Re: "das ELKO": Neuer Elektronik-Minikurs!

Das Elektronik-Kompendium "das ELKO" ist die Nachfolgerin des E-

> ONLINE. Warum es zu dieser Namensaenderung kam, liest man > ausfuehrlich in: > >
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>

aufbauen....

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Martin Schönegg
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Wahrscheinlich nichts, die "wollen" einfach nur die Domain, damit kein anderer etwas aufbauen kann, siehe

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"Der Domaininhaber ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an der Domain materiell Berechtigte. Name und Adresse: Deutsche Telekom AG,Friedrich-Ebert-Allee 140, D-53105 Bonn DE" Gruß Andy

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Andreas Weber

Andreas Weber schrieb:

ine

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ham se sich auch gesichert ;-) Wegen des Analphabetentums in DL...

Jorgen

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Jorgen Lund-Nielsen

Hi,

Schade das es kein Gesetz gibt, das eine weggesprengte Domain an den ursprünglichen Besitzer zurückgegeben werden muß wenn nicht innerhalb von

14 Tagen ein neuer sinnvoller Inhalt erscheint. Es muß ja einen Grund zu diesem Verhalten vom großen T gegeben haben. Die Falschtipper werden nicht mal zum großen T weitergeleitet. Scheint also gar keine Gefahr für das große T gewesen zu sein. Den Richtern die dieses Urteil verfügt haben sollte man sofort die Eier abschneiden und die Lizenz entziehen. Solche Urteile mit vermeintlichen Namensverwechlungen sind ja schon länger ein Ärgerniss. Vieleicht sollte man die Richter mal auf ihre Rechtschreibkenntnisse hin überprüfen. Wenn ICH ein T tippe kann ich NICHT falsch auf das E kommen weil dazwischen ein R ist.

Ich wäre also auf r.online.de gelandet. Aber nie auf e-online.de ;)

Wenn du ein bißchen Kohle zurückhaben willst wäre das sicherlich ein Thema für die CT oder diverse Privatsender. Aber ich weiß: Das Risiko !

Das die Seite jetzt ganz einfach leer ist, ist ja wohl die Frechheit schlechthin.

Cu Holger

--
Dipl. Ing. (FH) Holger Klabunde
http://home.t-online.de/home/holger.klabunde/homepage.htm
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Holger Klabunde

Jorgen Lund-Nielsen schrieb:

Wie lange die Domain von www.Thiecom wohl noch existieren wird? Jetzt, wo es auch noch T...com gibt...

Gruß Carsten

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Carsten Bohemann

Carsten Bohemann schrieb im Beitrag ...

Du hast die Moeglichkeit dagegen was zu tun (obwohl Nachrichten aus dem Oktober fehlen, eventuell hat auch free-t schon gegen die Uebermacht des rosaroten Riesen verloren)

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Die Telekom wird so lange weiter machen, wie sie die Macht dazu hat, und es sieht nicht danach aus, als ob ihr irgendjemand die Macht nehmen koennte.

Ein schoenes Beispiel fuer den wahren Rechtsstaat.

--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at despammed.com
homepage: http://www.geocities.com/mwinterhoff/
de.sci.electronics FAQ: http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/
Read 'Art of Electronics' Horowitz/Hill before you ask.
Lese 'Hohe Schule der Elektronik 1+2' bevor du fragst.
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MaWin

Holger Klabunde wrote in news: snipped-for-privacy@t-online.de:

Nee, da gibt es keinen Zweck, der mit dem Domainnamen zusammenhängt. Das ist reiner Selbstzweck. Schliesslich müssen die Rechtsanwälte sich selbst eine Existenzberechtigung geben.

M.

--
Bitte auf mwnews2@pentax.boerde.de antworten.
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Matthias Weingart

f'2 de.sci.electronics

Am Mon, 20 Oct 2003 21:06:37 +0200, Holger Klabunde schrieb:

zum großen

sein.

Leere domains darf es nicht geben. Wer mahnt ab? Vielleicht sollte man RA Pasch einen Tipp geben. Aber da traut er sich sich nicht ran.

