Axel Berger, 2024-01-02 12:43:
Und Du bestehst auch nicht auf eine Haftung, wenn die vermeintlich sachgerechte Reparatur dann doch nicht so sachgerecht war und einen Folgeschaden nach sich zieht? Eine kaputte Lampe austauschen mag noch gehen - aber spätestens wenn Reparaturen an der Elektroinstallation anstehen, würde ich das nicht unbedingt den Mieter nach eigenem Ermessen machen lassen. Ich habe schon erlebt, dass Leute mit Litzen Streckdosen in der Wand verkabelt haben und die Litze dann ohne Adernendhülse in Schraubklemmen befestigt wurden. Sowas kann auch mit Wohungsbrand enden, wenn man Pech hat.