Hallo, einfach mal zur Orientierung: Wo darf eigentlich sowas verbaut werden? (ein Beispiel)
das so oder gibt es da irgend wo nachlesbare Regeln, Richtlinien?
Hallo, einfach mal zur Orientierung: Wo darf eigentlich sowas verbaut werden? (ein Beispiel)
das so oder gibt es da irgend wo nachlesbare Regeln, Richtlinien?
Am 27.03.19 um 09:57 schrieb Christoph Grausner:
Ganz grob kommt es (neben den allgemeinen Anforderungen an ein Netzteil)
"Christoph Grausner" schrieb im Newsbeitrag news:q7fdug$us8$ snipped-for-privacy@news.albasani.net...
brennbare Materialen schrauben will.
-- MaWin, Manfred Winterhoff, mawin at gmx dot net Homepage http://www.oocities.org/mwinterhoff/ dse-FAQ: http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/
Am 27.03.2019 um 12:49 schrieb MaWin:
'Doppel-M' zu finden? Und diese werden in Caravanen ja immer und nur auf Holz geschraubt. Geht ja auch nicht anders dort. Und zu Hause? Dann kann ich sowas doch wohl auch in meinem Schrank anbauen.
Am 27.03.19 um 15:48 schrieb Christoph Grausner:
auch immer) abfackelt, hast Du ein Problem, wenn die Kripo nach dem "Doppel-M" sucht und nix findet.
Die DIN EN 61347 ist m.W. von 2016 und damit noch relativ jung. Das hat sich vielleicht noch nicht bis in die Tiefen aller relevanten Kreise
auf dem Tisch.
V.
Volker Staben schrieb:
Soweit wohl richtig
Da aber nicht mehr. Ein Problem hat er nur dann, wenn der Schrank aufgrund
Problem MfG Rupert
Am 27.03.19 um 17:30 schrieb Rupert Haselbeck:
V.
Volker Staben schrieb:
Versicherung. Soweit es sich um die Kripo handelt, sind wir im Strafrecht. Da muss der
der Lage, zu unterscheiden, ob das eingebaute Netzteil oder das Teelicht im
Fakten zu beurteilen hat. Auch er wird, so er dazu qualifiziert ist,
die Versicherung sich weigern sollte, zu zahlen.
Ich wollte ja auch nur darauf aufmerksam machen, dass man am Wohnungsbrand
nicht zur Arbeit gehen, wenn man krank geschrieben sei, da man dann "nicht
einem Autounfall immer "schuld", wenn man besoffen fahre und ohne eigenes
bei "Rot" fahrenden Querverkehr abgeschossen werde.
vertreten
MfG Rupert
Am 27.03.19 um 22:30 schrieb Rupert Haselbeck:
garnicht erst aufkommen zu lassen, es sei eben doch nicht das Teelicht gewesen, wenn man schlicht und einfach die Anforderungen an
Genau.
Vermutung, man trage Schuld, sehr wirksam widerlegen. Wenn ich so
keine Chance haben, mich warum und wie auch immer in den Ruin zu
irgendwie wohler.
Volker Staben schrieb:
ACK
MfG Rupert
Am 28.03.19 um 10:20 schrieb Rupert Haselbeck:
Ich mache ein Foto von fast allen Dingen, die da irgendwie relevant
Hallo,
Am 27.03.2019 um 12:49 schrieb MaWin:
Bei dem angegebenen Beispiel mit nur zwei Schrauben in der
eine Wand (nicht Boden oder Decke) anspaxen und das Netzteil
Feuersicher? Dann nimmt man Vierkant-Aluprofile. Hier muss
An den Vierkantprofilen kann man das Netzteil ?festtackern?.
der einen und metrischem Gewinde auf der anderen Seite?
Gewindestange oder metrischer Schraube mit Flachem Kopf und
aus Alu.
Auf jeden Fall sollte um das Netzteil genug Platz sein, damit die warme Luft sich verteilen kann. Und das Fach mit dem Netzteil soll/muss zu mindestens einer Seite hin offen
MfG
Uwe Borchert
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