DIN Datenbank / DIN Blatt 45406

Holger Petersen schrieb:

Was ist daran falsch?

Sie arbeiten - wie Rafael zutreffend bemerkt hat - oft im Auftrag von Unternehmen. Normalerweise erhält ein abhängig Beschäftigter für seine Leistung ein Gehalt als Gegenleistung.

Gruß, V.

--
Volker Staben

Fachhochschule Flensburg - Flensburg University of Applied Sciences
Institut für Elektrische Energiesystemtechnik
Kanzleistraße 91-93       D-24943  Flensburg
T +49-461-805-1392        F +49-461-805-1528
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Volker Staben
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Im Baubereich haben viele Normen durchaus gesetzliches-Rang

Markus Greim

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Markus Greim

Wessen wissen? Das des Beuth-Verlages i.a. nicht...

Und das hat der Beuth-Verlag bezahlt? Eher nicht...

[Von eventuellen Normen, die den Buchdruck betreffen wuerden mal abgesehen :-) ]

Ja, und?

Der Beuth-Verlag hatte _keine_ Kosten fuer die Text- (und ev. Tabellen) Erstellung. Ja, er hatte Satz-Kosten und andere Buchdruck-Kosten.

Die wuerden fuer eine Online-Version wegfallen - wenn man es richtig macht. Klar, dafuer kostet dann der Web-Auftritt.

Heutzugtage wird er eher die Texte (und den Rest :-) direkt auf Datentraegern bekommen, oder?

Damit entfallen alle diesbezueglichen Verlags-Kosten...

Gruss, Holger

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Holger Petersen

VDI2230 fuer Schrauben zum Beispiel?

Jan

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Jan Dittmer

Sollte man mal unterscheiden: a) "Siemens-Werks-Norm" b) DIN- , ISO -Norm c) EU-Norm , deutsche Gesetze Zwischen a) und b) besteht erstmal kein Unterschied. Nur c) kann rechtlich bindend sein. Typisch wenn es um Sicherheit oder Beeinträchtigung des Mitmenschen ( vgl. EMV/Abstrahlung ) geht. Nichteinmal c) muß bindend sein, es gibt EU-Specs wie Trillerpfeifen gebaut sind ( falls Behörde so was kaufen will ) oder wie ein Apfel beschaffen zu sein hat ( wenn Behörde sowas subventionieren will ). Das Problem mit b) ist, daß der deutsche Gesetzgeber Vorschriften an Industrieorganisationen wie DIN abgegeben hatte, was die als Privatmonopol zum Gelddrucken munter benutzen. Und zudem versuchen den Anschein zu erwecken sie seien "Behörde" ( und damit etwas was von Bewohnern dieses Landes mit hündischer Ergebenheit verehrt wird ) und ihr Papier stehe sogar über echten Gesetzen ( vgl ihre Ansichten über Privat/Arbeitskopien im Gegensatz zu Urheberrecht ). Das Problem mit c) ist, das bindende Vorschriften erlassen werden wo keine Notwendigkeit besteht. Vgl. EMV/Einstrahlung: das ist typisch nur Qualitätsmerkmal. Jeder sollte das Recht haben Qualität entsprechend Preisklasse kaufen zu dürfen.

Gegen Einsturz von Häuser ja. DIN-Schallschutz wohl kaum, Eigenheim wird man beliebig "hellhörig" bauen können. Wenn man staatliche Förderung für Mietwohnungsbau will können Vorschriften für Lärmschutz eventuell als Qualitätsmerkmal fällig werden.

MfG JRD

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Rafael Deliano

Hallo Rafael,

Rafael Deliano schrieb:

Ja, klar unterscheiden sollte man.

falsch. a) ist wohl nur im Vertragsrecht von Belang, während b) und c) nicht nur zivil-, sondern u. U. auch strafrechtlich bedeutsam sein können.

nein. Viele Gesetze und Verordnungen zitieren Normen, die dadurch rechtliche Bedeutung erlangen.

Wir diskutieren nicht über inhaltlichen Sinn oder Unsinn, sondern über die Frage, ob eine rechtliche Bedeutung existiert. Und die existiert.

