Gebrauchsmusterschutz - Hard & Software

Am 21.01.2010 12:16, schrieb MaWin:

Steht der Kopierschutz der Controller für Dich auf einer Ebene mit dem ICs abschleifen und vergießen, oder liegt das nur am Zitat? Den Kopierschutz hätte ich für ein ernsthaftes Hindernis gehalten.

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Edzard Egberts
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Edzard Egberts schrieb:

Bei den Kryptoprozessoren für EC-Karte und Co ist es das schon, aber normale uCs sind kein wirkliches Problem.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Moin,

Andre Bryx schrieb:

Ein Gebrauchsmusterschutz kostet neben der Arbeit den Antrag möglichst "wasserdicht" zu formulieren, nur ca. 40 Euronen Gebühren ans DPMA, daran sollte es nicht scheitern. Einen Patentanwalt benötigst Du nicht, aber siehe oben "wasserdichte" Formulierungen...

Die Frage ist halt nur, was es Dir nützt, wenn Du, wie schon von anderen beschrieben, Deinen Schutz nicht notfalls auch durchsetzen kannst. Bei der Gebrauchsmusterprüfung guckt das DPMA nicht mal gross nach (keine Recherche), ob schon jemand die gleiche Idee hatte, sondern schaut nur, ob Du formal alles richtig gemacht hast und ob ein gewisses Mass an "Erfindungsreichtum" und "Schutzwürdigkeit" überhaupt gegeben ist. Nebenbei läuft der Schutz (maximal 10 Jahre) auch nach 3 Jahren erst mal aus aus und das Verlängern kostet dann richtig teuer Geld (Aufrechterhaltungsgebühren § 23 Abs. 2 GebrMG) im Verhältnis zur 40 Euro Erstanmeldung (mehrere Hundert Euronen).

Ich habs mal gemacht, war eher eine sportliche Übung, so etwas mal auszuprobieren, gibt ne schöne grüne Urkunde sowie den Antrag zurück mit gelochter Nummer drin :-)

Schau mal auf der Seite des DPMA nach, da gibts die Anträge und auch eine Art Anleitung (die mit der Schublade *g), wie formuliert werden sollte (Die Erfindung ... zeichnet sich dadurch aus, dass ... ist dadurch gekennzeichnet, dass ... ), insbesondere beim Kern, nämlich den Schutzansprüchen... wenn möglich, musste noch eine/mehrere Zeichnung/en dazupacken usw.

Viele Grüsse

Kai

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Kai Ebersbach

Dschen Reinecke schrieb:

[...]

Patentanmeldung, rechtzeitig vor Veröffentlichung zurückziehen.

Vorteil: Praktisch unsichtbar in der normalen Recherche, aber der Prüfer findet es sofort. Naja, in Entgegenhaltungen werden evtl. Wettbewerber darauf aufmerksam.

Servus

Oliver

--
Oliver Betz, Munich
despammed.com might be broken, use Reply-To:
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Oliver Betz

Er kann, wenn das Patent Gewinn verspricht, es den großen Wettbewerbern anbieten. Die haben ihr Budget für Rechtstreitigkeiten und bemessen den Wert des Patents nach ihren eigenen wirtschaftlichen Möglichkeiten. Da genügt es schon, daß eine Fa., die das Patent nicht wirklich nutzen will, es der Konkurenz vorenthalten will.

Man engagiert einen Patentanwalt. Oder man zeigt dem wirtschaftlichen Gegner die Umgehungslösungen gleich in der Patentschrift auf.

Klasse. Der Nachbauer findet die richtigen Zahlen selbst raus und verstößt dann nicht gegen das Patent. Eine Mehrzahl von geschickteren Vorgehensweisen ist ratsam!

Bei der Abwehr von Ansprüchen durch Beleg, daß das Patent bei der Anmeldung schon Stand der Technik war, gibt es meines Wissens keine Frist. Ich kann mich aber irren.

--
Gruß, Raimund
Mein Pfotoalbum 
Mail ohne Anhang an  wird gelesen. Im Impressum der Homepage
findet sich immer eine länger gültige Adresse.
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Raimund Nisius

Noch Vergessen:

(-> Download der PDF)

Beim letzten Mal, daß ich mich dort umgesehen habe, war es inhaltlich interessant, aber die ganzen Kniffe und Bewertungen die hier in der Diskussion auftauchten fehlen natürlich.

Ciao Dschen

--
Dschen Reinecke

=== der mit dem Namen aus China ===

http://WWW.DSCHEN.DE mailto:usenet@dschen.de
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Dschen Reinecke

Hi,

Hier muss man klar unterscheiden zwischen a) den Patentansprüchen und b) der Beschreibung.

In den Patentansprüchen (insbesondere im Hauptanspruch) muss die Erfindung so allgemein wie möglich dargestellt werden, damit möglichst keine Schlupflöcher für die Umgehung bleiben. In den Ansprüchen sollten keine abgeänderten Zahlen drinstehen. Sonst könnte ja der Wettbewerber die richtigen Zahlen selber herausfinden und das Produkt nachbauen, ohne gegen das Patent zu verstossen. In der Beschreibung hingegen, da muss man es nicht so genau nehmen und kann ruhig etwas Verwirrung stiften.

