Exemplarische Untersuchung: Kellerlampe oval

Schön wäre das.

Ich kenne Feuerlöscher, die 30 Minuten nach der Wartung durch die Fachfirma funktionsunfähig waren und den Brand deshalb nicht gelöscht haben. Maschine vom Elektriker angeschlossen: das Gehäuse (lackiert) stand unter Strom -- merkte erst einer sobald ein Kratzer im Lack war und er eine gewischt bekommen hat. Herdanschließer, der eine Panzersicherung nach der anderen schoß. Elektriker, der sowohl links als auch rechts von der Wanddose das Kabel durchbohrte. Installateur, der mit dem Feuerzug die Gasleitung auf Dichtigkeit prüfte.

Gehaftet hat da gar keiner von denen...

Thomas Prufer

Reply to
Thomas Prufer
Loading thread data ...

Machst Du im Keller farbverbindliche Produktfotos?

Man kann: "Ich will das einfach nicht." aber auch kürzer sagen. Ich gab ein paar Empfehlungen, es wird keiner daran gehindert, sich am offenbar nie versiegenden Strom von "New Old Stock" zu bedienen. Oder geh mit der Stirnlampe in den Keller. Jeder, wie ihm beliebt.

Volker,

dessen Pre-Ultra-Efficient-E27-Retrofit von Philips nun schon über 5 Jahre hält. Befindet sich im Büro, in einer dieser IKEA-Reispapierlampen. Mich nerven die Bewegungsmelder: Sitzt man ruhig da und liest, geht die Deckenbeleuchtung aus. Kratzt man sich nachdenklich am Kopf, geht sie wieder an.

Die Wireless-Dinger mit Touchdimmer haben sich schon zwei Jahre nach der Renovierung kaputtgelangweilt, bei anderen Exemplaren klemmt die Wipptaste gelegentlich.

Stattdessen trete ich auf den Schnurschalter, Heller wie der lichte Tag, Problem gelöst. CRI kann ich nicht beurteilen, die Gesichter sehen jedenfalls einigermaßen normal aus.

Reply to
Volker Bartheld

Das ist falsch. Weil, falls ich _konkrete_ Installationen angehe, lese ich die genauen Zahlenwerte nach. Genau so, wie ich als Entwicklungsingenieur arbeite. Das ist hier nicht der Fall - ganz und gar nicht.

Deshalb schrieb ich oben auch "Ich denke,". Es ist durchaus erlaubt, zunächst eine Schätzung vorzunehmen.

Garantiert? Glaube ich eher nicht.

Die Existenz maximaler Leitungslängen ist mir schon lange bekannt. Alle meine Wohnungen, obwohl bis zu 156qm groß, liegen deutlich unter 17m. Meine aktuelle Wohnung hat 138qm. Solche Wohnungsgrößen sind selten, weshalb auch sehr selten die genaue reale maximale Länge eine Rolle spielt. Ebenso deshalb muß ich die genauen Zahlen nicht permanent sicher im Gedächtnis haben. Nachschlagen muß ich halt, falls ich konkrete Installations-Pläne habe.

Außerdem habe ich in der _Industrie_ 3,5 Jahre lang Elektromechaniker gelernt. Deshalb waren mir diese Zahlen noch nicht in den 1970ern bekannt.

Bis 1974 wohnte ich in einem Wohnblock im 2. Stock (Bj.1965). Der Sicherungsschrank befand sich im Erdgeschoß, weshalb dort Schmelzsicherungen 10A auf rotem Klotz eingeschraubt waren/sind.

Reply to
Helmut Schellong

Weil dieser Fehler so evident ist, daß der von der argwöhnischen Brandschutzversicherung beauftragte Navy-CIS-Forensiker quasi mit der Nase drüberstolpert? Weil sich Chuck Schellong selber anzeigt? Weil von Profis gesetzte Steckdosen und sonstige Elektrik niemals ein lustiges Indoorfeuerwerk geben?

Ich finds echt possierlich, dieses ewige Gewinsel mit der Haftung. German Angst in Reinkultur. Und, ja: Wenn Du es verkackt hast, dann haftest Du. Dann verkacke es halt nicht.

Volker

Reply to
Volker Bartheld

Das weiß ich, seit ich ein Jugendlicher war (Eltern haften für ihre Kinder.). Übrigens ist das eine Binse.

Dieses geschilderte Unwissen gibt es nicht.

Was könnte ich denn bei den betreffenden Arbeiten fehlerhaft machen? Hier wird kein konkretes Benennen folgen.

Ja, ich habe eine Privat-Haftpflicht-Versicherung. Bis 20 Mio Betrag oder so. Die zahlt sogar bis zu 25000 EUR bei einem Schlüsselverlieren.

Ich werde diese Versicherung jedoch nicht für einen Fall von Falscher Elektro-Reparatur beziehen müssen.

Ich führe schon mein ganzes Leben lang Installationen durch - dreistellig. Bisher fehlerlos. Dies wird auch so weitergehen - weil ich nun mal hochqualifiziert bin.

Keine meiner vielen Qualifikationen ist eingebildet.

Welche Unwissenheit?

Reply to
Helmut Schellong

Ja, natürlich. In jedem technischen Bereich liegt eine erhebliche Komplexität vor. Über all das liegen mir viele Dokumentationen vor, wahrscheinlich mehr, als die Mehrheit hier vermutet. Allerdings muß ich/man diese Daten nicht auswendig wissen, sondern nachschlagen, spätestens nach Beginn einer konkreten Planung/Entwicklung.

Reply to
Helmut Schellong

ACK ACK Und niemand scheint zu bemerken, daß es um Cu-Drähte 1,5qmm in Rohr in normaler Wand geht.

Reply to
Helmut Schellong

Helmut Schellong, 2024-01-02 18:24:

Ja, weil zuvor auch nur hies: "beispielsweise die Steckdose dort aus der Wand gerissen." - ohne weitere Angabe.

Reply to
Arno Welzel

Helmut Schellong, 2024-01-02 18:19:

Es geht nicht darum, ob Du persönlich in der Lage bist, die Arbeit korrekt durchzuführen, sondern was im Falle eines Defekts passiert und wer dann wie dafür haftet.

Auch wenn Du Dich stur stellst und deine fachlichen Fähigkeiten über den grünen Klee lobst, musst Du am Ende trotzdem für alles, was Du tust, auch haften.

Reply to
Arno Welzel

Helmut Schellong, 2024-01-02 18:39:

[...]

Das Du davon ausgehst, sowieso alles zu können, ist jetzt wenig überraschend.

Reply to
Arno Welzel

Thomas Prufer, 2024-01-02 20:15:

Das ist sogar gesetzlich geregelt. Wer einen Schaden verursacht, muss dafür haften, siehe § 823 BGB:

"(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Nun ja - wenn man die betroffenen Personen nicht explizit haftbar macht, weil sie die Installation vorgenommen haben, passiert auch nicht viel.

Reply to
Arno Welzel

Volker Bartheld, 2024-01-02 21:11:

Das ist völlig egal.

Was denn für ein "Gewinsel"? Das war nur ein Hinweis.

Reply to
Arno Welzel

Das kann tatsächlich leicht passieren und ist auch nicht verkehrt.

Wer ganz sicher nicht haftet, ist die größere Fachfirma. Die haben eine gute Rechtsabteilung oder sonst teure Anwälte. Wenn der Schaden groß genug ist und die Haftung für Dich als Geschädigten wirklich wichtig wird, stehst Du im Regen. Immer.

Reply to
Axel Berger

Nicht nur das. Die Ausnahmeregelung gilt *nur* für dreiadrige Mantelleitungen. Bei Einzeldrähten im Rohr gilt sie nicht, fünfadrig iirc (schlage jetzt nicht extra nach) auch nicht. Der Grund ist die mangelnde Kühlung. Frei an Luft ist 0.7 mm2 Doppellitze zulässig mit 10 A belastbar. (Wird beim Anfassen gut warm.)