Möglicherweise ist Deine Meinung über die Bewohner dieses Landes etwas zu pauschal? Diejenigen, die sich inhaltlich mit Normen auseinandersetzen (müssen), sind mehrheitlich sicher nicht "hündisch ergeben", sondern nehmen schlicht die Aufgabe, die ihnen ihr Arbeitgeber aufgetragen hat (und die darin besteht, unternehmerische Sorgfaltspflichten wahrzunehmen), ernst. Übrigens etwas, was als abhängig Beschäftigter ja nicht ehrenrührig ist...

Um selber Geld zu sparen und der Umgebung teure Abhilfemaßnahmen aufzuzwingen? Kann doch nicht sein.

Genau hier präsentiert sich das Problem, das ich gerne als "Stammtisch-Problem" bezeichne. Wenn man eine Problematik auf einen exemplarischen Teilaspekt einschränkt, kommt man möglicherweise zu voreiligen Schlüssen. Bei Normen kann man davon ausgehen, dass die Fachautoren tatsächlich - so weit es eben dem Stand der Technik entspricht - alles Notwendige bedacht haben.

Ich rate eher zum Umkehrschluss "wenn in einer Norm eine Anforderung steht, dann ist die Notwendigkeit als gegeben anzusehen" an Stelle der Meinung "Ich sehe keine Notwendigkeit, also weg mit den Normen."

Grüße! V.

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Volker Staben

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Volker Staben

Hallo Holger,

Holger Petersen schrieb:

Deine Zitierebenen stimmen nicht.

Wenn ich in Flensburg Orangen kaufe, nehme ich auch nicht an, dass die in Flensburg gewachsen sind.

Die ursprüngliche Frage war "warum sind Normen nicht kostenlos?"

Das Geschäftsverhalten einzelner Unternehmen ist bei dieser Frage völlig ohne Belang.

Wenn irgend jemand sich in der Lieferkette des Know-how

- vom einzelnen Fachautor

- über das Unternehmen, welches Mitarbeiter für Normenarbeit freistellt,

- über den vertreibenden Verlag bis

- hin zum Endanwender der Norm

sich "über den Tisch gezogen" fühlte, stünde es ihm frei, nicht an dieser Arbeit zu partizipieren.

Es findet aber Normenarbeit statt - könnte das nicht möglicherweise ein Indiz dafür sein, dass Normenarbeit Sinn macht?

Evolution works.

Grüße, V.

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Volker Staben

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Volker Staben

Was ja manchmal (oft?) auch eurpaweit nicht funktioniert. Wenn ich da nur an den europäischen Einheitsstecker denke.. -aber ein sehr gutes Beispiel, dass Normenarbeit Sinn macht, sonst würde man wahrscheinlich im Freistaat (oder inzwischen Staaten) innerhalb .de wahrscheinlich 187V bei

84Hz haben...

Henry

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Henry

Hallo Henry,

snipped-for-privacy@Koplien.de schrieb:

wie richtig.

Da zitiere ich doch gleich Propertius: "In magnis voluisse sat est."

Gruß, V.

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Volker Staben

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Volker Staben

Eben: nur wenn was von b) explizit über Gesetz relevant wird. Das sind wohl >95% der DIN-Normen ( Schrauben, Steckverbinder ... ) nicht. Bezüglich der Einnahmen aus verschicktem Papier mag der Prozentsatz wohl anders aussehen. Die meisten Normen sind Flops, nichtnur bei DIN. Und wie man bei EU-Norm sieht wursteln die Behörden jetzt selber, was auch in Deutschland der Fall hätte sein sollen. Billiger und frei verfügbar ist der Klibim zwar dadurch noch nicht, das kann aber noch werden ( vgl. ETSI ).

Sie kann existieren, aber nicht dadurch das eine Behörde "Norm" macht. Ich kann andere Trillerpfeifen bauen und in Europa verkaufen, eventuell aber nicht an staatliche Stellen. Ich kann beliebige Äpfel verkaufen, auch wenn der Durchmesser nicht stimmt.

Es gibt zu vielen Normen ( kostenpflichtige ) Kommentare weil sie so abwegig geschrieben sind. Eine triftige Begründung warum man das genau so machen soll wird in der Norm selten gegeben, da heißts friss oder stirb.

