Exemplarische Untersuchung: Kellerlampe oval

Axel Berger, 2024-01-02 12:43:

Und Du bestehst auch nicht auf eine Haftung, wenn die vermeintlich sachgerechte Reparatur dann doch nicht so sachgerecht war und einen Folgeschaden nach sich zieht? Eine kaputte Lampe austauschen mag noch gehen - aber spätestens wenn Reparaturen an der Elektroinstallation anstehen, würde ich das nicht unbedingt den Mieter nach eigenem Ermessen machen lassen. Ich habe schon erlebt, dass Leute mit Litzen Streckdosen in der Wand verkabelt haben und die Litze dann ohne Adernendhülse in Schraubklemmen befestigt wurden. Sowas kann auch mit Wohungsbrand enden, wenn man Pech hat.

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Arno Welzel
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Welcher Mieter bietet das an? Wenn der Schwiegersohn Elektriker ist vielleicht, aber sonst überlassen sie das Schlitzestemmen dann doch dem Vermieter. Meine Mieter sind hilfsbereit, aber alles hat Grenzen.

Ja, 0.75 mm2 Lautschrecherlitze. Nach einem Mieterwechsel steckte dann nicht nur ab und zu ein Mixer sondern eine Spülmaschine dran. Das war aber kein Mieter sondern der letzte Lebensgefährte der Erblasserin.

In einem Haus von 1961 wurde der Sicherungskasten erneuert. Ich bestand bei Einzeldrähten im Rohr auf Sicherungen mit 10 A, der Elektriker hätte eiskalt 16 A verbaut. Beim Anschließen wurde dann ein Draht nach dem anderen genommen, wie sie gerade kamen. Die 1.5 mm2 in die 16 A und die

2.5 mm2 in die 10 A Sicherungen, mehr als einmal. Das war eine der hochgelobten Fachfirmen. Da sind Mieter, die für sich selbst in der eigenen Wohnung arbeiten, in aller Regel deutlich sorgfältiger. (Bei Sachen, die noch schnell vor dem Auszug erledigt werden, sieht es oft erheblich anders aus.)
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Axel Berger

Bisher hatte er stets gefragt, ob wir am Ort einen gut geeigneten und bewährten Handwerks-Betrieb kennen. Das ist der Normal-Fall, der sich auch als optimal herausgestellt hat.

Daß sich ein hunderte Kilometer entfernter Vermieter von dort aus einen bewährten Handwerksbetrieb am Ort der Wohnung sucht, ist mir noch nie untergekommen. Dies funktioniert eigentlich auch gar nicht! Allein logisch ist das i.d.R. nicht möglich. Es sei denn, solch ein Vermieter besitzt viele Wohnungen im betroffenen Ort.

Die Lampe an der Kellerdecke wechseln finde ich merklich aufwendiger als eine Steckdose in der Balkon-Wand zu wechseln. Durch Lösen der Mittelschraube ist die halbe Arbeit bereits getan. Ob die neue Lampe zu den Dübel-Löchern der alten paßt, ist unklar.

Doch, war sie - bombenfest! Als der Sturm aufkam, war ein Stecker in der Steckdose eingesteckt (LED-Girlande). Und ein Balkon-Tisch flog etwa 6m weit über den Balkon (12m lang) und riß so die Steckdose aus der Wand. Auch Klebefugen von Abdeckhauben wurden vom Sturm auseinander gefetzt!

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Helmut Schellong

Nein, das ist allein das Problem des Vermieters und der Mieter kann verlangen, daß der das löst, wie auch immer. Ich hätte mir auch gewünscht, daß meine Mutter nicht am Ende der Welt kauft, aber dem geerbten Gaul ... Ich muß dann den Verwalter um Rat fragen beziehungsweise kenne inzwischen selbst den einen und anderen Handwerker. In der Regel wissen die auch halbwegs, wer im anderen Gewerk einigermaßen zuverlässig arbeitet. klar kann das der Vetter sein, aber besser als gar keiner.

Und ja, auch ich bitte Mieter, die Wünsche haben, nach Möglichkeit selbst ein konkretes Angebot zu eruieren. Sie sind dazu aber nicht verpflchtet, und im Fall einer Reparatur absolut berechtigt, nicht mehr zu sagen als "mach! aber schnell!" Der Rest ist dann allein mein Problem.

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Axel Berger

Es geht ja um mich, mit 5 einschlägigen Berufsausbildungen... Folgeschäden durch von mir vorgenommene (fehlerhafte) Elektro-Reparaturen müßten mir erst einmal nachgewiesen werden.

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Helmut Schellong

In so einem Fall kommt es sehr darauf an, wie sich der Mieter in der Vergangenheit selbst so benommen hat. In einem Fall sage ich "Pech, kann passieren" und beauftrage die Reparatur. Im anderen Fall sage ich "Trotz Sturmwarnung Kabel nicht abgezogen, Tisch nicht gesichert, Nachbarn und deren Kinder gefährdet", beauftrage auch den Handwerker, ohne aber genau auf den Preis zu achten und reiche die Rechnung weiter. Und jemand mit derart wenig Sorgfalt und Verantwortungsbewußtsein lasse ich auch nicht unbedingt selbst daran.

