So wie die meisten nicht total billigen Audio-Geräte? Schutzisoliert und gut is, auch mit Metallgehäuse.
So wie die meisten nicht total billigen Audio-Geräte? Schutzisoliert und gut is, auch mit Metallgehäuse.
Joerg schrieb:
Hiessen die nicht Edisonstecker? Irgend eine Fernost-Firma ist mit diesen Dingern gross geworden. IIRC waren solche Dinger in jedem gut geführten Haushalt bis anfangs siebziger hier vorrätig. Grösstes Problem war, wenn das Kabel an die Birne kam. Die sind dann rasch verschwunden, ESTI war da bei Razzien ziemlich erbarmungslos.
Manuel Reimer schrieb:
Das ist übertrieben ;-). Aber nicht viel. Was ich hier regelmässig aus dem Labor entfernen muss respektive sanieren muss, kommt dem schon nahe. Meistens Ketten von Dosenleisten.
In manchen Laendern geht das noch besser:
Die sind zu Razzien in die Haeuser rein? Echt? Wo jeder Schweizer Reservist eine Flinte im Schlafzimmerschrank stehen hat?
Am 03.09.13 00:01, schrieb Joerg:
Ich vermute, es ging um das Verschwinden der Teile aus den Sortimenten, nicht um Razzien in Privathaushalten. Oder sollte damals in der Schweiz möglich gewesen sein, wovon selbst heute in Deutschland die Innenminister nur träumen können (nämlich anlasslose Hausdurchsuchungen)?
Gruß,
Ingo
Ingo Thies schrieb:
Nein, er war im Haus (Wildhaus SG), allerdings weiss ich den Grund nicht mehr, eventuell auch zwecks Reparatur. Er hat Verlängerungskabel etc. "mitgenommen" im Rahmen irgend einer damit verbundenen Kontrolle. Eventuell "informell" in Form von "die sind eigentlich verboten". Ist
40 Jahre her...Am 08.09.13 21:59, schrieb Rolf Bombach:
OK, ich war für einen Moment an die Glühlampen-Razzien auf Kuba erinnert. Da kamen laut einer Doku (Bulb Fiction?) Beamte vorbei und ersetzten alle Glühbirnen durch Energiesparlampen, und die alten Lampen wurden noch vor Ort zerstört.
Aber OK, bei Dir war es ein anderer Anlass und der Ekeltriker hat wohl eher "hemdsärmelig-kulant" gehandelt. Aber ist der private(!) Besitz solcher Verlängerungen (z.B. die E27-Verlängerungen mit Steckdosenabzweigung) wirklich verboten, oder lediglich der Vertrieb und führt ggf. ihr Einsatz im Schadensfall einfach zum Erlöschen des Versicherungsschutzes?
Normalerweise braucht es schon einiges, damit selbst der Besitz verboten ist (z.B. eine massive Fremdgefährdung, etwa bei explosiven Stoffen, defekten oder veralteten Gasleitungen/öfen usw.). Ansonsten halt "auf eigene Gefahr"... Daher meine ehrliche Überraschung.
Gruß,
Ingo
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