Nur EMV/Abstrahlung betrifft das Radio in der Nachbarschaft. Deshalb war in Deutschland ehedem nur die rechtlich geregelt. EMV/Einstrahlung gab es lange Zeit nur in MIL-Normen weil das der einschlägige Kunde wollte.

Die schon angesprochene Entstehungsgeschichte der ANSI-Norm für die Programmiersprache FORTH kann man wohl in den Berichten aus einschlägiger newsgroups bei google noch verfolgen. Es war eine einzige Schlammschlacht aus den Intressen von Compileranbietern ( so wenig wie möglich ändern damit der Fundus an Code intakt bleibt ) lautstarken Anwendern ( neue Techniken einführen deren praktische allgemeine Brauchbarkeit unbewiesen war ), dem Halbleiterhersteller Harris ( Schrumpf-FORTH damit der existierende Chip normgerecht ist ). Der Normendzustand war beim Zustand allgemeiner Erschöpfung erreicht als keiner mehr Geld und Lust hatte um zu den Meetings zu fliegen. Das Normergebnis war der faulste aller Kompromisse: für Controller zu groß, für PCs zu klein.

MfG JRD

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Rafael Deliano

Rafael Deliano schrieb:

Du kannst - aber möglicherweise darfst Du nicht.

Normern wurden geschrieben, um den Anwendern das eigene Nachdenken ersparen zu können und durch den Ankauf von know-how ersetzen zu können. Insofern ginge der Zweck von Normen verloren, wenn jeder anfinge, das "Rad neu zu erfinden".

Es geht doch nicht um "friss oder stirb", sondern um Vertrauen in die Arbeit von Fachleuten. Das scheint mehr und mehr auszusterben.

Natürlich menschelt es möglicherweise im Normenwesen auch. Möglicherweise gibt es vielleicht sogar überflüssige Normen. Aber von einem Standpunkt punktueller Erfahrungen heraus das ganze Normenwesen in den Schlamm ziehen zu wollen, wäre unangemessen.

Und mit etwas Distanz stellen sich im nachhinein die im industriellen Alltag stattfindenden Schlammschlachten als "ganz normal wahnsinniges" Wahren von Interessen heraus. Ohne Distanz gibt es kein Überleben im Dschungel.

Grüße, V.

--
Volker Staben

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Volker Staben

Volker Staben schrieb:

Sicher. *Kann*. Normen sind keine gesetzlichen Vorschriften. Das DIN ist ein technisch-wissenschaftlicher Verein und keine staatliche Organisation, kann somit weder Vorschriften noch Gesetze erlassen.

Normen können aber verbindlich werden wenn dieses z.B. in einem Vertrag festgehalten wird.

Normen können auch in Richtlinien für verbindlich erklärt werden...

Direkt vom Beuth-Verlag:

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Gruß

Uwe

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Uwe Bredemeier

Ja eben. So fängt es an. Fertiggerät kriegt nur Papperl, wenn alle Einzelteile auch so eins haben. Und schon sind wir bei der Inzucht. Die Firmen verpflichten sich also so reihum, nur Teile vom lieben Nachbarn zu kaufen. Eine sicherer Methode, sich um Innovation zu drücken und die Vergangenheit zu zementieren. Wie war das mit der DIN-Norm, dass gute Kühlschränke gut isoliert sein müssen, und gute Isolationen FCKW-Schaum enthalten müssen? Oder in CH, vor dem Auto-Katalysator, da mussten aus Importfahrzeugen die Kats wieder ausgebaut werden, "Vorschrift". Unternehmerische Pflicht wäre es für Innovation zu sorgen. Das will man aber nicht, kostet Geld, ist riskant, artet in Arbeit aus. Da wartet man lieber auf neue Normen, damit alle "Wettbewerber" genügend Zeit haben, sich auf neue Technologien einzustellen. Sonst kommt noch einer tückisch mit einer Innovation hervorgesprungen und gräbt womöglich andern den Markt ab, so ein elender Profiteur. Wo kämen wir da hin? Wenn das jetzt jeder täte? Da könnte ja jeder kommen.

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mfg Rolf Bombach
Reply to
Rolf Bombach

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