WEEE für Bauteile?

Es wird demnächst das Raspberry Pi verkauft (

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) und da der Hersteller recht wenig IO-Leitungen spendiert hat und zudem auch keine Garantie über den Strom macht, den man pro IO-Leitung fliessen lassen darf (interessanter Kommentar dazu:
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), möchte ich einen IO-Expander bauen. Dürfte ich den dann ohne WEEE-Anmeldung verkaufen?

Ich habe hier einen Artikel dazu gefunden:

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Kommt mir aber etwas willkürlich vor, wann ein Gerät "eigentständig" ist. Da steht z.B.

| Vertreten wird die Ansicht, dass eine Komponente jedenfalls dann eine | eigenständige Funktion erfülle, wenn "diese durch einfache Handhabung | auch einem Laien ohne weiteres zur Verfügung stehe und daher die | einzelne Komponente vom Hersteller auch im Einzelhandel angeboten | werde"

Wenn ich also beim Elektroladen um die Ecke oder beim Privatkundenversender einen Widerstand kaufen kann, fällt der dann auch unter WEEE? Handhabung ist ziemlich einfach: Ins Breadboard stecken, z.B. mit einer LED dahinter. Von jedem Laien problemlos machbar. Man schaue sich dazu auch einige eBay-Auktionen an, wo Widerstände mit LEDs zusammen gerade für Laien verkauft werden.

Wie sieht es also mit meinem IO-Expander aus? Habe ich auch für ein Breadboard vorgesehen. Man muß nur 4 Drähte zum Raspberry Pi verbinden (z.B. mit solchen vorkonfektionierten Drähten mit an den Enden angelöteten Buchsen für Stiftleisten), und kann es dann in ein Breadboard einstecken (oder in eine Lochrasterplatine), wo man dann massenhaft IO-Leitungen zur Verfügung hat. Jede Leitung hat intern bereits einen Widerstand, sodaß man direkt LEDs oder Taster anschließen könnte.

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Frank Buss, http://www.frank-buss.de
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Frank Buss
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"Frank Buss" schrieb im Newsbeitrag news:jdam8n$q50$ snipped-for-privacy@newsreader4.netcologne.de...

Du heisst Gert, aha.

Ich würde mich (falls jemand fragt) auf das Argument stützen, daß alles was nur eine Platine ist, ob fertig bestückt oder Bausatz, kein Fertiggerät nach WEEE sein kann, weil sein Einsatz ohne Gehäuse wegen Kurzschlussgefahr nicht möglich ist selbst wenn es technisch funktioniert, und daher ein Einbau in ein Gehäuse notwendig ist, was das Teil zum Bestandteil dieses Gesamtgeräts macht (z.B. der Waschmaschine, der Werkzeugmaschine, dem Kühlschrank oder was auch immer es zu elektronisieren gab), zu dem auf jeden Fall das Netzteil gehört.

Das Gertboard ist ohne Raspberry (noch so ein nutzloses Development board) nicht einsetzbar, also sowieso kein eingenständiges Gerät.

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MaWin

Nein, ich heisse Frank :-) Er hat aber ggf. auch Probleme mit WEEE, da er irgendwo geschrieben hat, daß er es nur als Bausatz verkaufen will.

Danke, das klingt schonmal nach einer guten Idee.

Meine Version ist nur ein PCA9555 mit Stiftleisten zum Einstecken ins Breadboard oder Lochraster, daher wäre es schon ohne Raspberry Pi einsetzbar, allerdings braucht man immer irgendein I2C Master, also z.B. auch ein Arduino. Aber eine Grafikkarte oder ein Mainboard fällt ja z.B. auch unter WEEE, daher bin ich mir da nicht so sicher, ob das für meine Platine auch zutrifft.

Ich bin ja sehr für Abfallvermeidung. Kann man nicht einfach anbieten, kostenlos den Rücktransport zu übernehmen, falls es kaputt geht oder einer es nicht mehr braucht? Das wäre ja im Geiste des Gesetzes der beste Weg, da ich das dann wieder verkaufen oder reparieren kann.

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Frank Buss, http://www.frank-buss.de
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Frank Buss

"Frank Buss" schrieb im Newsbeitrag news:jdapnp$scl$ snipped-for-privacy@newsreader4.netcologne.de...

Also sowieso nur Bauteile.

Die EAR hätte das gerne, klar, aber hat schon jemand dagegen geklagt ?

ENTWEDER die Teile gehen an OEMs die daraus ganze Rechner bauen, dann hat der die WEEE zu erfüllen, ODER es geht an Privatpersoenn die damit alleine zunächstmal gar nichts anfangen können, also ganz klar kein Gerät mit eigenständiger Funktion. Es kann nur als Ersatzteil in einen bestehenden Rechner eingebaut werden, aber Ersatzteile sind nicht WEEE pflichtig, oder man kauft so viele Ersatzteile, daß man einen ganzen Rechner daraus aufsetzen kann, das könnte man ja auch bei der Waschmaschine machen und bräuchte ebenso nur einen Schraubendreher.

Im Geiste des Gesetzes taugt das nur, wenn du NICHT mehr da bist, und trotzdem die Entsorgung sichergestellt ist, daher insolvenzzichere Garantie bei EAR. Finde ich auch gut. Noch besser ist es, wenn du vor Auslieferung mehr entsorgt hast, also du später produzierst.

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Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at gmx dot net
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MaWin

Frank Buss :

Da ist ja die Lösung für B2B. D.h. wenn Du nur an Businesskunden lieferst, dann funktioniert genau dieses Modell.

M.

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Matthias Weingart

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