Exemplarische Untersuchung: Kellerlampe oval

Am 30.12.23 um 11:02 schrieb Rolf Bombach:

im Wesen schlagfest, nicht korrodierend und eventuell noch "ex" sind die relevanten Reizwörter. Den Rest kann man ausregeln.

Peter

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Peter Thoms
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... sondern Eltern haften für die Verletzung der Aufsichtspflicht. Und die liegt nicht bei 100%iger lückenloser Überwachung.

Nur falls das wer noch ned weis.

Aber Schilder? Jahaaaaa, gesehen in einer Brauereigaststätte:

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$/ Bild auf Baumanns Server, Türe mit Todeswarnungen: "Tür auf!" und Todeswarnungen: "Tür zu!".

Ich tät gern den Sicherheitsfuzzi befragen wann denn wie die Türe aufbleiben darf, muß, wie lange, wie, und ob ich da Ermessensspielraum habe. Wer dafür haftet für das ermessen, und ob er/sie den Spielraum schriftlich qualifizieren mag, ob ein Arbeiter als Türaufhalter eine besondere Qualifikation braucht, ob das auch ein unter 14-jähriger machen kann, usw. usf.

Thomas Prufer

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Thomas Prufer

Nein, es ist nicht falsch. Ich habe den Begriff 'Haftung' durch den Spruch "Eltern haften für ihre Kinder" kennengelernt und begriffen.

Wer oder wessen Versicherung zahlt, wenn ein Kind ein Fensterglas zerbricht?

Im Gegenteil, ich weiß bestens, wo die Probleme zu suchen sind. Ich habe schließlich den Titel dieses Threads geprägt, und allerlei Sorgfaltsfehler benannt, die man im Zusammenhang begehen kann. Zusätzlich zeigte ich professionelle Lösungen auf.

Du bist hier derjenige, der ständig Behauptungen aufstellt, während ich lediglich (explizit) Einschätzungen von mir gebe.

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Helmut Schellong

Es geht um maximale Leitungslängen für LS, Du schreibst jedoch über maximale Strombelastungen, wie es aussieht.

Ich habe DIN VDE 0298-4 vorliegen - /Strombelastbarkeit von Kabeln und Leitungen/. Ich meine, die wurde dieses Jahr aktualisiert. Beispielsweise sind nun die Belastungen in wärmegedämmten Wänden eingewechselt worden. Es gibt viele Anpassungsfaktoren zwecks wirklich passender Zahlenwerte.

Die maximale Leitungslänge 34m gilt nur für 3% Spannungsfall, 1.5qmm und 16A. Daneben gibt es viele andere Spannungsfälle. Ob ein Spannungsfall überhaupt berücksichtigt werden muß, ist halt eine weitere Frage.

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Helmut Schellong

Was auch viele nicht wissen, Aufsichtspflichtverletzung klingt schlimmer als es ist. Im Normalfall handelt es sich um eine leichte Fahrlässigkeit. Die Angst davor hat Folgen.

Konkretes Beispiel zerkratzes Nachbarauto. Die Haftpflichtvericerung fragt, wie es passiert sei. Die wahre Antwort wäre "ich bin ganz kurz ins Haus zurückgegangen, um noch etwas zu holen." Die Eltern trauen sich nicht und behaupten stattdessen "ich stand direkt daneben, aber das ging so schnell und kam so überraschend, da konnte ich nichts machen."

Damit war die Aufsichtspflicht nicht verletzt, niemand haftet, Kleinkinder sind Naturkatastrophen und die Versicherung zahlt nicht. Jetzt bleibt entweder der Nachbar auf dem Schaden sitzen oder die Eltern zahlen freiwillig aus eigener Tasche.

Hätten sie die Wahrheit gesagt, wäre es leichte Fahrlässigkeit, für die ihre Versicherung einspringt.

(Unter vernünftigen Menschen gäbe es eine dritte Möglichkeit. Ich hätte als Geschädigter gesagt "ein Kratzer mehr ist doch völlig egal, vergiß es". Aber Deutsche und und Autos sind ein eigenes Kapitel.)

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Axel Berger

Axel Berger schrieb:

Ich bin im Sommer mit dem Rad unterwegs gewesen und kam im Stadtpark in Magdbeurg an einem Auto vorbei, auf das ein Junge von ca. 4-5 Jahren mit einem Stock einprügelte. Als ich den darauf ansprach, mischten sich zwei Erwachsene ein: "Ist egal, ist nur Privat Auto".

Soviel zum Thema.

Guido

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Guido Grohmann

Gemeint war wohl "Kartoffelauto". Versuch dasselbe (besser nicht) an einem Poser-BMW.

N.B: Ich kenne kinder, die auf dem Dach eines Autos gehüpft sind. Die sind jetzt 50 und erinnern sich noch daran. Es war meins und ich hatte es erlaubt. Neben der Erlaubnis hatte ich aber auch beigebracht, nicht über die Motorhaube sondern an deren Rand über die Kotflügelsicken aufzusteigen und das über die Windschutzscheibe so zu tun, daß kein Scheibwischer verbogen wird. Die Teile gehören dazu.

