TÜV oder CE? Was muss ich haben?

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mehr Vorschrift sein, also nach der Vereinheitlichung auch nicht

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Lars Mueller

Potentiell gefährliche Gerätschaften, ( z.B. Aufzugssteuerungen ) brauchen traditionell auch TÜV. Solange es keine EU-Richtlinie gibt die solche Bereiche abdeckt, bleiben dafür nationale Vorschriften gültig.

MfG JRD

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Rafael Deliano

Darunter sind auch Normen, die die Gefahrsicherheit betreffen.

grottenschlecht sein. Neulich wurde in einer Autobastler-Zeitschrift

dies von einer nationalen, dazu befugten Stelle zertifiziert ist, kann

eingehalten werden.

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Winfried Buechsenschuetz

Das interessiert mich jetzt aber auch:

Bauteile eingesetzt werden?

MfG Thoralf

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Thoralf Ebermann

Es wird bezüglich EMV niemand explizit eine Messung bei z.B. einer Taschenlampe die nur aus Batterie / Schalter / Lämpchen besteht machen.

MfG JRD

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Rafael Deliano

Reihenfolge beachten: der erste Schritt ist CE draufkleben. Ohne Papperl geht nix.

Ob eine Wiederholung von Messungen ( z.B. auch nach Softwareänderung ) sinnvoll & nötig ist hängt von der Einschätzung des technisch Verantwortlichen ab. Wenn man z.B. in Schaltung die mit 5V betrieben wird CD40xx durch funktionskompatible 74HCxx ersetzt, kann sich die EMV munter ändern.

MfG JRD

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Rafael Deliano

Michael Hofmann schrieb:

Da hat sich's der Gesetzgeber einfach gemacht: Verantwortlich ist der, der die Konformitätserklärung unterschreibt.

Wenn man sich sicher ist, die Vorschriften einzuhalten, geht's auch ohne explizite Prüfung. Wenn man sich geirrt hat, sind im Zweifelsfalle horrende Strafen fällig... Also ist es in vielen Fällen besser, irgendein Stück Papier aus dem Ordner ziehen zu können, das nachweist, daß man zumindest formell alles richtig gemacht hat, und das den schwarzen Peter möglichst schnell wieder woanders hin schiebt (Prüflabor?).

--
Dipl.-Ing. Tilmann Reh
Autometer GmbH Siegen - Elektronik nach Maß.
http://www.autometer.de

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(Sun Microsystems)
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Tilmann Reh

snipped-for-privacy@gmx.de (Thoralf Ebermann) schrieb:

lediglich die Einhaltung aller relevanten Vorschriften.

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Wolfgang Hauser

Bezüglich EMV wäre nicht bekannt, daß die jemals fällig geworden wären. Das real teuere dürfte einstweiliger Fertigungsstop, Rückholung und Umbau der noch im Handel greifbaren Geräte sein. Wobei bei Geräten die die Sicherheit ( Brand-, Personenschaden ) beeinträchtigen mehr Druck gemacht werden wird als bei EMV.

Daß Messung durch externes Prüflabor Haftung für Hersteller ( bzw. Importeur ) einschränkt halte ich für Fiktion.

MfG JRD

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Rafael Deliano

Winfried Buechsenschuetz schrieb:

... womit der Hersteller aber zumindest nachweisen kann, daß er die notwendige Sorgfalt angewandt hat und nicht leichtfertig irgendwas auf den Markt geworfen hat.

Das gibt dann bestimmt wenigstens mildernde Umstände... :-)

--
Dipl.-Ing. Tilmann Reh
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Tilmann Reh

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