Lutz

Reply to
Lutz Illigen

Am 20 Oct 2003 21:31:12 GMT, meinte "MaWin" :

Nein. Sie macht solange weiter, bis ihr jemand Paroli bietet. Aber offenbar will keiner von denen, die die Chance hatten, dagegen antreten. Das hatten wir hier ja auch ... Im übrigen gibt es auch Fälle, in denen soar die Telekom im Recht ist.

Es gibt ganz andere Beispiele dafür, daß es bei uns ziemlich hakt.

Beste Grüße

Dr. Michael König

--
    RA Dr. M. Michael König * Anwaltskanzlei Dr. König & Coll.
          D-65843 Sulzbach/Ts. * Antoniter-Weg 11 
          D-65929 Frankfurt a.M. * Dalbergstraße 4 
nospam@drkoenig.de [ersetze "nospam" durch "info"] * www.drkoenig.de
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RA Dr.M.Michael König

RA Dr.M.Michael König schrieb im Beitrag ...

Tut ja jemand: Mobilcom. Wegen der Vereinnahmung der Farbe Magenta durch ie Telekom Nuetzt nichts, die Telekom klagt einfach so lange, bis sie Richter bekommt, die ihr Recht geben, obwohl sie ganz klar kein Recht hat. Warum ? Weil rosarot nicht dasselbe wie magenta ist, und die Telekom landlaeufig mit rosarot (rosaroter Riese) und nicht etwa der drucktechnisch einfacheren Grundfarbe Magenta assoziiert wird. Aber dafuer sind Richter zu farbenblind.

--
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MaWin

Interessant, daß in einem der Urteile der Verbreitung des T-Zeichens mehr Bedeutung beigemessen wird als der früheren Schöpfung und Urheberschaft des Doppel-T-Zeichens.

Dann kann demnächst jeder Dummdödel alles verbreiten, was er nicht selbst geschaffen hat, warten, bis er es genügend Leuten untergejubelt hat, und schon kann er dem ursprünglichen Urheber die Verwendung untersagen.

Winfried Büchsenschütz (der von einem Landgericht auch schon mal ein Urteil bekam, das klar gegen den Tenor der BGH-Rechtssprechung verstieß)

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Winfried Buechsenschuetz

snipped-for-privacy@web.de (Winfried Buechsenschuetz) schrieb:

Die jüngste Abmahnwelle (Domains, die KFZ-Kennzeichen enthalten) sorgt hoffentlich dafür, daß ein stärkeres Bewußtsein gegen Mißbrauch dieser Art entsteht.

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Wolfgang Hauser

Könnte man dann nicht mit gleicher logik wie bei t-onlinie, buchstaben des alphabets reservieren lassen? Die kennt doch auch jeder. Sogar analphabeten ;-)

--
mfg horst-dieter

antworten bitte in die rubrik.
anschreiben auf diese adresse gehen wg. spam ins nirvana/dev0.
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Horst-D. Winzler

[..]

Eben das hatten wir, allerdings gehen unsere Anschauungen über die Erfolgschancen recht weit auseinander.

Jeder Prozeß einer Privatpersion selbst mit Erfolg würde vergleichbar sein mit: "Operation gelungen, Patient tot".

Mal im Ernst, wer sol sowas finanziell durchhalten? Überschlage doch mal für uns die Prozeßkosten für einen angenommenen Streitwert vom 200 000 Euro, das ist wohl lt. Telebum nicht so unwarscheinlich denke ich. Selbst nach einem Erfolg vor Gericht ist mit einer Berufung zu rechnen, dann geht das ganze Theater von vorne los...

Eine Rechtsschutzversicherung zieht sich i.A. recht schnell mit "Keine Aussicht auf Erfolg" aus der Affaire.

Das sei ihr gegönnt.