N.B: Auf dem Dach Stehen verleiht gute Übersicht, z.B. wo auf einem großen Platz noch freie Plätze oder Ausgänge zu finden sind. Manchmal auch, wie weit ein Stau reicht oder ähnliches.

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Axel Berger

Die Aufsichtspflicht ist auch dann nicht verletzt, wenn die Eltern sagen "ich bin ganz kurz ins Haus zurückgegangen, um noch etwas zu holen". Man muss nicht ständig und ununterbrochen hinter seinem Kind stehen. Man darf es, je nach Alter und Einsichtsfähigkeit, durchaus auch stundenlang allein in der Gegend herumlaufen lassen. Anders könnte das lediglich dann sein, wenn das Kind die Angewohnheit hat, stets Autos zu zerkratzen oder hilflose Omas vor die Straßenbahn zu schubsen, wenn es nicht ununterbrochen unter Aufsicht steht

Ja, letzteres ist in der Tat eine der dümmeren Varianten des Verhaltens in dieser Situation. Es ist letztlich ja ein Problem des Eigentümers, wenn er seine Karre unbewacht auf öffentlichem Platz abstellt und diese dort ohne Verschulden eines andren, insbesondere der Eltern eines schuldunfähigen Kindes, zu Schaden kommt.

Erklär sowas erstmal deiner Leasingfirma... Die Realität geht inzwischen anders. Privathaftpflichtverträge umfassen heute in der Regel auch Schäden, welche eigene schuldunfähige Kinder an fremder Leute Sachen anrichten.

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Das findest Du natürlich? Ich finds reichlich schräg. CumEx-Denke.

Volker

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Volker Bartheld

Allerdings finde ich das "natürlich". Auf welcher Basis sollte man denn ansonsten regeln, wer gegen wen in welchem Fall welche Ansprüche, welche Rechte haben solle? Der Stärkere? Der Einheimische? Der Klügere? Der Hinterhältigere? Gesetze wurden daher schon vor Jahrtausenden "erfunden", um das menschliche Zusammenleben zu regeln. Eines der ältesten bekannten schriftlich niedergelegten Gesetze ist der sog. "Codex Hammurabi" aus dem 18. Jahrhundert vor Christus

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Das Wort "natürlich" hat _hier_ die Bedeutung von "selbstverständlich".

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Helmut Schellong

Also ich trau dir ja zu, eine Steckdose nach den anerkannten Regeln der Technik auszutauschen.

Aber der letzte Satz zeigt, das du von "Eltern haften für ihre Kinder" *keine* Ahnung hast: je nach Alter des Kindes und den Umständen zahlt da keine Versicherung, keine Eltern, kein Kind, sondern die Scheibe ist hin und wer eine neu will, darf sie kaufen.

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Thomas Prufer

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Thomas Prufer

Einer hat das zur Kunstform erhoben!

Nach Gedächtnis, bin grad zu faul zum Raussuchen:

Der ist über Autos in Fußgängerüberwegen parkend usw. drübergelatscht, das war natürlich als Provokation gemeint.

Autofahrer*in holt die Polizei, wie komm ich sonst über die Straße? Warum parkt das Auto so asozial? Der hat mein Auto entehrt, außerdem beschädigt!

Im Verfahren wegen Sachbeschädigung: Der Beklagte hat ISTR glaubhaft und erfolgreich belegen können, er geht mit geeignetem Schuhwerk (keine Steinchen, nicht kratzend) über die stabilen Knicke der Karosserie über das Auto, nicht über die Wischer, usw. so das weder Schäden noch Spuren blieben. Er habe das am Schrottplatz oder sonstwo geübt. Weiter sei das Darüberlatschen eine Form des Protests und auch der Aktionskunst.

Ich weiß ja nicht wie weit sich das Gericht dem letzten Argument angeschlossen hat -- aber ohne Schaden keine Sachbeschädigung. Und wenn der echt belegen kann das es nicht nur zufällig keinen Schaden gemacht hat, sondern das geübt hat...?

Weiter hat er wohl Kurse im Schadenfrei-übers-Auto-Latschen angeboten. Nachdem er nun Aktionskünstler sei und Kurse in Aktionskunst anbiete, wollte er Mitglied der Künstlersozialkasse werden. ISTR hat die Klage gegen deren Ablehnung verloren.

Weiß ned ob's (oder wieviel davon) wahr ist -- aber wenn nicht ist's gut erfunden.

Thomas Prufer

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Thomas Prufer

Am 03.01.24 um 14:38 schrieb Helmut Schellong:

Das ist ungünstig, denn der Spruch ist schlicht falsch.

Das hängt stark vom Alter des Kindes ab.

Bei kleinen Kindern besteht eine Aufsichtspflicht der Eltern. Nur wenn diese verletzt wurde, zahlt die Versicherung der Eltern. Haben die Eltern das Kind angemessen beaufsichtigt - Pech für dich.

