prinzipielle Sicherheitsfrage

Mar 27, 2019 11 Replies

Hallo, einfach mal zur Orientierung: Wo darf eigentlich sowas verbaut werden? (ein Beispiel)



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das so oder gibt es da irgend wo nachlesbare Regeln, Richtlinien?


Am 27.03.19 um 09:57 schrieb Christoph Grausner:

Ganz grob kommt es (neben den allgemeinen Anforderungen an ein Netzteil)

"Christoph Grausner" schrieb im Newsbeitrag news:q7fdug$us8$ snipped-for-privacy@news.albasani.net...

brennbare Materialen schrauben will.

MaWin, Manfred Winterhoff, mawin at gmx dot net Homepage http://www.oocities.org/mwinterhoff/ dse-FAQ: http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/

Am 27.03.2019 um 12:49 schrieb MaWin:

'Doppel-M' zu finden? Und diese werden in Caravanen ja immer und nur auf Holz geschraubt. Geht ja auch nicht anders dort. Und zu Hause? Dann kann ich sowas doch wohl auch in meinem Schrank anbauen.

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Am 27.03.19 um 15:48 schrieb Christoph Grausner:

auch immer) abfackelt, hast Du ein Problem, wenn die Kripo nach dem "Doppel-M" sucht und nix findet.

Die DIN EN 61347 ist m.W. von 2016 und damit noch relativ jung. Das hat sich vielleicht noch nicht bis in die Tiefen aller relevanten Kreise

auf dem Tisch.

V.

Volker Staben schrieb:

Soweit wohl richtig

Da aber nicht mehr. Ein Problem hat er nur dann, wenn der Schrank aufgrund

Problem MfG Rupert

Am 27.03.19 um 17:30 schrieb Rupert Haselbeck:

V.

Volker Staben schrieb:

Versicherung. Soweit es sich um die Kripo handelt, sind wir im Strafrecht. Da muss der

der Lage, zu unterscheiden, ob das eingebaute Netzteil oder das Teelicht im

Fakten zu beurteilen hat. Auch er wird, so er dazu qualifiziert ist,

die Versicherung sich weigern sollte, zu zahlen.

Ich wollte ja auch nur darauf aufmerksam machen, dass man am Wohnungsbrand

nicht zur Arbeit gehen, wenn man krank geschrieben sei, da man dann "nicht

einem Autounfall immer "schuld", wenn man besoffen fahre und ohne eigenes

bei "Rot" fahrenden Querverkehr abgeschossen werde.

vertreten

MfG Rupert

Am 27.03.19 um 22:30 schrieb Rupert Haselbeck:

garnicht erst aufkommen zu lassen, es sei eben doch nicht das Teelicht gewesen, wenn man schlicht und einfach die Anforderungen an

Genau.

Vermutung, man trage Schuld, sehr wirksam widerlegen. Wenn ich so

keine Chance haben, mich warum und wie auch immer in den Ruin zu

irgendwie wohler.

Volker Staben schrieb:

ACK

MfG Rupert

Am 28.03.19 um 10:20 schrieb Rupert Haselbeck:

Ich mache ein Foto von fast allen Dingen, die da irgendwie relevant

Hallo,

Am 27.03.2019 um 12:49 schrieb MaWin:

Bei dem angegebenen Beispiel mit nur zwei Schrauben in der

eine Wand (nicht Boden oder Decke) anspaxen und das Netzteil

Feuersicher? Dann nimmt man Vierkant-Aluprofile. Hier muss

An den Vierkantprofilen kann man das Netzteil ?festtackern?.

der einen und metrischem Gewinde auf der anderen Seite?

Gewindestange oder metrischer Schraube mit Flachem Kopf und

aus Alu.

Auf jeden Fall sollte um das Netzteil genug Platz sein, damit die warme Luft sich verteilen kann. Und das Fach mit dem Netzteil soll/muss zu mindestens einer Seite hin offen

MfG

Uwe Borchert

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