Holm

--
L&P::Kommunikation GbR          Holm Tiffe  * Administration, Development
FreibergNet.de Internet Systems                      phone +49 3731 41930
Bereich Server & Technik                             fax +49 3731 4196026 
D-09599 Freiberg * Nonnengasse 31a              http://www.freibergnet.de
Reply to
Holm Tiffe

Am 26 Oct 2003 13:45:22 -0800, meinte snipped-for-privacy@web.de (Winfried Buechsenschuetz):

Das ist es, was ich meine: Der Rechtsstaat beginnt und hört damit auf, daß die Rechtsprechung verläßlich und kalkulierbar ist und _alle_ Abweichungen von der höherinstanzlichen Rechtsprechung von dieser überprüft werden können-müssen - was nutzen die ach so toll formulierten Grundrechte hier und in der EU und der sonstige freiheitliche Kokolores, denn sich insbesondere liberal und freiheitlich gebende Leute auf die Fahnen schreiben, wenn das "täglich´ Brot" bedeutet, daß im nicht so seltenen Einzelfall (was natürlich nur der mitbekommt, der täglich damit zu tun hat) nur das gilt, was der betreffende Entscheider meint, als "Recht" hinsetzen zu müssen. Aber genau _das_ wird ja vom Gesetzgeber gewollt und forciert, denn Justiz ist ja per se unwichtig und kostet nur ....

Beste Grüße

Dr. Michael König

--
    RA Dr. M. Michael König * Anwaltskanzlei Dr. König & Coll.
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RA Dr.M.Michael König

Am 27 Oct 2003 11:15:55 GMT, meinte snipped-for-privacy@pegasus.freiberg-net.de (Holm Tiffe):

Nein. Über Chancen wurde diesbezüglich übrhaupt noch nicht gesprochen.

Unsinn,

Für den konkreten Fall waren wir hier sogar schon so weit, daß es genügend Sponsoren gab.

auf Erfolg" aus der Affaire.

Nein. Kann sie nicht. Entscheidend ist nicht die Erschwernis, sich gegen Telekom & Co. zu wehren, sondern daß nur (fast) jeder meckert, aber keiner etwas tut.

Schweren Herzens.

Beste Grüße

Dr. Michael König

--
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RA Dr.M.Michael König

Am besten gleich alle 26. Dann könnte man jedem, der irgendetwas schreibt (z.B. Postings), Lizenzgebühren abknöpfen. Gruss Harald

Reply to
Harald Wilhelms

[...]

Da hätte ich einen Vorschlag, den die Politik garnicht gut finden wird ;-)

Wenn ein Urteil von einer höheren Instanz *korrigiert* wird, müßte

*eigentlich* der Staat (oder genauer: Das Gericht/Richter als "Lieferant" der Ware "Urteil" ;-) die zusätzlich entstehenden Kosten für die weitere Instanz inkl. Anwaltskosten zahlen, weil es sich doch um einen Mangel des ursprünglichen Urteils gehandelt hat, der behoben werden mußte ...

Gruß Oliver

--
Oliver Bartels + Erding, Germany + obartels@bartels.de
http://www.bartels.de + Phone: +49-8122-9729-0 Fax: -10
Reply to
Oliver Bartels

Bin gerade über

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gestolpert. Wie lange es die wohl noch geben wird?

Winfried BüchsenschüTz (seinen Namen absichtlich mit großem T schreibend, solange es noch erlaubT isT)

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Winfried Buechsenschuetz

Am Wed, 29 Oct 2003 16:51:59 +0100, meinte Oliver Bartels :

