Hallo,
habe mich hier ein bisschen umgeschaut und vielleicht kann mir jemand helfen:
Im Rahmen einer Diskussion ist folgende FRage aufgekommen: Wenn man =FCber einen Laden (station=E4r und/oder im Internet) Elektronikartikel gewerblich (B-to-C) verkauft, muss man sich dann bei der EAR registrieren lassen? Die Waren w=FCrden aus unterschiedlichen L=E4ndern (auch =DCbersee) importiert, allerdings werden keine selbst hergestellten Waren verkauft. Reicht es aus, wenn die Hersteller ( nicht der deutsche H=E4ndler) registriert ist?
Ich habe die Frage bereits an die EAR Stiftung gestellt, allerdings eine R=FCckmail (keine Antwort!) erhalten, die mehr als kryptisch ist und lediglich auf Gesetzestexte und die Tatsache, dass sie keine Beratung machen, hinweist. Nun bin ich genau so klug wie vorher.. Hat hier jemand eine Antwort f=FCr mich?
D/anke