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Axel Berger

Ja genau. Und da teile ich Arnos Bedenken voll.

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Axel Berger

;-) YMMD!

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Eric Bruecklmeier

Helmut Schellong, 2024-01-02 16:55:

[...]

Sowas dachte ich mir schon. Der Sturm hat eben nicht die Steckdose alleine ohne alles rausgerissen, sondern die Steckdose mit dem Kabel dran.

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Arno Welzel

Helmut Schellong, 2024-01-02 17:17:

Es ist völlig egal, wieviele Berufsausbildungen Du hast. Am Ende zählt, dass Du für den Schaden haften musst, wenn Du einen Fehler machst.

Wenn sie fehlerhaft sein sollten und bekannt ist, dass Du die Reparatur vorgenommen ist, ist der Nachweis nicht so schwer. Oder spekulierst Du darauf, dass sowieso niemand weiß, dass Du es warst?

Ich habe auch u.A. eine Ausbildung als Elektriker gemacht und würde trotzdem Reparaturen an der Elektrik in der Mietwohnung jenseits vom Austausch von Leuchtmitteln und Anbringung von Deckenlampen auch nicht selber machen.

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Arno Welzel
[...]

Ich denke, 16A ist für 1,5qmm in Rohren zulässig. Und zwar, weil ich in Wohnungen ab etwa 1975 _nur noch das_ antraf.

Ich wohne aktuell in einem Haus von 1980. Da sind halt 14 Sicherungsautomaten mit jeweils 16A. In der Wohnung existiert _nur_ 1,5qmm.

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Helmut Schellong

Ja, ich weiß es schon ewig: der Mieter _kann_ das verlangen. Er _muß_ das aber nicht verlangen, denn oft hat er dann deshalb insgesamt schlechtere Arbeits-Ergebnisse. Genau so kann der Vermieter verlangen, daß nur er selbst die Sache in die Hände nimmt und vollumfänglich bestimmt. Jedoch meistens wird _dann_ billigster Dreck eingebaut...

Dafür zahlen sie ja auch die Miete - während der Vermieter kassiert.

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Helmut Schellong

Ja, ich stimme da zu, zunächst sogar gegen meine Mutter. Allerdings ist sie über 90 - da kann man nicht mehr so...

Sie klagt auch immer über das ungemütliche Wetter. Ich setze mich nun in den Sessel, mit einer wärmenden Decke. Viel mehr wird da nicht überblickt und bedacht.

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Helmut Schellong

Ich bin im Kontext fachlich absolut Güteklasse 1a - first class.

Bedenken im Zusammenhang mit mir und dem Thema - absolut unbegründet! Gründe sind auch gar nicht nennbar!

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Helmut Schellong

Das sagst Du jetzt - zuvor hieß es, die Steckdose war wohl bereits locker.

Wohl nur ein Tornado (>400km/h) könnte eine Steckdose ohne Stecker drin herausreißen.

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Helmut Schellong

Fehlerhafte Arbeit bei den betreffenden Arbeiten ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen!

Nein, die ganze Welt darf wissen, daß ich es war.

Ich sehe das genau so. Als Mieter würde ich z.B. Neuinstallationen ebenso nicht selbst durchführen.

Vom Können her kann ich Installationen durchführen, die kein Elektro-Handwerksbetrieb auch nur ansatzweise bewältigen könnte.

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Helmut Schellong

Helmut Schellong schrieb:

Ein sehr tragfähiges Argument - man erkennt den wahren Fachmann für Pfusch

Das mag zulässig sein, wenn denn die nach den anzuwendenden VDE-Richtlinien geforderten Rahmenbedingungen eingehalten sind, was /gelegentlich/ nicht der Fall ist. Jeder Elektrikerlehrling im ersten Lehrjahr könnte dir sagen, warum das so ist... Die Absicherung mit den gängigen LS B16A ist bei 1,5mm² Cu Leitern bis zu einer Leiterlänge von 34m, bei einphasigen 230V Wechselstromkreisen also einer Leitungslänge von 17m, zulässig, weil ansonsten aufgrund des zu hohen Schleifenwiderstandes der Abschaltstrom des LSS nicht mehr erreicht wird. Viele Installationen erfordern daher bei 1,5mm² Leiterquerschnitt eher LSS mit 13A oder sogar nur 10A Bemessungsstrom, (wobei halt oft deren relativ hoher Preis (im Vergleich zu den LSS B16) das Hindernis für die Vernunftsentscheidung ist.

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

So ist es!

Angesichts deines hier schon häufig demonstrierten Unwissens selbst einfachster Grundlagen wird das kaum anzunehmen sein

Du hast also eine geeignete Haftpflichtversicherung?

Als Mieter wird man klugerweise überhaupt keine Installationen durchführen, wenn man nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt. Fehler können gefährlich sein und sowohl Personen- als auch Sachschäden nach sich ziehen. Deine eingebildeten Qualifikationen sind dabei nicht von Bedeutung.

Und das angesichts der gerade wieder demonstrierten Unwissenheit. Köstlich!

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Am 02.01.2024 um 18:50 schrieb Rupert Haselbeck:

Dazu kommen noch die Eigenschaften der Wände und die Art der Verlegung...

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Eric Bruecklmeier

Eric Bruecklmeier schrieb:

ACK

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

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