Die findet es schon nicht gut, daß Urteile überhaupt überprüft werden können (genau genommen ist schon die Justiz als solche ein Dorn im Auge, da sie Kosten verursacht). Noch geht es in gewissen Grenzen (mehr schlecht als recht), aber im Verwaltungsrecht sind wir schon seit einiger Zeit soweit, daß Berufungen vom Berufungsgericht zugelassen werden müssen (wenn nicht das VG zuläßt). Man muß kein Jurist sein, um sich auszumalen, wie gerne derjenige, der vielleicht (?) vom Obergericht eines auf die Mütze zu erwarten hat, oder derjenige, der sich mit der Berufung befassen muß, diese zuläßt. Von der Revision reden wir erst gar nicht. Im Arbeitsrecht bestimmt das BAG faktisch nach eigenem Gutdünken (denn die Nichtannahmen sind natürlich nicht angreifbar) welche Revisionen angenommen werden (das selbstgeschaffene Kriterium der "leitsatzmäßigen Abweichung" ist ein solcher Freibrief und der Gesetzgeber nimmt diese selbst geschaffene Möglichkeit der Regulierung der Arbeitsbelasung natürlich dankbar hin) und im Zivilprozeß sind wir auch auf dem besten Weg (nur noch eine solche Reform wie die letzte und gegenwärtige "Nachbesserung", und wir sind da ...), daß nach der ersten Instanz faktisch Schluß ist. Wäre ja alles kein Thema, wenn man sich auf die erste Instanz verlassen könnte. Aber auch hier genügt die simpelste Logik, um den Status zu erkennen: Warum werden wohl die Rechtsmittel von "Reform" zu "Reform" - d.h. alle paar Jahre - immer weiter eingeschränkt? Eben weil es entsprechend viel Rechtsmittel eingelegt werden. Warum gibt es so viele? Weil so viele Urteile falsch sind. Denn die Erfolgsquote ist über alles weit über 50% - nicht mitgerechnet die nicht rechtsmittelfähigen Urteile, die per se nicht besser sind (es soll sich jeder einmal selbst fragen, wie er selbst arbeitet, wenn er keine Kontrolle oder Sanktion zu befürchten hat) und daher eher mal "daneben" liegen. Und selbst wenn es nur 10% wären (ein traumhafter Wert): 10% der Urteile falsch und nicht korrigierbar sind auch ein Skandal. Außerdem spielt bei den Revisionen die Einzelfallgerechtigkeit keine Rolle mehr, d.h. es man läßt offenkundig falsche Urteile bestehen, wenn sie nur diesen Fall betreffen (ja, richtig, auch hier kann man wunderbar daran drehen, ob man annehmen möchte oder nicht - es kann ja eh nicht überprüft werden). Naja, und von den Bußgeldsachen reden wir erst gar nicht - da gibt es faktisch ohnehin keine Kontrolle mehr und der OWi-Richter kann letztlich machen was er will, wie mir Kollegen berichten, die in diesem Bereich verstärkt arbeiten.

Und _das_ probate Mittel, um die Zahl der Rechtsmittel drastisch zu reduzieren ohne die Rechte des Bürgers zu beschneiden.

Genau!

Genauso ist es. Aber a) kollidiert dies mit der richterlichen Unabhängigkeit (wird zumindest behauptet, auch wenn ich als simpler Anwalt dies natürlich nicht so recht erklären kann) und b) hat nichts eine Chance, was letztlich eine Haftung des Staates begründet. Dann wäre es ja viel billiger, die Gerichtskosten für die Rechtsmittel zu verdoppeln oder zu verdreifachen. Man soll sich nicht täuschen: Je nach Statistik finanziert sich die Ziviljustiz ganz bis weit überwiegend selbst (es scheint bei den Ländern noch nicht aufgefallen zu sein, daß sich mit doppelt oder dreifach so hohen Gerichtskosten prima Geld verdienen läßt - auch wenn es sich letztlich um marginale Summen, echte peanuts handelt). Wenn der Staat aber meint, Straf-, Verwaltungs-, Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit aus "sozialen" Gründen zu subventionieren und im Straf- und Verwaltungsbereich weit, weit überwiegend nicht Leute "wie Du und ich", die Kosten produzieren, dann darf man dies nicht dem Bürger zur Last legen. Aber es ist wie es ist und solange die interessierten Kreise jeden, der sich über diesen permanenten Abbau des Rechtsstaats mokiert, als Prozeßhansel (sei es als Partei, sei es als Anwalt) diffamiert und der Bürger dies auch schön schluckt (bis er selbst einmal der Gelackmeierte ist - aber hallo, dann ist das Geschrei und Gejammere groß!) - wird sich nichts ändern. Hier im Kleinen zeigt sich, was ein Rechtsstaat ist, nicht daran, was in der Verfassung steht und nur dort steht. Früher war, und dies trifft mal wirklich zu, dies alles viel, viel besser und per saldo im Vergleich mit heute nahezu perfekt.

Beste Grüße

Dr. Michael König

--
    RA Dr. M. Michael König * Anwaltskanzlei Dr. König & Coll.
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RA Dr.M.Michael König

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