Ein CarSharing-Unternehmen hat Stellplätze in einer Tiefgarage angemietet, und bei der Ausfahrt eines gebuchten Fahrzeugs erweist sich der Parkausweis zum Öffnen der Schranke als nicht funktionstüchtig. Wie der Vornutzer damit einfahren konnte ist nicht bekannt.
Der Parkausweis in Größe einer EC-Karte weist äußerlich keine Beschädigungen auf. Kann sich hier jemand denken, welcher Defekt da vorliegen könnte?
Vielen Dank Marianne