Volker Bartheld schrieb:
Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass es bedeutend schwieriger ist, beim Verfassen eines Arbeitszeugnisses jemand in Hinblick auf die
Vergleich mit anderen stattfindet.
Formulierung zu finden oder zu vermuten. Die Folge ist, dass im Ablehnungsschreiben lediglich noch steht "Zu unserem Bedauern kamen Sie mit Ihrer Bewerbung nicht zum Zug, da die Stelle anderweit vergeben wurde" (oder so).
schon der Gesetzgeber handeln, um das abzustellen. Dort sieht man aber offenbar kein Problem
MfG Rupert