Auslaufgarantie

Aug 15, 2025 Last reply: 10 months ago 56 Replies

Bist Du Dir absolut sicher, nicht Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum verwechselt zu haben? Den Begriff "Ablaufdatum" finde ich bei Lebensmitteln/im deutschen Lebensmittelrecht übrigens nicht.

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"[...] Verpackte Lebensmittel müssen ein Mindesthaltbarkeitsdatum tragen. Es gibt an, bis wann das ungeöffnete Lebensmittel bei angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften mindestens behält. [...]

Bei [...] besonders leicht verderblichen Lebensmitteln wird statt des Mindesthaltbarkeitsdatums ein Verbrauchsdatum angegeben. Dies ist beispielsweise erforderlich bei rohem, zerkleinertem Fleisch [...].

Ist das Verbrauchsdatum abgelaufen, sollte das Lebensmittel nicht mehr verzehrt werden, da es gesundheitsschädlich sein kann. Außerdem darf Ware mit abgelaufenem Verbrauchsdatum nicht mehr verkauft werden. [...]" *)

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"[...] Das Mindesthaltbarkeitsdatum [...] den Zeitpunkt an, bis zu dem der Hersteller garantiert, dass das ungeöffnete Lebensmittel bei durchgehend richtiger Lagerung seine spezifischen Eigenschaften, wie Geruch, Geschmack und Nährwert behält. [...]

Ein Verbrauchsdatum ist für besonders schnell verderbliche und empfindliche Lebensmittel vorgeschrieben [...] leicht verderbliche Lebensmittel mit der ausdrücklichen Kennzeichnung "zu verbrauchen bis" dürfen nach Überschreitung des angegebenen Datums nicht mehr verkauft werden. Hier kann nach Ablauf des Verbrauchdatums eine Gesundheitsgefahr durch Keime entstehen. Deshalb darf das Lebensmittel dann auch nicht mehr gegessen werden. [...]"

Hirn einschalten kann in jeder Hinsicht hilfreich sein, insbesondere wenn etwas merkwürdig riecht, aussieht oder schmeckt. Aber in Deutschland muss eventuell auch das richtige Kauen per Verordnung geregelt sein.

Volker

*) Außer bei Vinzenz Murr:
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Tönnies:
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auch bekannt aus der COVID-19-Pandemie. Die heißen jetzt übrigens "Premium Food". Kannste Dir nicht ausdenken.

Gehört das nicht nach de.rec.mampf?

Gruß, U.

Vor 60 Jahren gab es im Japanshop um die Ecke oder beim Protagonisten auf der Hausfrauenausstellung händisch zu betreibende Kugelwaschmaschinen. Sind Kugelgrills sowas ähnliches? Und soll man Kugeln überhaupt grillen?

Ist in d.s.e. aber OT, ich weiß.

Gruß, U.

Am 24.08.25 um 10:32 schrieb Ulrich G. Kliegis:

Nee, also die Kugeln für die Waschmaschine nennt man doch "Megaperls", oder?

Am 23.08.25 um 16:35 schrieb Christian Weisgerber:

Na, da haben wir's doch. Dann kann Volker doch reklamieren.

Am 15.08.25 um 14:57 schrieb Volker Bartheld:

Hallo,

gelingt der Prozess auch restefrei?

Peter

Was verstehst Du unter "restefrei"?

Das Kerngehäuse der Birnen solltest Du entfernen, manch einer schält sie auch. Ich nicht. Agar rührt man separat in heißem Wasser an und schüttet es zum Ansatz, das geliert beim Erkalten. Muss man eben vorher kalkulieren, wieviel nötig ist. Xanthan gibt man "auf Verdacht" oder nach Rezept direkt in die Masse, da bleibt nichts über.

Natriumsorbat gabs für kleines Geld in einer absurd großen Verpackungseinheit, das reicht vermutlich bis an mein Lebensende, auch wenn ich es für Nudelsoßen, Hafermilch, Nachspeisen, Salatdressings, Bechamel-, Grill- bzw. Burgersoßen und anderen Kram verwende, den ich nicht sofort aufesse, sondern vielleicht noch ein-zwei Tage im Kühlschrank habe oder bei einer Grillparty ungekühlt auf dem Tresen steht.

Eine phänomenale Big-Mac-Soße kann man aus wenigen Zutaten (gekochte Eier, Olivenöl, mittelscharfer Senf, Zitronensaft, Zwiebeln, Salz, Pfeffer, Knoblauch, Wasser) mit einem Stabmixer schnell herstellen, steht dem Develey-Lizenzprodukt für McD in nichts nach. Mit Natriumsorbat in eine leere Mayonnaise-Druckflasche gefüllt, hält sich das Zeugs einige Wochen, trotz der Eier.

pH-Wert beachten.

Volker

Am 24.08.25 um 10:28 schrieb Ulrich G. Kliegis:

Ne, die Temperaturregelung der Eindampfeinrichtung gehört hier her... zumal das Thermoeter dazu Duracellgefüllt ist (SCNR, Duck)

Gibt es doch von Grafschafter.... Birnendicksaft.... sollte also nicht zu schwer sein.

Olaf

Gehören rhetorische Offtopicity-Fragen nicht nach de.alt.blockwart oder de.soc.korinthenkacker?

Warum sollte es auch schwer sein? Ich muss nur nicht irgendeiner Firma meine Kohle in den Rachen werfern, damit sie aus gespritztem Obst vom A. d. W. ein Kunstprodukt herstellt, wenn Biobirnen kiloweise bei mir vorm Haus wachsen.

