dringend, so daß das doch nicht gemacht wurde.

Weiß jemand, ob der Zoll für die Hersteller als Handlanger auch versucht den Export/Import zu verhindern? Teilweise gibt es bei sochen bauteilen nicht nur den Anreitz der Verfügbarkeit, sondern die Möglichkeit, daß ein USA-Urlaub und Teile mitbringen billiger ist (incl. Zoll, EUSt. etc.), als die Dinger in Europa zu kaufen. Ungern würde ich dann den Bauteilen aber beim Zoll auf-Wiedersehen sagen müssen.

Ciao Dschen

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Dschen Reinecke 

=== der mit dem Namen aus China === 

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Dschen Reinecke

Dschen Reinecke schrieb:

Auf welcher Rechtsgrundlage sollte das passieren? (Vorausgesetzt, Du zahlst korrekt Zoll, Steuern usw.)

Christian

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Christian Zietz  -  CHZ-Soft  -  czietz (at) gmx.net 
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Christian Zietz

Man kann ja nie wissen, denn der Zoll darf ja auch gefälschte Markenware einfach so vernichten, oder bestimmte Lebensmittel bei der persönlichen Einfuhr am Flughafen. Würde mich jetzt nicht wundern, wenn die auch beim Gebietsschutz von Herstellern helfen.

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Frank Buss, http://www.frank-buss.de 
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Frank Buss

Am 25.06.2013 22:46, schrieb Christian Zietz:

Moin Christian!

Wie Frank schon schrieb: Irgendwie vergleichbar mit Hilfe beim Verhindern von Markenrechtsverletzungen oder Geschmacksmustern (gefälschte Waren) oder Patenten (Apple vs. Samsung/LG mit gegenseitigen Handy-Importverboten) etc. Also Dinge die eindeutig im Zivilrecht angesiedelt sind. Was dafür dann die konkrete Rechtsgrundlage ist weiß ich allerdings auch nicht.

Etwas konstruiert, aber man kann hieraus auch eine Markenrechtsverletzung machen: xy-semiconducktor USA inc. bringt den Chip xy0815 in den USA auf den Markt, in Europa ist es die xy-semiconductor AG. Beide haben das selbe Logo und einen Markenrechtsschutz in ihrem Gebiet. Die Firmen sind nicht ganz eindeutig Mutter und Tochter, sondern im Firmengeflecht eher so etwas wie Cousinen. Beim Import sagt die xy-semiconductor AG, daß da Ware mit ihrem Logo eingeführt werden solle, die sie nicht produziert hätte und der Zoll fängt sie ab.

Ciao Dschen

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Dschen Reinecke 

=== der mit dem Namen aus China === 

http://WWW.DSCHEN.DE mailto:usenet@dschen.de
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Dschen Reinecke

Frank Buss:

Nein. Der Marken-/Patentinhaber erwirkt einen Gerichtsbeschluss. Der Gerichtsvollzieher geht zum Zoll und beauftragt. Dieser hält Rücksprache mit dem Markeninhaber, der eine Identifikationsanleitung erstellt, vom Gericht genehmigen lässt, und ...

Kurz: das ist elendig aufwendig und teuer. Dass der Zoll eigeninitiativ gefälschte Ware erkennt ist außerhalb des Fernsehens seltener als die Beobachtung einer Walpaarung.

anderer Schnack.

Falk D.

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Falk D?eßßert

Dreieich liegt in Hessen im Rhein-Main-Gebiet, da ist das rollende R eher ungewöhnlich, oder was wolltest du damit sagen?

Viele Grüße, Torsten

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Torsten Schneider

Wenn es Ware ist, die du einführen darfst und zolltechnisch alles ok ist, dürfte es dem reichlich egal sein.

Bei sowas ist immer die größte Gefahr, dass der entsprechende Händler, der das herstellerseitige Exportverbot umgeht, nicht mehr beliefert wird.

Viele Grüße, Torsten

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Torsten Schneider

Für die Lebensmittel besteht dann aber in der Regel ein Einfuhrverbot.

Viele Grüße, Torsten

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Torsten Schneider

Wie soll der Hersteller das mitbekommen? Höchstens wenn er zufällig von dem Endprodukt erfährt und sich wundert, daß der Endkundenpreis des gesamten Gerätes geringer ist, als er für einen einzigen seiner Chips in Europa dafür haben möchte :-)

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Frank Buss, http://www.frank-buss.de 
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Frank Buss

Möglichkeiten gibt es da viele. Aber ich gehe mal davon aus, dass die Distributoren da schlichtweg kein Risiko eingehen wollen.

Viele Grüße, Torsten

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Torsten Schneider

Das geht recht einfach: Z.B. Markieren der Ware für den verdächtigen Kunden mit anschließenden Probekäufen. Und nein, das ist keine Theorie...

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Eric Brücklmeier

Bei mir hat der Zoll eigeninitiativ echte Ware als falsch zu erkennen versucht. Pfeifen!

-ras

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Ralph A. Schmid 

http://www.schmid.xxx/ http://www.db0fue.de/ 
http://www.bclog.de/
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Ralph A. Schmid, dk5ras

Torsten Schneider schrieb:

"rollen" ist ja auch der falsche Ausdruck dafür. Es heißt:

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Allerdings passt seine Beschreibung doch eher für dieses:
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Dort schreibt: "... für Sprecher des Hochdeutschen ... nahezu unverständlich."

MfG hjs

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Hans-Jürgen Schneider

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