Netzteile vom Chinesier

Es gibt fuer soetwas extra Vergussmaschinen mit Pumpe, Roboter und automatischer Reinigung. Du bastelst dir deinen Loetkolben doch auch nicht selber oder?

Olaf

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Olaf Kaluza
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Ist mir schon klar, wir hatten bei einem ex-AG eine Fertigung wo sowas stand. Meist allerdings schon selbstgebaut, weil es um eingespritzte Mengen im Milliliterbereich ging und das ganze PC-gesteuert lief.

Was man vermeiden muss ist, dass jemand auf den roten Pilzknopf drueckt und weggeht oder nach einem Stromausfall alles stehen laesst. Dann ist die Pumpe hin.

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Gruesse, Joerg 

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Joerg

Am Fri, 23 Aug 2013 10:02:53 -0700 schrieb Joerg :

Aber nur bei der Bastellösung. Professionelle Maschinen fördern die zwei Komponenten des Epoxy sparat. Ihr müßt halt vorher den Ferritstaub reinmischen. Nnd sicherstellen, daß die Punmpe, etc. das Zeug auch fördern können und lange genug überleben (abrasiv) - da wir es dann spannend.

Marc

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Marc Santhoff

Irgendwas muss die Pampe vor dem Reindruecken anmischen, was in diesem Fall ziemlich heftig ist, wegen der "Fliesenkleberkonsistenz". Erst danach kann Druck draufgegeben werden zum Befuellen, und da ist das ganze ja bereits aushaertfaehig. Es ist aehnlich wie bei einer Betonpumpe. Wenn man die nicht unmittelbar nach dem Job gut reinigt, ist sie mehr oder weniger im Eimer.

Bei sehr hohen Stueckzahlen kann man das "Auspusten" auch automatisieren. Es darf nur niemand den Strom abschalten und er sollte nicht ausfallen, oder es muesste ein UPS vorhanden sein.

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Joerg

Am Fri, 23 Aug 2013 10:58:53 -0700 schrieb Joerg :

Sol das 'ne Serienfertigung werden? Hörte sich bisher an, als würdest Du ein Muster füe ein paar Teile bauen oder so.

Marc

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Marc Santhoff

Wenn es so geht, wuerde das eines Tages mit einigen hunderttausend Stueck/Jahr laufen. Am Anfang reichen Prototypen, die kann man von Hand machen. Wir bekamen mehrfach gesagt, dass sowas nicht geht. Aber das hatten uns Leute frueher bei den Ultraschallkathetern auch gesagt und die sind jetzt rund 15 Jahre in der Serienfertigung. Aufgrund der Ablehnung ueberall mussten wir damals viele der Produktionsgeraete selbst bauen. Wir vermutlich wieder so kommen .

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Gruesse, Joerg 

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Joerg

Aber die lustigen Märchen.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Das ist wohl von Bundesstaat zu Bundesstaat verschieden. Aber ich hatte Maryland als Beispiel und da wird umständlich das Lizensierungsverfahren für 'home Inspectors' geregelt und wie und wer die beauftragt.

Deswegen auch meine Bedenken bezüglich dem Datenschutz. Wer will nämlich verhindern, daß etwas größere kriminelle Organisationen solche Firmen gründen, etwa um mögliche Erpressungsopfer auszuspähen oder im Immobilienmarkt manipulativ tätig zu werden.

Es ginge auch um eher professionelle Einbrecher, die nicht unbedingt etwas stehlen wollen, sondern vielleicht nur weitere Informationen benötigen.

Es ist also so ähnlich wie bei Priestern, Anwälten, Psychologen oder Ärzten, daß man von bestimmten Berufen erwarten muß, das absolut kein bißchen Information auf irgend einem Wege nach draußen sickert.

Derartige 'Vertrauensberufe' müssen dies Vertrauen um jeden Preis wahren. Und solchen 'home inspectors' würde ich eher wenig bis garnicht trauen.

Stelle dir eine Firma vor, die Alarm-/Überwachungsanlagen baut. Es muß unbedingt gewährleistet sein, daß absolut niemand über deren Details Kenntnis erlangt, da die Anlage sonst u.U. sogar den Eigentümer überwachen kann (was der höchstwahrscheinlich nicht möchte).

Dazu müssen aber die Pläne etc. auch bei der Lieferantenfirma selber gegen Einbruch etc. gesichert sein (oder gegen Verkauf etc.).

Da man darüber keine Kenntnis hat und haben kann, wäre besser, man baut seine Alarmanlage selber und erzählt niemandem davon.

Und die Schließzylinder und sonstigen Sicherheitseinrichtungen kann man ja vor der Inspektion umtauschen bzw. abbauen und hinterher wieder anbauen.

TH

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Thomas Heger

Dieser ganze Lizensierungsfimmel hier ist meist recht sinnlos und eher "Turf Protection". So wie mit lizensierten Ingenieuren, wo dann hinterher die von denen betreuten Bruecken einkrachen, wie 2007 in Minnesota.

Ein Home Inspector, der beim Kriechen unter einer Raised Foundation Wanzen setzt? Das ist ja schon fast Verschwoerungstheorie :-)

Weil der Home Inspector das Photo von Oma Kasulke auf der Vitrine der Vorbesitzers gesehen und mit der Minox geheimdienstlich geknipst hat?

Hint: Ein Home Inspector kommt, wenn das Haus noch vom Vorbesitzer bewohnt wird und dessen Mobiliar enthaelt. Oder wenn es leer ist.

Oha ...

Dann kannst Du die Anlage nur selbst bauen und installieren. Im Ernst.

Eben. Und man sollte natuerlich auch niemanden einen Berater bei der Bank haben. Die Angestellten hintern Kassentresen haben prontissimo das Feld zu raeumen, wenn man kommt, drueberhechtet, und seine Einzahlung eigenhaendig verbucht.

Aber klar, sonst koennte der Home Inspector seinen Tricorder mit der heimlich erfundenen, aber nie patentierten, Eisen-Durchroetgen-App draufhalten. Dieser wuerde voll telepathisch den erforderlichen Schluesselbart aus den Innereien herausfischen :-)

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Gruesse, Joerg 

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Joerg

Am 24.08.2013 16:34, schrieb Joerg:

Das ist ja auch auch meine drittliebste Lieblingsbeschäftigung: Verschwörungstheorien aufstellen. Kann ich auch richtig gut. Trotzdem darf man das natürlich nicht so ernst nehmen.

Außerdem ist der Name schon verkehrt. Eine Theorie ist eigentlich eine Vermutung, welche man bisher nicht widerlegen konnte.

'Conspiracy' ist etwas typisch Amerikanisches. So eine Straftat gibt es in Deutschland nicht. Der Begriff meint in etwa: gemeinschaftliche Planung eines Verbrechens. Dabei ist nicht die Planung der entscheidende Punkt (wie in Deutschland), sondern die Anzahl der Personen.

Entsprechende Delikte wären hier etwa: Beihilfe, Nichtanzeige einer Straftat, Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung usw.

'Verschwörung' wäre im Deutschen Recht etwa anderes und zwar sowas wie die Vorbereitung für einen Putsch.

Im Amerikanischen meint es das Versprechen, etwas illegales zu tun, typischerweise per Schwur.

Das Deutsche Recht kennt aber keine Schwüre zu Straftaten. So etwas wäre nichtig und ist demnach nicht strafbar.

TH

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Thomas Heger

:-)

Doch, und sogar den Begriff. Einer hat an der Grenze D-NL in den 80ern mal einen Scherz machen wollen und das heftig bereut: "Haben Sie in den Niederlanden einen Wohnsitz?" ... "Ja, ich habe dort einen konspirativen Wohnsitz" ... "Fahren Sie dort rechts ran!"

Wozu denn Personenzahl? Auch in den USA ist der Planungsvorgang und die Absicht das entscheidende. Hier waren es z.B. nur zwei Personen, das reicht fuer Conspiracy:

formatting link

Zitat "charged with conspiracy to provide material support".

Ein Schwur ist hier auch nicht strafbar. Conspiracy im rechtlichen Sinne sind Tatbestaende wie in Deutschland. Fluchtauto gefahren, Schmiere gestanden, Straftaten in einer Gruppe vorbereitet, und so weiter. Man ist dann als Person "an accessory to the crime", der Sachverhalt ist "conspiracy". Daher heisst es umgangssprachlich zwar "they plotted to rob the bank", in hoffaehigem Englisch jedoch "they conspired to rob the bank".

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Gruesse, Joerg 

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Joerg

Wenn du Epoxy im Zahn dulden würdest, könntest Du viel sparen;-)

Du schreibst doch, die Spule sei in einem Rohr und Du willst sie umspülen. Ohne Kern ist in dieser Größenordnung doch gar nichts stabil, was man vorher noch wickeln konnte. Mit Reinspritzen hast Du dann doch das selbe Problem.

Weitere Idee: Du fertigst unter der Gefriertemperatur des noch aktiven Ferritepoxy Wickelkerne daraus, wickelst die Spule auf den Kern und schiebst das ganze immer noch kalt ins (kalte) Rohr. Kurz vorher belichtest du das Epoxy und das ganze verfestigt sich im Rohr bei Zimmertemperatur von alleine. In dieser Größenordnung ist der Preis des UV-Epoxy unwichtig. Die Handhabung kostet Dich eh viel mehr. Und Mittagspausen spielen damit keine Rolle. Das Zeug bleibt unbelichtet einfach flüssig.

--
Gruß, Raimund
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Raimund Nisius

[...]

Einen Kern kann sie schon vorher haben, den kann man per Centerless Grinding anfertigen lassen. Sie muss ja eh auf etwas gewickelt werden und da kann man gleich Ferrit nehmen. Das haette auch den Vorteil von weniger effektivem Luftspalt, denn das Epoxy wirkt ja wie haufenweise Mini-Luftspalte, wie bei Eisenpulver-Kernen.

Wenn das mit der Belichtung geht, waere es schoen. Koennte aufgrund des extremen Zuschlags an Ferritpulver ein Problem werden, dass es am abgewandten Ende nicht aushaertet.

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Gruesse, Joerg 

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Joerg

Am 24.08.2013 22:52, schrieb Joerg:

Der Unterschied ist, das 'conspiracy' im US-Recht eine eigenständige Straftat ist und im Deutschen Recht ein Merkmal, das etwas über die Tatbeteiligung aussagt.

Das setzt notwendig eine begangene Straftat voraus, während im US-Recht 'conspiracy' u.U. schon schwerer wiegt als die Tat selber, welche noch nicht mal verübt sein muß.

Das geht aber ziemlich in die Richtung 'thought crime', was es hier so nicht gibt.

TH

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Thomas Heger

Hier auch nicht. Nimm z.B. den Fall Al Capone. Er war nachweislich Mitglied des "Chicago Outfit", was nachweislich eine kriminelle Organisation war. Beides war hieb- und stichfest beweisbar. Diesen Typ wollten die Staatsanwaelte um jeden Preis dingfest machen. Doch es reichte nicht fuer eine Verurteilung. Die einzige Moeglichkeit war, ihn bei einer Straftat zu erwischen. Bei irgendeiner. Die geschah dann in der Form heftiger Steuerhinteziehung und er sass hinter Gittern.

Oder nimm John Gotti. Er war nachweislich ein hochrangiger Mafiaboss. Immer wieder wurde er freigesprochen. Erst als im eine ganze Latte von Morden, Steuerhinterziehung, Bestechung und so weiter nachgewiesen wurde, schnappte die Falle zu. Er wurde im Volksmund "Teflon Don" genannt, weil er immer wieder entwischte.

--
Gruesse, Joerg 

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Joerg

Thomas Heger schrieb:

e

echt

h
o

Natürlich gibt es das nicht, weder hier noch in den USA. Was es hier aber gibt, das sind die §§ 129, 129a StGB, welche du verwirklichen kanns t, ohne tatsächlich (andere der dort genannten) Straftaten zu begehen. Was der Laie gerne mal übersieht, ist der Umstand, daß zwar erhebli che systematische Unterschiede zwischen dem deutschen Recht und dem angelsächsischen Recht bestehen, daß aber inhaltlich nicht gar so g roße Unterschiede bestehen. Und nur so kann es ja auch so gut miteinander

funktionieren, wie das seit Jahrhunderten schon der Fall ist. Es gibt dabei kein "besser" oder "schlechter", es gibt nur ein "anders"

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Am 25.08.2013 19:10, schrieb Rupert Haselbeck:

Ich finde, die Diskussion driftet ein wenig zu weit weg vom Thema. Deswegen steige ich hier mal aus.

Allerdings stimme ich nicht zu. Die USA haben nachweislich das schwachsinnigste Rechtssystem der Welt. Es ist so grundsätzlich verkorkst, daß nur noch ein komplett neues System hilft.

Etwa ist kaum möglich heraus zu bekommen, was nun verboten ist und was erlaubt. Ein Grund dafür ist etwas, das sich 'inkrementelles Recht' nennen ließe. Es werden also nicht geänderte Gesetze veröffentlicht, sondern Änderungen.

Dann gibt es auch keine universellen Grundregeln und darauf aufbauende Spezialregeln, sondern es muß jedweder Spezialfall explizit geregelt werden.

Dann ist das föderale System mega-seltsam, da die Bundesstaaten Strafrechtsnormen beschließen, anstatt das Strafrecht nationenweit einheitlich zu regeln.