Ab 7 Jahren ist das Kind bedingt deliktfähig. Falls das Kind auf Basis seines Entwicklungsstandes zur Einsicht fähig ist, kannst du deinen Anspruch gegen das Kind geltend machen, wirst mangels Vermögen am Ende jedoch meist ins Leere laufen.

Jugendliche verfügen oft bereits über etwas Geld und müssen dann den Schaden ersetzen - mangels Versicherung aus eigener Tasche.

Falls du es nicht glaubst:

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Hergen Lehmann

Ich wurde falsch verstanden. Die beiden Sätze: |Ich habe den Begriff 'Haftung' durch den Spruch "Eltern haften für ihre Kinder" kennengelernt und begriffen. |Wer oder wessen Versicherung zahlt, wenn ein Kind ein Fensterglas zerbricht? haben nichts miteinander zu tun!

Der Spruch "Eltern haften für ihre Kinder" war für mich nur ein Signal, mich gedanklich mit der Problematik 'Haftung' zu beschäftigen. So ähnlich, wie mir der Satz 'Ohne Gewähr' damals besonders auffiel. Ich entdeckte dadurch das Wort 'Gewährleistung'... Auf diese Art lernt man halt autodidaktisch als 16-jähriger. Ich schrieb auch nichts von Schildern, auf denen dieser Spruch stand.

|Wer oder wessen Versicherung zahlt, wenn ein Kind ein Fensterglas zerbricht? Auch der vorstehende Satz ist nur eine provokative Frage. Ich hatte damals festgestellt, daß ohne Ausnahme die Eltern Schäden durch ihre Kinder wie _selbstverständlich_ bezahlten - Das war eine Sache der Ehre! Heute gibt es eine solche Ehre nicht mehr, man baut ein Lügengebäude auf und klagt damit.

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Helmut Schellong

Ohne Schaden kann nicht, wie geschildert, über Autos gegangen werden. Gerade in weiche Sohlen drücken sich harte Partikel hinein, die dann Lackkratzer verursachen.

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Helmut Schellong

Es spielte keine Rolle, ob der Spruch falsch oder richtig ist. Ich hatte den Spruch einfach nur als Signal angesehen, mich mit der 'Haftung' zu beschäftigen. Schrieb ich ja oben sogar ausdrücklich - wird nur beharrlich nicht begriffen.

Ich sehe keinen Grund, das nicht zu glauben. So genau habe ich das bisher bei weitem nicht gewußt. Jedoch auch das ist egal, denn im Falle eines Falles kann ich innerhalb von Minuten feststellen, wie es jeweils genau damit ist.

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Helmut Schellong

Ja, ich erinnere mich. Gut, der Mann.

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Axel Berger

Das ist zwar richtig, aber die falsche Darstellung. Im Haftpflichtfall zahlt der Haftende. Die Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung des Verursachers und springt unter Umständen (mit sinnvollen Ausschlußklauseln) für ihn ein. Dem Geschädigten kann es im Prinzip vollkommen egal sein, ob der Schädiger versichert ist oder nicht.

In der Praxis -- großer Schaden und zahlungsunfähiger Verursacher -- ist es anders, aber im Prinzip hat die Versicherung mit der Haftungsfrage nichts zu tun.

Das ist dann die Lage, in der das Vorhandensein einer Familienhaftpflichtversicherung einen großen Unterschied macht. Und bitte nicht vergessen, daß sich bei Schulabschluß und eigener Wohnung hier Änderungen ergeben und das Vergessen der eigenen Versicherung böse Folgen haben kann.

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Axel Berger

Ich habe m.W. nie in d.e.f.a geschrieben, falls doch, dann wegen unerkanntem cross-Link.

Du hast ein stark durchlöchertes Gehirn, denn ich habe mehrfach darauf hingewiesen, daß wir Reservebestände aus Glüh-Leuchtmitteln aufbrauchen wollen.

Ich bin sogar ein großer LED-Umsteiger, ab etwa 2008. In meiner aktuellen Wohnung habe ich annähernd 100 LED-Leuchtmittel eingewechselt. Inklusive 4 Röhren 150 cm.

70W Halogen entspricht mindestens 92W Glühbirne. 76W Halogen entspricht mindestens 100W Glühbirne. Die Lichtabstrahlung ist vorzüglich rund herum.

Maiskolben-Leuchtmittel haben seit Jahren ausgedient. Die LED-Leuchtmittel haben längst intern gerade nach vorne abstrahlende LEDs, deren Licht durch eine Plexiglas-Kuppel umgeleitet und gestreut wird, so daß sie optisch genau so wie innen-mattierte Glühbirnen aussehen - Winkel >=200°. Das ist wesentlich /smarter/ als Maiskolben.

Meine provozierende Äußerung unten mit 'ejakulieren' deutet in keiner Weise darauf hin, daß ich wirr sei oder in der Vergangenheit lebte. Mein Ejakulat stinkt nicht, sondern riecht frisch und lebendig!

Auswendig gelernt? Blind und unpassend angewandt.

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Helmut Schellong

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