Reply to
Axel Berger

Also recht gut gekühlt. Für viele andere Einbausituationen gilt das nicht.

Reply to
Axel Berger

Mach mal wen explizit haftbar. IME: Du kannst froh sein wenn du eine Nachbesserung auf Kulanz (ohne Anerkennung jeder Beteiligung am Schaden!) hinbekommst. Auch mit Gutachter und Gericht...

Thomas Prufer

Reply to
Thomas Prufer

Nein, es ist schlicht falsch (wie bei dir ja üblich) Eltern haften natürlich _nicht_ für ihre Kinder, obgleich es eine Menge Schilder gibt, welche das behaupten

Genau darin besteht dein zentrales Problem. Du weißt also noch nichtmal, wo die Probleme zu suchen sein könnten

MfG Rupert

Reply to
Rupert Haselbeck

Jetzt mal unter uns: Wann wäre das denn nicht so? Und gibt es einen Grund, etwas nicht zu tun, so es nötig ist und falls man der Ansicht wäre, man hätte die notwendige Kompetenz dafür?

Ist wie dieses merkwürdige Schild "Betreten auf eigene Gefahr!" - je nun, wann würde ich eine Räumlichkeit denn nicht auf eigene Gefahr betreten? Aber es kommt noch besser: "Unbefugtes Betreten verboten". Äh. Ja. Erzähl mehr!

Volker

Reply to
Volker Bartheld

Natürlich ist es völlig egal. Von der hohen Kanzel der Rechtswissenschaft herab ist nach Zitat des von Dir bereits bemühten § 823 BGB bereits alles gesagt. Wer Schäden verursacht (Ausnahmen bei leichter Fahrlässigkeit, zum Schutz höherer Rechtsgüter, usw. existieren), haftet dafür. In der Praxis gibt es da noch ein paar Marginalien, wie z. B. die Unschuldsvermutung, die notwendige Beweisführung und die (zumindest gelegentlich) aus Plausibilitätserwägungen Anschauung etwaiger Richter, wie Thomas bereits andeutete.

Daß man etwas doch bitte den Profis überlassen sollte, weil nur die über das notwendige Dokument 27b/6 verfügen und daß man selbst dann besser die Finger von Dingen ließe, zu denen man fähig wäre, weil man für die Konsequenzen etwaiger Fehler haftet. Und weil nur die Profis gegen die Folgen ihrer Fehler versichert seien, der Hobbyist aber nicht.

Ach so. Den haben alle außer Chuck Schellong bereits zur Kenntnis genommen. Nach § 823 BGB haftet der Schädiger für die Folgen des von ihm verursachten Schadens. Eigentlich eh interessant, daß das BGB sowas überhaupt explizit erwähnen muß.

Volker

Reply to
Volker Bartheld

Volker Bartheld schrieb:

Schadenersatz ist auch bei "nur" leichter Fahrlässigkeit geschuldet

Eine Unschuldsvermutung gibt es im Zivilrecht nicht. Dass der Geschädigte auch beweisen muss, dass der derjenige, von welchem er Schadenersatz fordert, auch tatsächlich einen Schaden verursacht hat und wie hoch selbiger ist, dürfte auch einem juristischen Laien einleuchten.

Es mag für den Geschädigten durchaus von Vorteil sein, wenn der Schädiger eine Haftpflichtversicherung hat, die für den Schaden einsteht. Es ist durchaus schon vorgekommen, dass der Geschädigte zwar Recht bekam, aber kein Geld, weil der Schädiger pleite war. Und hier kommt hinzu, dass der potentielle Schädiger von dem, was er da so treibt, wenig bis keine Ahnung hat, wie er nicht müde wird, zu erzählen

Stünde das nicht im Gesetz, dann gäbe es natürlich keine Haftung für einen verursachten Schaden.

MfG Rupert

Reply to
Rupert Haselbeck

ElectronDepot website is not affiliated with any of the manufacturers or service providers discussed here. All logos and trade names are the property of their respective owners.