Rechtslage Datenblätter von älteren ICs veröffentlichen

Hallo NG,

ich weiß, die Frage ist hier etwas OT aber vielleicht hat ja jemand schon mal was ähnliches gemacht und kann mir Tipps geben:

Weil ich viele ältere ICs habe (vom Großvater geerbt) und mich dafür interessiere, was die Dinger denn so machen und wie sie beschaltet werden habe ich gemerkt, dass es verdammt schwierig ist, Datenblätter dafür aufzutreiben. Aber glücklicherweise habe ich einige Bücher hier, die zumindest über einige Typen Aufschluss geben. Also ich war immer sehr dankbar, wenn ich von anderen Hinweise (v.a. aus dieser NG) bekommen habe, darum würde ich gerne die Infos, die ich besitze im Internet veröffentlichen.

Aber da ist das Copyright. Wie ist das denn nun? Also einige von den Verlagen gibt es bereits nicht mehr. Andere schon, z.B. habe ich Bücher hier, die direkt von Siemens sind. Alles ist auf jeden Fall alt, also nichts jünger als 30 Jahre.

Also wie sieht das denn aus? Ich meine, Datenblätter werden ja dazu erstellt, dass sie unter die Leute gebracht werden, oder? Eigentlich sollten die Firmen doch dankbar sein, dass ihre Informationen kostenlos angeboten werden, oder? Leider habe ich schon oft gegenteiliges gehört (einstweilige Verfügung, Drohung mit Klage und der ganze Mist).

Da das alles nicht so einfach ist frag ich lieber hier bevor ich mir die Mühe mach die knapp 2000 Gesantseiten einzuscannen - ne Scheißarbeit wenn ich das mal so sagen darf.

Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen...

Viele Grüße Johannes

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Johannes Bauer
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In article , Johannes Bauer writes: |> Also wie sieht das denn aus? Ich meine, Datenblätter werden ja dazu |> erstellt, dass sie unter die Leute gebracht werden, oder? Eigentlich |> sollten die Firmen doch dankbar sein, dass ihre Informationen |> kostenlos angeboten werden, oder? Leider habe ich schon oft |> gegenteiliges gehört (einstweilige Verfügung, Drohung mit Klage und |> der ganze Mist).

Mir ist es bei der Suche nach älteren Bauteilen mittlerweile schon passiert, daß mich Hersteller auf die Anfrage nach obsoleten Bauteilen auf Partminer verwiesen haben mit der Begründung, daß sie selbst diese alten Sachen gar nicht mehr hätten.

Wie allerdings die rechtliche Absicherung von Partminer -- die darüberhinaus ja auch schon einen unverschämten Monatsbeitrag für den Zugriff auf die obsolete database verlangen -- ausschaut, weiß ich nicht.

Rainer

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Rainer Buchty

Aloha!

"R.Freitag" schrieb:

Wenn das rechtliche geklärt ist, würde ich mich auch daran beteiligen. So 400 oder 500 MB Webspace habe ich anzubieten. Auf dem Server kann man alle möglichen Spielchen wie PHP, Perl usw. machen. Domain wäre allerdings schon auf

formatting link
festgelegt. (da liegen jetzt paar alberne Fotos drauf) Man kann natürlich auch von einer anderen Seite aus verlinken.

Allerdings habe ich nicht _die_ Ahnung von Webprogrammierereien. Eine übersichtliche aber schlichte Seite für 100 oder 200 Datenblätter würde ich noch hinbekommen aber da können sich ja auch andere dran beteiligen.

alsdenn, Jens

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Jens Frohberg

Aloha!

"Rafael Deliano" schrieb:

Das wäre ja noch das kleinere Übel. Wenn man mir nur sagt ich solle Dokument xy löschen ist das ja ok. Wenn jedoch eine Abmahnung mir ins Haus flattert ist das dann nicht mehr ok. :-) Ich erinnere nur an e-online... Da zeigte sich mal wieder wie Grosskonzerne (und das sind Halbleiterbauelementehersteller zumeist) mit dem gemeinen Pöbel umgehen.

Vielleicht könnte der RA König mal eine kurze rechtliche Einschätzung der Situation abgeben, Danke!

alsdenn, Jens

Reply to
Jens Frohberg

Aloha!

"R.Freitag" schrieb:

gemacht habe, hatte ich nicht unbedingt scans im Hinterkopf, sondern die

Das hört sich zwar erstmal logisch an, aber ob dem wirklich so ist?

Wenn dann ist das privat, jedenfalls in dem Sinne das die Seite kein Geld abwirft. Keine Banner usw. (Sollte Johannes überhaupt mein Angebot annehmen...)

alsdenn, Jens

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Jens Frohberg

Hallo Jens,

das wäre selbstverständlich. Und reizen würde es mich wirklich, eine Seite zu erstellen. Mit PHP und mySQL läßt sich das schon sehr viel machen, das ist auch genau mein Gebiet.

Die Frage ist halt wie es rechtlich aussieht. Ich meine, Dokumente scannen ist halt schon einfacher als alles in ASCII-Art abzuzeichnen. Und so Gruselgeschichten liest man ja immer wieder.

Letztin bin ich (ich denke durch die dse FAQ) auf eine AVR-Seite gestossen, die sich "AVR for Dummies" nannte. Die Seite war geschlossen und der (merklich verbitterte) Autor hatte als einziges Dokument die Abmahnung des gleichnamigen Bücherverlegers (die halt die "blablabla für Dummies" Bücher herstellen) veröffentlciht.

Aber wäre bestimmt eine coole Sache. Vorallem weil ja wirklich solche Seiten absolute Mangelware sind.

Viele Grüße Johannes

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Johannes Bauer

Hallo Rafael,

Wirklich? Ich habe schonmal gesucht und nach deinem Posting erneut (nach Stichworten wie "recht" etc.) aber nichts gefunden. Hast du zufällig die Msg-IDs da?

Viele Grüße Johannes

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Johannes Bauer

Moin Johannes,

Da hab ich noch ne Idee: Geschützter Webserver, so dass nur Leute mit einem persönlichem Kennwort Zugriff haben, z.B. d.s.e. Teilnehmer. Das Kennwort stellst Du persönlich aus, nachdem die Identität geklärt ist. Haftungssausschluss muss akzeptiert werden. Datenblätter werden nach Bedarf hochgeladen oder ne CD an den Admin.

2000 Seiten gehen noch. Ich kann Dir ein paar Tips zukommen lassen.

Ich würd auch noch was beisteuern. Hab noch Datenbücher von 1973-1986, dazu noch viele gesammelte pdfs.

Grüsse Robert

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Robert Rottmerhusen

Rafael Deliano schrieb im Beitrag ...

Es gibt eine ganze Reihe von ICs, deren Datenblaetter von den Herstellern absichtlich nicht veroeffentlich werden.

Das sind nicht bloss kundenspezifische Chips, sondern auch und vor allem aktuelle hochintegrierte, wie DVD-Decoder, Handy-Chips, Telekom-Chips, .... Also ist das Risiko, das ein Hersteller bei irgendeinem Scan aufmerkt, groesser als vermutet. Bei aelteren Chips entfernen die Hersteller auch die Datenblaetter von ihren WebServern, machen damit also deutlich, das sie deren Veroeffentlichung stoppen wollen. WER bei den Herstellern so deppert ist, ist jedoch unklar.

Zu dem ist es komplett unsinnig, einzelne Datenblaetter on Demand scannen zu wollen, da haette man viel zu tun (das Datenbuch naemlich insgesamt 300 mal aufklappen, Scanner anwerfen, Datei bearbeiten, ins Web einsortieren, bis im Laufe der Zeit doch das ganze Buch gescannt wurde).

Einen automatischen Einzugscanner, vollautomatische Software um die Scans in PDF zu verwandeln, und eine Maschine, mit der man bei den Buechern den Ruecken abschneidet, sollte man haben, sonst ist das alles viel zu viel Arbeit.

Zu dem muss die WebSite als Datenbank strukturiert sein, denn es macht keinen Sinn, immer wenn ein Datenblatt hinzukommt, eine HTML Seite uberarbeiten zu muessen. Stichworte in mySQL, PDF-Dateien in einem (auch per FTP oder oeffentlich lese-zugaenglichen) Verzeichnis, und ein kleines Frontend in simplem HTML (server based scripting) das von 1 bis 1 Mio Datenblatter nicht geaendert werden muss.

Und dann braucht man einen dicken Server in Russland, Werbebanner um das zu bezahlen (P.S. Wie viel gibt es seit der IT-Krise noch fuer einen Werbebannerklick ?), also utopisch, vor allem wenn man den deutschen Arbeitslohn zaehlt ...

--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at gmx.net
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MaWin

Hallo Jens,

wenn Du willst kannst Du gerne eMailen wegen technischen Details etc. Würde mich freuen wenn da was zustandekommen würde. Wie genau das dann geht weiss ich ja noch nicht :-)

Also auf jeden Fall: eMailadresse (News-eMail-Adresse, rufe ich nicht so oft ab) ist

peh vau zeh ät geh em iks punkt de eh

Hoffentlich den bösen Spiders ein schnippchen geschlagen. Sie sind überall ;-)

Viele Grüße Johannes

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Johannes Bauer

Am Mon, 07 Jul 2003 01:22:25 +0200, meinte Johannes Bauer :

Bücher werden auch geschrieben, damit sie unter die Leute gebracht werden - nicht?

Drohen mit einer Klage kann jeder. Entscheidend ist, ob diese auch zum Erfolg führt.

Kurz gesagt: Es kommt darauf an, was Sie unter "Datenblatt" verstehen. Applikationsschriften sind ganz gewiß urheberrechtlich geschützt - also Finger weg, wenn nicht eine klare Erlaubnis vorliegt. Nackte Pin-Belegungen sind ganz gewiß nicht urheberrechtlich geschützt. Problematisch ist es mit der Zusammenstellung der technischen Daten, wie sie bei Applikationsschriften auf den ersten zwei Seiten zu finden sind. Sei es als Sprachwerk, sei es als Darstellung technischer Art erreichen sie m.E. nicht die erforderliche Schöpfungshöhe. Auch die Anordnung des Materials (der Daten) ist absolut banal. Wollte man diese Informationen in einer eigener Darstellung wiedergeben, dann würde man zu einer identischen Form gelangen. Daher würde ich die Wiedergabe dieser Informationen nicht als Urheberrechtsverletzung bewerten. Aber: Es gibt dazu natürlich keine veröffentlichte Rechtsprechung und

99,9% derer, sie sich ggfs. im Streitfall damit befassen müßten, würden nicht auch nur ansatzweise verstehen, worum es dabei eigentlich geht. D.h. es ist genügend Unsicherheit und Raum, daß die "Urheber" erfolgreich (weil Sie wegen der Unsicherheit nachgeben würden) mit einer Klage drohen können. Also: Sie sollten es nur tun, wenn Sie auch bereit sind, evtl. rechtlichen Angriffen bis zum letzten zu trotzen (und vielleicht jetzt schon einen Fond für die Kosten gründen).

Beste Grüße

Dr. Michael König

--
    RA Dr. M. Michael König * Anwaltskanzlei Dr. König & Coll.
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RA Dr.M.Michael König

Am Mon, 07 Jul 2003 23:13:58 +0200, meinte Johannes Bauer :

Dann lesen Sie es halt noch ein paar mal durch. Meinen Sie etwa, ich hätte mir nur einfach das UrhG und einen Kommentar durchlesen müssen und dann die Sache verstanden? Immaterialgüterrecht _ist_ eine sehr schwierige Materie.

Unfug. Das hat nichts mit "deutsch" und nichts mit "bürokratisch" (abgesehen davon, daß für manche Leute alles, was mit Regeln und deren Beachtung, Auslegung und Umgehung zu tun hat, als "bürokratisch" gilt) zu tun. Sie sollten mal - wie einige andere auch - bedenken, daß diese Rechtsmaterie, diese Regelungen nicht plötzlich vom Himmel gefallen sind oder schnell mal am Stammtisch ausgedacht wurden sondern eine lange Tradition haben (das kann sich ein Kind der heutigen schnellebigen Zeit, in der es jährlich einige Updates geben muß, natürlich nicht vorstellen). Das heißt, daß die gegenwärtige Gesetzes- und Rechtslage (von dem Europa-Stuß einmal abgesehen) ein Produkt vieler zig Jahre Erfahrung mit dieser Materie ist und daher in abstrakter Form Problemen und Problematiken Rechnung trägt, an die schon der durchschnittliche Jurist nicht und noch viel weniger ein Laie denkt (und andererseots wie jedes Gesetz ein erhebliches Abstraktionsniveau besitzt und daher die Anwendung auf irgendwelche abstrusen Einzelfälle durchaus Probleme bereiten kann).. Sie können es natürlich so machen wie ein paar Leute hier (ich brauche keine Namen zu nennen), die die gegebene Rechtslage (egal zu welcher Frage) einfach ignorieren und meinen, daß ihre eigene Art, die Sache zu behandeln, besser sei. Schön - das ist genauso sinnvoll, wie Beschränkungen in Datenblättern zu ignorieren, weil sie mir nicht ins Konzept passen. Unser Immaterialgüterrecht unterscheidet nun einmal zwischen Ideen, Zeichnungen und z.B. Schaltungen im eigentlichen Sinn. Akzeptieren Sie dies, und Sie werden es irgendwann verstehen.

Und leider kann ich nur erneut "Unfug" sagen. Seien Sie froh, daß Sie sich nicht mit dem US-Recht (bzw. den lokalen Rechten der einzelnen Bundesstaaten) oder dem britischen Recht herumärgern müssen. Die Rechtslage ist nicht furchtbar (allenfalls in Details bedauerlicherweise nicht eindeutig, denn - was der Elektroniker wohl nur schwer begreifen kann - die Entscheidung, was im Einzelfall "Recht" ist, trifft hier wie allerorts ein Richter, der als Mensch auch mal ignorant sein und sich irren kann) sondern erfordert halt nur etwas Wissen und die Bereitschaft, sie zu akzeptieren und zu verstehen. Ebenso wie an auch zum Erlernen von Elektronik die Regeln akzeptieren und eben tapfer lernen muß. Die einen schaffen´s nie und die anderen empfinden es als einfach.

Beste Grüße

Dr. Michael König

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RA Dr.M.Michael König

Zweifelsfrei ist sie das. Ich bin jedoch der Meinung, dass Sie ein ganz anderes Wissen benötigen als Otto Normalverbraucher. Und leider fehlt es mir sowohl an Zeit als auch an Motivation ein Jurastudium so nebenher durchzuziehen.

Das sehe ich anders. Ich denke dass ich sehrwohl differenzieren kann zwischen Bürokratie und Formsachen, die zwar lästig aber notwendig sind. Bürokratie ist für mich beispielsweise folgendes:

Nach Beendigung meines Zivildienstes waren die letzten Formulare (Formsache, notwendig wohlgemerkt!) zwischen meine Zivistelle und mir und zwischen meinem Regionalbetreuer und meiner Zivistelle ausgetauscht. Zwei Wochen nachdem ich nichtmehr Zivi war, erhielt ich einen Anruf meiner Stelle. Der Regionalbetreuer hätte bemängelt, dass ein Formular, dass zu Anfang meiner Zivildienstzeit hätte ausgefüllt werden müssen, fehlte. Darin war auf zwei Seiten genau beschrieben wie und wo und von wem ich für was eingearbeitet worden war. Der Regionalbetreuer gab meiner Zivildienststelle den Tipp, das Formular auf einen Monat nach Beginn meines Zivildienstes zu datieren - was auch so geschah.

Das bedeuted also dass Richter lieber die Übelsten Verrenkungen machen müssen um abstrakt formulierte Gesetzestexte auf neue Situationen (vgl. Anwendung gültiger Gesetze auf Internetfragen) zu transponieren anstatt sich mit der Thematik auseinanderzusetzen und zu einer neuen, vernünfigen Lösung kommen. Natürlich muss nicht wegen jedem Mist ein neues Gesetz geschaffen werden. Aber dass es jahrelang dauert, bis unsere Rechstssprechung anerkennt, dass ein neues Medium wie das Internet existiert halte ich schlichtweg für pervers.

Das habe ich nicht vor, auch wenn ich das Gefühl habe, Sie implizieren, dass ich es hätte.

Wenn ich etwas verstehen würde käme die Akzeptanz automatisch. IMHO ergibt sich also kein kausaler Zusammenhang. Wenn ich etwas ursächlich akzeptieren muss impliziert dies, dass ich es nicht ursächlich verstehen kann.

Sie führen als Argument an, dass Rechtslagen in anderen Ländern noch unverständlicher sind. Und mit dieser Tatsache haben Sie IMHO vollkommen recht. Wer sich schon jemals mit dem Segen des DMCA (Digital Millenium Copyright Act) der USA beschäftigt hat, dem geht das Messer in der Tasche auf.

Wenn ich allerdings sehe, dass Leute quasi dazu gezwungen werden, auf Ihren Webseiten den Hinweis zu platzieren, dass Sie nicht für den Inhalt von Links verantwortlich sind, dann fasse ich mir an den Kopf und denke nur "Armes Deutschland". Oder wenn Instruktionen a la "Gehe auf

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und gib 'xyz' ein und wähle den vierten Link von oben" lese wird mir ebenfalls schlecht.

Im Allgemeinen habe ich dass Gefühl, dass Sie verärgert darüber sind, dass in der Grupper hier Postings gemacht wurden, die die deutsche Rechtssprechung nicht zu schätzen wissen bzw. diese ignorieren. Weiterhin bin ich der Meinung, dass Sie Ihre Verärgerung gerade mich als OP spüren lassen wollen.

Ich Ihnen aber allerdings mitteilen, dass ich Sie auf dem Gebiet des positiven Rechts für ausgesprochen qualifiziert halte. Weiterhin sehe ich Ihre Meinung, sofern Sie rechtlich relevante Inhalte enthält, als Spiegel der gültigen Gesetze an. Gesetzte denen ich als Bundesbürger unterstehe und denen ich mich beugen werde.

Und als ich äußerte, dass ich eines Ihrer Postings nicht verstand so tat ich das nicht, um Ihre Ausdrucksweise (die rechtlich sicherlich eindeutig war) abzuqualifizieren sondern vielmehr um zum Ausdruck zu bringen, dass _ich_ nicht in der Lage bin, sie zu verstehen.

Ich fände es schade, wenn in Deutschland eine Situation entstehen würde, in der jedermann vor dem uploaden von Internetseiten ersteinmal seinen Anwalt konsultieren müsste. Das dies bei rechtlich brisanten Themen (wie in diesem Thread beschrieben) sinnvoll ist steht zweifelsohne fest. Allerdings ist meiner Meinung nach solch ein Trend durchaus feststellbar. Für die Juristen sicherlich lukrativ. Für die Bürger entnervend.

Ich hoffe alle Missverständnisse geklärt zu haben...

Mit freundlichen Grüßen Johannes Bauer

Reply to
Johannes Bauer

Da fällt mir noch der Aufdruck eines Bügeleisens ein, das ich mir in den USA gekauft habe:

Caution! May be hot when plugged in!

In diesem Sinne...

Mit freundlichen Grüßen Johannes Bauer

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Johannes Bauer

|> Da fällt mir noch der Aufdruck eines Bügeleisens ein, das ich mir in |> den USA gekauft habe: |> |> Caution! May be hot when plugged in!

Oder das Alu-Klebeband von RS mit einem Hinweis in der Rolle:

"Do not use for insulation purposes"

--
         Georg Acher, acher@in.tum.de
         http://wwwbode.in.tum.de/~acher
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Reply to
Georg Acher

In article , snipped-for-privacy@in.tum.de (Georg Acher) writes: |> In article , |> Johannes Bauer writes: |> |> |> Da fällt mir noch der Aufdruck eines Bügeleisens ein, das ich mir in |> |> den USA gekauft habe: |> |> |> |> Caution! May be hot when plugged in! |> |> Oder das Alu-Klebeband von RS mit einem Hinweis in der Rolle: |> |> "Do not use for insulation purposes"

Das beste finde ich nach wie vor den Warnhinweis auf Heißgetränkebechern: "Caution -- Content is hot!"

Eigentlich fehlt nur noch der offizielle DHMO-Sticker :)

Rainer

Reply to
Rainer Buchty

Am Wed, 9 Jul 2003 19:41:43 +0200, meinte "Jens Frohberg" :

Heeeee....

Tja, hier ist eben die als "deutsche Bürokratie" verunglimpfte Unterscheidung zwischen Information und Darstellung maßgeblich: Das Urheberecht schützt nicht die Information, die Idee sondern die Gestaltung, die Form (wenngleich insbesondere bei Unterhaltungswerken das eine meist nicht vom anderen getrennt werden kann). Wenn Sie die Informationen aus der Applikation in eine selbst geschaffene Form gießen können (Schaltpläne, zumindest aber Pinbelegungs- und Anschlußpläne können mangels Schutz übernommen werden), dann sind keine Grenzen gesetzt. Ein gutes Beispiel sind die Mini-Applikationen in der Elektor: Sie sind eine deutschsprachige Zusammenfassung der englischsprachigen Applikationen. Meist eine eigenständige Leistung oder Bearbeitung oder Übernahme eines schutzfähigen Werks. So etwas ist natürlich viel aufwendiger als die Sieten einzuscannen.

Beste Grüße

Dr. Michael König

--
    RA Dr. M. Michael König * Anwaltskanzlei Dr. König & Coll.
          D-65843 Sulzbach/Ts. * Antoniter-Weg 11 
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RA Dr.M.Michael König

"Thomas Belau" schrieb:

Das Urheberrecht schützt in der Regel die Form der Darstellung, nicht den Inhalt. Die reinen Daten darf man abtippen, aber das Datenblatt nicht 1:1 kopieren. Text darf man nicht wörtlich übernehmen, aber sinngemäß. Das gilt aber nur für Datenblätter in Papierform. Aus elektronischen Datenbanken darf man auch die reinen Zahlen nicht kopieren. Deshalb haben die Hersteller der Telefonbuch-CDs seinerzeit darauf beharrt, daß die Daten durch Abtippen der Telefonbücher gewonnen wurden. Das ist im Gegensatz zur Kopie der Telekom-CD zulässig.

MfG Thomas

Reply to
Thomas Beul

Johannes Bauer schrieb:

Bitte künftig etwas sparsamer quoten.

Reduziere das Problem doch einfach auf das Wesentliche, wie es auch schon im Thread geschrieben wurde: Mit der Veröffentlichung von Datenblättern gehst Du ein geringes Risiko von (überschaubaren) Geldforderungen ein. Ob Du bereit bist, das zu tragen, kannst Du letztlich nur selbst entscheiden. Dazu ist ein umfassendes Verständnis der Rechtslage, auf dessen Fehlen Du Dich immer wieder berufst, gar nicht notwendig.

Pauschal bekommst Du nunmal keinen Freibrief für Dein Projekt. Wie unser Fachmann es schon andeutete, hast Du eine juristische Gratwanderung vor und ggf. wird im Einzelfall ein Richter ziemlich unvorhersehbar entscheiden. Davor schützen kannst Du Dich nicht wirklich, weil Dein Projekt nunmal nicht sinnvoll auf eindeutig unproblematische Inhalte reduzierbar ist, solange Du ohne Genehmigung arbeitest.

Herrje, nimm doch den allgegenwärtigen Blödsinn "Mit Urteil vom soundsovielten hat das Landgericht Hamburg entschieden..." nicht so ernst. Das einzige, worauf es diesbezüglich ankommt, ist, daß man sich externe rechtswidrige Inhalte nicht zu eigen macht. Siehe hierzu auch die aktuelle c't oder

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Das denke ich auch öfter bei Webshops mit abenteuerlichen AGB, wo z.B. nicht mal das Pflicht-Rückgaberecht oder die Pflicht-Gewährleistung eingeräumt oder vernünftig über Versandkosten informiert wird. Besonders beliebt ist das beim Vertriebsweg Ebay. Traurig für die Kundschaft, in der Tat.

Warum Konjunktiv? Dinge wie das Urheberrecht werden nunmal durch dieses Medium plötzlich auch für Privatpersonen relevant, trotz im Wesentlichen unveränderter Rechtslage. ICH sehe da im Kern nicht viel Grund zur Klage.

Reply to
Wolfgang Hauser

"Peter Heitzer" schrieb:

Beim Zitat ist das Verhältnis aus Eigenleistung und Übernahme entscheidend, nicht der absolute Umfang. Das Zusammenstellen von Datenblättern alleine ist noch keine urheberrechtlich relevante Eigenleistung, von daher wird man sich bei einer reinen Datenblattsammlung kaum erfolgreich auf Zitate berufen können. Bei einer echten Aufbereitung der Originaldaten mag das aber anders aussehen.

Reply to
Wolfgang Hauser

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