Volker

Am 24.08.25 um 14:47 schrieb Volker Bartheld: ...> Was verstehst Du unter "restefrei"? ...Natriumsorbat gabs für kleines Geld in einer absurd großen Verpackungseinheit, ...

Hallo,

na das, bspw.

peter

Man merkt, ich bin kein Lebensmittelrechtexperte ;-) Von daher: s/Ablaufdatum/Verbrauchsdatum/, ok?

Merke: Rotes Fleisch ist nicht schlecht für Dich. Grünes, haariges Fleisch ist schlecht für Dich.

Man liest sich, Alex.

Nein. Nicht OK.

Dann stünde dort: "Das Verbrauchsdatum besagt generell nur, das bis zu dem Datum der Hersteller sicher ist [...] dass das Produkt die zugesicherten Eigenschaften erfüllt." und ist schlicht falsch.

Das VERBRAUCHDATUM ist eine ernste Warnung bei leicht verderblichen Lebensmitteln, sie nach dem angegebenen Zeitpunkt NICHT MEHR ZU ESSEN, selbst wenn sie ordnungsgemäß gelagert wurden. Weil sonst Dünschiss, Kotzerei, Krankenhaus oder Friedhof.

Man kann sich über diese Warnung hinwegsetzen - Salmonellen [1] halten Temperaturen über 70°C nicht sehr lange aus - aber wer erhitzt schon Softeis oder Tiramisu?

Außerdem können Bacillus cereus und Clostridium botulinum hitzestabile Sporen bilden. Die eigentlichen Toxine von Clostridium botulinum (Botulinumtoxin) sind aber hitzeempfindlich und werden durch ausreichendes Erhitzen zerstört.

Deswegen also keine Fleischkonserve essen, die schon dicke Backen macht. Könnte die letzte sein.

Viele Mykotoxine sind allerdings hitzestabil und überstehen normales Kochen, Braten oder Backen, z. B. Aflatoxine (Aflatoxin B1 von Aspergillus flavus), meist krebserregend. Dann Ochratoxin A. Dito das Enterotoxin von Staphylococcus aureus, das Dir eine schnelle und heftige Lebensmittelvergiftung beschert, mit Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Bauchkrämpfen und gelegentlich Fieber.

Da muss man in der Differenzierung vom MHD zum Verbrauchsdatum schon genau sein.

Sozusagen. Aber mit einer Schaufel Glutamat, Nitritpökelsalz, Pfeffer, Muskat, Senfsaat, Eis, Wasser und ein paar Pülverchen (Stärke, Pektin, Soja) ordentlich durch den Cutter gejagt und in Grillwürste verpackt, wäre das Ergebnis hingegen mikrobiologisch komplett unbedenklich und könnte in der Discountfleischerei Deines größten Misstrauens als regionales Produkt verkauft werden.

Volker

[1]
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Es geht hierbei nicht um Mathematik. Die Verfallsprozesse sind auch nicht so parameterarm und berechenbar, dass sich ein sicheres Verfallsdatum angeben liesse. Es geht also nur um Schätzungen.

Im Interesse des Verkäufers liegt es dann wohl, einen möglichst langen Zeitraum bis zum "Verfall" zu haben, weil das Geld spart. Während der Hersteller darauf rechnen könnte, bei kurzem Verfallsdatum mehr davon verkaufen zu können.

Und wie könnte man "leicht verderblich" gerichtsfest quantifizieren? Sind Elkos leicht verderblich, Widerstände aber nicht?

Man könnte auch bemerken, dass die Verfallsdaten auf den Packungen leichter sichtbar angegeben werden müßten, wenn sie eine lebensent- scheidende Bedeutung hätten.

Grüße, H.

Na, du kennst Spiele. Wie spart das denn Geld, wenn das Zeugs länger als "garantiert noch nicht angegammelt" angeboten wird? Mit dem Risiko, dass Kunden den Laden wohl dann meiden, wenn sie erst mal von "Angegammeltem" gegessen haben.

Es ist mir kein Fall bekannt, in dem regulär mit MHD angebotene Ware angegammelt angeboten worden wäre. Wenn das Zeug aber erfahrungs- gemäß bis Januar in drei Jahren haltbar ist, aber aus irgendwelchen Gründen ein MHD von 9 Monaten aufweist, muss entweder nach 9 Monaten ausgeräumt, neu bestellt und geliefert sowie eingeräumt sein, oder ein Preisnachlass mit Hinweis auf den Ablauf des MHD gewährt werden. Dabei weiß ich nichtmal, ob das immer behördlicherseits gestattet ist..

Ich erinnere mich aber an den Beginn der grünen Herrschaftszeit, dass allenthalben getönt wurde, man solle auch Ware mit abgelaufenem MHD verzehren, weil es in Afrika sowenig gäbe. Seither haben sich die Grünen stark vermehrt - es kann also nicht schädlich gewesen sein :-).

Grüße, H.

Doch, kommt vor, wenn auch selten. Wird dann problemlos umgestauscht. Wenn ich so eine Mangelcharge natürlich wie immer erst einmal in den Kühlschrank stelle und erst Monate nach Ablauf öffne, wars das. Das ist aber noch extremer selten. Meistens sehe ich den Schaden gleich beim Einräumen.

Du meintest ja nur, das läge im Interesse des Verkäufers, > einen möglichst langen Zeitraum bis zum "Verfall" zu haben, weil das Geld spart.

Also wie soll das Geld sparen? Übrigens heißt "angegammelt" nicht "MHD überschritten", sondern "Verfallsdatum überschritten", und beides ist mit Sicherheit angegeben.

< Wenn das Zeug aber erfahrungs-

Wird des öfteren so gemacht.

Woher weißt du denn, dass die Ware mit abgelaufenem MHD essen? ;)

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