Gruss Michael

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Michael Koch

Ich stehe auch gerade vor einem ähnlichen, und doch anderen Problem. Ich habe eine meines Erachtens ganz gute Idee, ein bestehendes Produkt mit einem anderen bereits bestehenden Produkt (ist beides nur billiger Plastik/Gummi-Scheiß) zu kombinieren. Geht eigentlich mit drei Tropfen Silikon, natürlich würde man das in der Produktion dann aus einem Stück fertigen. Frage ich nun herum, wer Interesse hat, dann wird jeder dankend ablehnen, und ein paar Wochen später ist rein zufällig genau diese meine Idee als Produkt erhältlich. Selber fertigen lassen wird nicht in Frage kommen, da zu teuer, dann muß man einen Vertriebsweg aufbauen, undundund. Außerdem ist es so simpel, daß es wohl weder patentwürdig ist, noch sonstwie schützenswert. In einem Satz ist Funktion und Aufbau erklärt, und jeder könnte sofort beginnen, das zu fertigen, ebenso könnte es jeder fertigen, der es mal gesehen hat.

Was macht man da, will man ein wenig Geld damit machen? Vermutlich werde ich halt genau ein Exemplar anfertigen, das mir persönlich nutzt, und ansonsten bleibt die Idee ungenutzt, falls nicht ein Anderer auch den Gedanken hat.

Wie mir dem Nokia-Klingelton "SMS" in Morsezeichen...in den 90ern gab es im Nokia 9000 communicator "SOS" als Klingelton, ich habe die Idee aufgegriffen und den Klingelton "SMS" gebastelt und auf einem Nokia-server eingekippt, gab damals so eine community von Nokia. Heute ist der Klingelton in jedem Nokia-Telephon *grmbl* - nur einen Cent für jedes verkaufte Exemplar, und ich würde jetzt noch faul im Bett liegen, anstatt zur Arbeit zu fahren.

-ras

--

Ralph A. Schmid

http://www.dk5ras.de/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/
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Ralph A. Schmid, dk5ras

Ralph A. Schmid, dk5ras tastete:

Hach ja. Ich habe zusammen mit einem Kollegen damals die variable Nockensteuerung für Ottomotoren "erfunden", noch lange bevor es das in irgendeinem Fahrzeug zu kaufen gab. Hätte ich damals nur...

Andererseits ist's heute wieder ein schöner Tag und ich bin froh nicht drüber nachdenken zu müssen, wie ich aus "meinen" Arbeitnehmern noch einen Cent mehr rausquetsche, damit ich noch reicher werde.

Frank

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Frank Grob

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Joerg schrieb:

So ähnlich: Einfach die Patentanmeldung einreichen. Dann will das Patentamt erst einmal Geld sehen, vorher tut es keinen Schlag, aber der Eingang ist registriert und begründet die Priorität. Ein "richtiges" Patent wird es dann erst nach der Offenlegungsfrist und erteiltem (zu bezahlendem) Prüfauftrag. Und mit "Patent angemeldet" kann man auf die Tingeltour gehen, "Patent erteilt" ist dafür nicht erforderlich.

Wird das nichts mit den Kapitalgebern: Anmeldung verfallen lassen. Ist für Neuanmeldungen anderer dann trotzdem patentschädlich, weil, die Neuheit fehlt, damit können sie einem auch nicht mehr ans Bein pinkeln. Risiko: Es besteht eine ältere Voranmeldung (was wegen fehlendem Prüfauftrag nicht geprüft wurde), dann wäre die für die eigene Anmeldung ohnehin patentschädlich gewesen. Konsequenz: Möglichst immer möglichst umfänglich recherchieren - nicht nur nach Anmeldungen, auch nach Veröffentlichungen.

Gruß aus Bremen Ralf

--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
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Ralf . K u s m i e r z

Wenn man spaeter noch die richtig geschriebene fein polierte Version nachreichen kann koennte das auch so gehen.

Das sollte man immer. In vielen Faellen kommen dabei lange Gesichter raus ;-)

--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/

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Joerg

Kombinationen aus Hard- und Software sind schützbar, insbesondere wenn die Software "nur" einen technischen Prozess steuern soll, beispielsweise in Form eines Reglers.

Das ist definitiv kein Problem, siehe das ABS Urteil des BGH.

Aber: Einen Gebrauchsmusterschutz kannst Du in den meisten Fällen vergessen, er ist bestenfalls eine Einladung zum Nachbau ;-)

Warum: Die Prüfung, ob das Gebrauchsmuster wirklich eine technische Neuheit ist, findet erst im Streitfall statt. Sprich: Man tut sich z.B. mit einer einstweiligen Verfügung extrem schwer.

Anders sieht das beim echten Patent aus, wenn da die Gegenseite "nicht neu" behauptet, interessiert das erst mal wenig, wenn das "nicht neu" nicht extrem offensichtlich ist. Auf den Einsatz eines Anwaltsheers reagieren die Richter eher allergisch, vor allem, wenn die Verletzung offensichtlich ist.

Die schärfste Waffe ist da die einstweilige Verfügung, weil dann der Nachbauer erstmal nix mehr verkaufen darf, das tut viel mehr weh als irgendwelche späteren Ersatzzahlungen.

Nur: Dafür muss Deine Erfindung so gut sein, dass sie für ein echtes Patent gut ist, und die Ansprüche wollen sehr wohl überlegt sein.

Dann allerdings schreckt ein echtes Patent schon den Nachbauer ab.

... dadurch gekennzeichnet, dass (1) Palmblumenbesen (tm ;-) mittels eines elektrischen Antriebs versorgt wird, (2) der elektrische Antrieb über einen Steuerungsrechner, welcher aus einem Ützligrützli-Sensorsignal das Wedelsignal errechnet, angesteuert wird, wobei der Blafasel-Algorithmus zur Umrechnung verwendet wird.

Formulierungen aus Patentanmeldungen gerade zum Thema elektronisches Fahrwerk/ABS können als Beispiel dienen.

Gruß Oliver

--
Oliver Bartels + Erding, Germany + obartels@bartels.de
http://www.bartels.de + Phone: +49-8122-9729-0 Fax: -10
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Oliver Bartels

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