Bist Du Dir absolut sicher, nicht Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum verwechselt zu haben? Den Begriff "Ablaufdatum" finde ich bei Lebensmitteln/im deutschen Lebensmittelrecht übrigens nicht.
Bei [...] besonders leicht verderblichen Lebensmitteln wird statt des Mindesthaltbarkeitsdatums ein Verbrauchsdatum angegeben. Dies ist beispielsweise erforderlich bei rohem, zerkleinertem Fleisch [...].
Ist das Verbrauchsdatum abgelaufen, sollte das Lebensmittel nicht mehr verzehrt werden, da es gesundheitsschädlich sein kann. Außerdem darf Ware mit abgelaufenem Verbrauchsdatum nicht mehr verkauft werden. [...]" *)
Ein Verbrauchsdatum ist für besonders schnell verderbliche und empfindliche Lebensmittel vorgeschrieben [...] leicht verderbliche Lebensmittel mit der ausdrücklichen Kennzeichnung "zu verbrauchen bis" dürfen nach Überschreitung des angegebenen Datums nicht mehr verkauft werden. Hier kann nach Ablauf des Verbrauchdatums eine Gesundheitsgefahr durch Keime entstehen. Deshalb darf das Lebensmittel dann auch nicht mehr gegessen werden. [...]"
Hirn einschalten kann in jeder Hinsicht hilfreich sein, insbesondere wenn etwas merkwürdig riecht, aussieht oder schmeckt. Aber in Deutschland muss eventuell auch das richtige Kauen per Verordnung geregelt sein.
Volker
*) Außer bei Vinzenz Murr: