Re: Wo kann ich VDE 0100 online lesen?

Hab's glaubbich gefunden!

On Donnerstag, 18. September 2003 09:22 Karl-Heinz Zimmer wrote: (...)

ist, einen defekten Lichtschalter selber auszuwechseln

(...)

Gehe ich Recht in der Annahme, dass diese hier darauf zutrifft? :)

Karl-Heinz

--

             
 "For every complex problem there is an 
  answer that is clear, simple, and wrong."  H. L. Mencken, 1880 - 1956
Reply to
Karl-Heinz Zimmer
Loading thread data ...

Das ist nicht verboten. Wenn dir der Lichtschalter gehört und auch das Haus, in dem er angebracht ist, dann kannst du damit machen, was du willst.

Das Problem ist nur, daß du für eventuelle schädliche Folgen deines Tuns natürlich voll haftbar bist, was allerdings sowieso immer gilt, auch wenn ein Elektrikermeister das macht. Der Unterschied ist nur: Wenn du ohne entsprechende Qualifikation an der Elektrik rumschraubst, dann ist das schon vom Ansatz her grob fahrlässig und keine Versicherung steht für eventuell dadurch verursachte Schäden ein. Macht es hingegen eine qualifizierte Person, ist der Schaden generell erstmal durch die Versicherung gedeckt. Will die Versicherung ihr Geld wiederhaben, muß sie den Ausführenden auf Schadensersatz verklagen und vor Gericht beweisen, daß er Installationsfehler gemacht hat und daß diese Installationsfehler die Schadensursache sind.

Reply to
Heiko Nocon

^^^^^

Das sehe ich anders und nehme an, dass diese hier darauf zutrifft? :)

   
formatting link
(2)

Karl-Heinz

--
Karl-Heinz Zimmer, Senior Software Engineer, Klarälvdalens Datakonsult AB
            
 "For every complex problem there is an
  answer that is clear, simple, and wrong."  H. L. Mencken, 1880 - 1956
Reply to
Karl-Heinz Zimmer

Hallo Karl-Heinz,

[Lichtschalter wechseln, VDE...]

Warum mu=DFt Du jetzt ich mehreren Newsgroups anfangen die Leite rechtlic= h=20 zu belehren?

In de.rec.heimwerken gab es doch vor wenigen Tagen schon mal den=20 gleichen Schei=DF ('spannung auf der stromleitung trotz ausgeschaltetem=20 schalter'). Jetzt f=E4ngst Du damit an mehreren Leuten mit dem Gleichen=20 Zitat zu antworten.

Wen es interessiert, der lie=DFt es einmal, da brauchst Du nicht jedem=20 pers=F6nlich zu antworten und in weiteren NGs damit jetzt auch anzufangen= =2E=20 Thematisch w=FCrde es sowieso am besten in die de.sci.ing.elektrotechnik =

passen (ja, auch dort habe ich schon solchen Rechts-Diskussionen=20 gesehen...).

Ciao Dschen

PS: x-post: de.sci.electronics, de.rec.heimwerken f'up: de.rec.heimwerken

--=20 Dschen Reinecke

=3D=3D=3D der mit dem Namen aus China =3D=3D=3D

formatting link
mailto: snipped-for-privacy@dschen.de

Reply to
Dschen Reinecke

Hallo Karl-Heinz,

[Lichtschalter wechseln, VDE...]

2)

Warum mu=DFt Du jetzt in mehreren Newsgroups anfangen die Leite rechtlich=

zu belehren?

In de.rec.heimwerken gab es doch vor wenigen Tagen schon mal den gleichen Schei=DF ('spannung auf der stromleitung trotz ausgeschaltetem schalter'). Jetzt f=E4ngst Du damit an mehreren Leuten mit dem Gleichen Zitat zu antworten.

Wen es interessiert, der lie=DFt es einmal, da brauchst Du nicht jedem pers=F6nlich zu antworten und in weiteren NGs damit jetzt auch anzufangen= =2E Thematisch w=FCrde es sowieso am besten in die de.sci.ing.elektrotechnik passen (ja, auch dort habe ich schon solchen Rechts-Diskussionen gesehen...).

Ciao Dschen

PS: x-post: de.sci.electronics, de.rec.heimwerken f'up: de.rec.heimwerken

--=20 Dschen Reinecke

=3D=3D=3D der mit dem Namen aus China =3D=3D=3D

formatting link
mailto: snipped-for-privacy@dschen.de

Reply to
Dschen Reinecke

Bitte, liebe Mitlesenden, da berteits versucht wird, mir den Mund zu verbieten: kann mir denn vielleicht jemand mal definitiv erklären, ob ich mich irre und Heiko Recht hat, oder ob ich mit meiner Interpretation richtig liege und es tatsächlich nicht erlaubt ist, einen Lichtschalter zu wechseln?

Wenn ich mir 100% sicher wäre, würde ich nicht hier in de.sci.electronics die Fachleute fragen - aber ich nehme mal an, hier lesen auch ein paar Leute mit, die in ihrer Ausbildung die Rechtslage gelernt haben und mir ohne Umschweife sagen können:

[ ] Vergiss es, Alter, Du liegst falsch, denn:

oder eben:

[ ] Jau, stimmt leider, rechtlich gesehen - ob sich jemand dran hält, steht auf einem anderen Blatt.

Karl-Heinz

--
Karl-Heinz Zimmer, Senior Software Engineer, Klarälvdalens Datakonsult AB
            
 "For every complex problem there is an
  answer that is clear, simple, and wrong."  H. L. Mencken, 1880 - 1956
Reply to
Karl-Heinz Zimmer

Karl-Heinz Zimmer meinte:

Hallo,

Gegenstand dieser Verordnung ist:

(1) Die allgemeinen Bedingungen, zu denen Elektrizitätsversorgungsunternehmen nach § 6 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Versorgungsnetz anzuschließen und in Niederspannung zu allgemeinen Tarifpreisen zu versorgen haben, sind in den §§ 2 bis 34 dieser Verordnung geregelt. Sie sind Bestandteil des Versorgungsvertrages.

Ich denke mit dieser Verordnung gibt der Gesetzgeber den EVUs eine Verordnung an die Hand nach denen sie ihre Allgemeinen Geschäftsbedinungen erstellen können. Mehr oder weniger aber auch nicht.

Das nacher in den Allgemeinen Geschäftsbedinungen dieser Textbausteinm auftaucht ist nachvollziehbar. Warum sollte das EVU auch die Verantwortung für Anlagenteile übernehmen die nicht Fachmänisch errichtet wurden.

Der erste Absatz aus § 12 sagt auch ganz klar das der Verantwortliche für die Anlage der Hauseigentüner ist. Wenn ich nun die Verantwortung für eine Installation über nehmen will, dann darf ich das muß aber mit den Konsequenzen rechnen, die durch fehlerhafte Ausführung der Arbeiten entstehen.

Im Grunde dreht es sich doch nur um die Frage ob ich später dafür gerade stehen muß welchen Murks ich gemacht habe oder nicht.

Und die Antwort auf diese Frage lautet eindeutig Ja.

Daran würde sich aber auch nichts ändern wenn ich die Arbeiten ausführen dürfte nur habe ich dann die möglichkeit mich gegen solche Schäden zu versichern und das hat der nicht Fachmann normalerweise nicht.

Es ist genauso wie immer im Leben mache ich es und es passiert was muß ich den Kopf hinhalten. Das gilt im Strassenverkehr genauso wie im Bereich Elektrotechnik.

tm

Reply to
Torsten Melzener

Tja, beim lesen des 1. Absatzes dachte ich das auch, bloss verstand ich den 2. Absatz dann so, als ob er genau diese selbst-Installationen ausdrücklich verbietet. Meine Frage ist, ob ich das nun richtig oder falsch verstanden habe.

Könnte es nicht sein, dass mir noch Schlimmeres blüht?

Falls etwas ganz schlimm schiefgeht und Leute dabei sterben, könnte es dann nicht sein, dass ich (abgesehen davon, dass ich mich nicht für solche Fälle versichern konnte) noch _zusätzlich_ bestraft werde: mit dem Argument, dass der Schaden ja erst dadurch passiern konnte, dass ich etwas Verbotenes tat?

Zum Punkt, dass es sich hierbei bloss um eine Verordnung, nicht aber um ein gestzt handelt, fand ich den Spruch, diese Verordnung "hat Gesetzescharakter" - konnte aber nicht herausfinden, ob das nun eine Latrinenparole ist, oder da tatsächlich etwas dran ist: also immer noch die Frage: Bin ich evtl. auch strafrechtlich dran, wenn etwas passiert?

Karl-Heinz

--
Karl-Heinz Zimmer, Senior Software Engineer, Klarälvdalens Datakonsult AB
            
 "For every complex problem there is an
  answer that is clear, simple, and wrong."  H. L. Mencken, 1880 - 1956
Reply to
Karl-Heinz Zimmer

Karl-Heinz Zimmer schrieb:

(2) Besonders die Eingangsformel finde ich intessant: " Auf Grund des =A7 7 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes =

vom 13. Dezember 1935 ..."

Irgendwas stimmt mich nachdenklich - unbew=E4ltigte Vergangenheit?

Butzo

Reply to
Klaus Butzmann

Karl-Heinz Zimmer meinte:

Hallo,

ja. Genauso wie du dran bist, wenn du jemanden auf der Strasse zusammenschlägst oder umbringst. Ob es dir dann als Mord oder nur als Totschlag ausgelegt wird, steht auf einem anderen Blatt verändert aber glaube ich auch nur das Strafmaß.

Wustest du es etwa nicht? Als Elektromeister steht man immer mit einem Fuß im Gefängniss... Weil man Haftbar dafür gemacht werden kann wenn etwas passiert. Wenn dann auch noch Menschenleben in Gefahr gebracht werden hilft dir auch keine Versicherung. Du bist garantiert nicht dagegen versichert wenn durch deinen Fehler ein anderer ums Leben kommt und du bekommst auch keine "Hiermit kommen Sie aus dem Gefängnis frei" Karte...

Die einzige Möglichkeit das zu verhindern ist sich an die VDE und TAB zu halten dann kann man dir nichts. Wenn dann etwas passiert ist es eben höhere Gewalt denn du hast die "Vorschriften" eingehalten.

In wieweit ein Laie das jedoch kann ist fraglich und deshalb reiten ja auch alle darauf rum das ein Laie an einer Elektrischen Anlage nichts zu suchen hat.

tm

Reply to
Torsten Melzener

Hmm. Das ist zumindest eine gewagte Formulierung, wenn nicht Schlimmeres.

Recht hast du natürlich insofern, daß es in einer Diktatur notwendigerweise leichter fällt, Gesetze zu verabschieden. Aaaaber: Es werden natürlich vor allem solche Gesetze verabschiedet, die der Diktatur zu ihrem eigenen Erhalt dienen.

Nur ein Beispiel für die gesetzgeberischen Aktivitäten von Adolf und seinem Klüngel: Die Wiederinkraftsetzung der mittelalterlichen Gildenstrukturen mittels der Handwerksordnung, die olle Bismarck schonmal abgeschafft hatte.

Unter den so entstandenen Strukturen leidet Deutschland heute noch massiv. Und das ist das wirklich bittere für überzeugte Demokraten. Daß die deutsche Demokratie bis heute nicht in der Lage war, diesen mittelalterlichen Muff von Adolfs Gnaden gegen den Widerstand der Lobbyisten wieder los zu werden.

Siehe oben.

Und von sowas mal abgesehen: Ein großer Teil der Gesetze, die während der Nazizeit in Kraft traten, sind natürlich völlig indiskutabel, weil menschenverachtend und obendrein im Widerspruch zu allen möglichen internationalen Vertragswerken, die auch Deutschland unterzeichnet hatte.

Über die Folgen, nicht zuletzt für Deutschland selber, brauchen wir ja wohl nicht ernsthaft zu diskutieren. Und wenn doch, dann sicher nicht hier.
Reply to
Heiko Nocon

Bestraft werden kannst Du nur für Dinge, die lt. Strafgesetzbuch (oder anderen Vorschriften mit Strafandrohung) strafbar sind. Etwas 'verbotenes' zu tun, ist erstmal wohl nicht strafbar, IMHO kann man allenfalls zivilrechtliche Ansprüche (z.B. Schadensersatz, Schmerzensgeld) daraus herleiten und der jeweils Geschädigte könnte Dich auf Unterlassung (mit Androhung einer Geldstrafe bei Verstoß gegen ein evtl. Gerichtsurteil) verklagen.

Ich könnte mir allerdings vorstellen, daß es strafrechtlich Körperverletzung bzw. fahrlässige Tötung sein wäre, wenn jemand durch solche Handlungen verletzt bzw. getötet wird - und das ist allerdings strafbar.

Winfried Büchsenschütz

Reply to
Winfried Buechsenschuetz

snipped-for-privacy@snafu.de (Karl-Heinz Zimmer) schrieb am 18.09.03:

Es geht nicht darum, Dir den Mund zu verbieten. Blos nervt es, dass Du beispielsweise in dem thread in drh Deine gefundenen Ergebnisse sogar doppelt postest. Ein wenig uebereifrig, findest Du nicht...

ciao, Dirk

--
|      Akkuschrauber-Kaufberatung and AEG-GSM-stuff       |
|   Visit my homepage:   http://www.nutrimatic.ping.de/   |
| FIDO: Dirk Salva 2:244/6305.10  Internet: dsalva@gmx.de |
|    The "Ruhrgebiet", best place to live in Germany!     |
Reply to
Dirk Salva

Stimmt, bei nochmaligem Lesen kommt auch mir das so vor. :-D

lahme Ausrede: Vermutlich habe ich überreagiert, weil meine Ansicht als "Bullshit" bezeichnet wurde.

Karl-Heinz

--
Karl-Heinz Zimmer, Senior Software Engineer, Klarälvdalens Datakonsult AB
            
 "For every complex problem there is an
  answer that is clear, simple, and wrong."  H. L. Mencken, 1880 - 1956
Reply to
Karl-Heinz Zimmer

Karl-Heinz Zimmer meinte:

MfG JRD

Reply to
Rafael Deliano

Naja, so ein Wundertäter war H. Schacht AFAIK auch nicht. Daß die maßgeblich von ihm bestimmte deutsche Geldwirtschaft schon vor Kriegsende (wieder) vor dem Ruin stand, war zumindest den Leuten in der 'Arbeitsgruppe Erhardt' (unter dem späteren Bundeskanzler) ziemlich klar. Viele Probleme wurden nicht gelöst, sondern auf div. Art und Weise untergebuttert. So ist das Realeinkommen der Industriearbeiter in den späten 30er Jahren nicht weiter gestiegen, sondern gesunken.

Denkt daran, daß das BGB in seinen Grundzügen noch aus der Kaiserzeit stammt und in einer Zeit beschlossen wurde, als noch das Dreiklassenwahlrecht galt. Damals hat eine Reichtagsfraktion durchgesetzt, daß Flurschäden durch Hasen nicht schadensersatzpflichtig werden (sog. Hasendebatte). Ratet mal, wer sich damals eine Hasenjagd leisten konnte und in wessen Sinne dieses Gesetz war.

Winfried Büchsenschütz

Reply to
Winfried Buechsenschuetz

, war zumindest den Leuten in

Du unterschlägst einen interessanten aspekt. Die arbeitsgruppe erhardt war von der SS ins leben gerufen. Man untersuchte szenarien wie die gesellschaft nach dem endsieg aussehen könnte. Ein szenario war die sog. soziale marktwirtschaft.

--
mfg horst-dieter
Reply to
Horst-D. Winzler

ElectronDepot website is not affiliated with any of the manufacturers or service providers discussed here. All logos and trade names are the property of their respective owners.