Insgesamt also grober absurder Unfug. Und die Amerikaner tun sich wirklich keinen Gefallen, sondern schaden sich und ihrer Wirtschaft massiv damit

TH

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Thomas Heger

Thomas Heger schrieb:

-Recht

och

so

er aber

nnst,

.

bliche

o große

rs"

So so.

Hmm, solange dir niemand widersprach, schien dich das nicht zu stören :-> Aber eine kurze Richtigstellung der diversen Falschbehauptungen darf hi er dennoch nicht fehlen

Unsinn (sorry, aber man kann derart abstruse Aussagen leider nicht sachlicher charakterisieren...)

was

icht,

Das ist hierzulande nicht anders. Vielleicht solltest du dir mal die Mü he machen, das Bundesgesetzblatt zu lesen, statt nur leere (und "nachweisl ich" falsche) Behauptungen aufzustellen. Der Wortlaut der aktuell gültigen Gesetze im Volltext wird aus den Änderungsgesetzen, welche der Bundes tag oder, je nach Zuständigkeit, auch die Länderparlamente beschliessen , zusammengebastelt - meistens sogar richtig

e
t

Das ist nun wiederum völlig falsch. Du hast möglicherweise das angelsächsische Rechtssystem nicht recht verstanden...

Was stört dich daran denn genau? Die dortigen Bundesstaaten sind teil weise ein wenig größer als manch vollständiges Land anderswo in der Wel t oder gar in Europa. Warum sollte in einem föderalen Staatswesen alles zentral

geregelt werden? Das ist bei uns ja auch nicht der Fall

Das ist ebenfalls falsch. Woher beziehst du denn deine seltsamen Kenntn isse des Rechtswesens in USA einerseits und Deutschland (oder Europa?) anderseits? Du solltest diese Quelle jedenfalls wechseln...

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Am 25.08.2013 23:20, schrieb Rupert Haselbeck:

Das ist trotzdem falsch. Es gibt da ein ganz prominentes Beispiel. Das ist die Ilse of Man. Die ist nicht Teil von England bzw. Großbritannien, sondern rechtlich selbständig. Die haben ein ganz eigenwilliges Rechtssystem und kein Mensch kann je herausbekommen, was nun eigentlich Gesetz ist. Es werden dort kleine Änderungen, etwa ein Komma oder ein zusätzliches 'e' beschlossen, aber nicht das geänderte Gesetz.

Das ist ein typisch angelsächsisches System, das trotzdem total krank ist. Richtigerweise beschließt man nicht die Änderung, sondern eine neue Form des jeweiligen Gesetzes bzw. des Paragraphen und veröffentlicht das dann.

Das kranker britischer Unfug auch Einzug in das Deutsche Rechtssystem gefunden hat, das steht auf einem anderen Blatt.

..

Straf- und Zivilrecht müssen einheitlich nationenweit gelten und zwar räumlich, personell und zeitlich universell.

Warum ist das so wichtig? Nun, wenn man in Staat A beispielsweise Linksverkehr einführt und in Staat B Rechtsverkehr, dann gibt es an der Grenze regelmäßig Unfälle.

Ein Gesetz regelt bestimmte Dinge per Strafe. Deswegen soll wenigsten das Gesetz verständlich sein. Dazu ist Allgemeingültigkeit eine Minimalbedingung. Es muß auch 'Sparsamkeit' ein Ziel sein. Man sollte also Regelungen eher vom Typ 'generell' haben, als jetzt ein Labyrinth an Spezialregelungen.

Und dann darf man natürlich nicht Zeiten und Orte ausnehmen, an denen Dinge, die sonst verboten sind, plötzlich erlaubt sind oder Orte, wo sonst erlaubte Dinge verboten sind.

Auch muß grundsätzlich ein öffentliches Interesse an einem Gesetz bestehen. Dazu muß es einen unzweifelhaft von den Personen individuell zu regelnden Bereich geben, der auch gesetzlich geschützt ist. Dies ist hier in Deutschland durch das Grundgesetz geregelt, welches ein normales Gesetz, aber mit einer Reihe von Generalklauseln ist.

TH

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Thomas Heger

Die aber wiederum mit UNO-Resolutionen gespickt sind. Damit ("dadurch"... eigentlich. Ein klassisches 'durch' /da-half-auch die neue-deutsche-Rechtschreibung nicht-weiter ;-)) könntest du dir einen eigenen Staat gründen (als Staatsbürger von Deutschland zumindest... Panama, Kolumbien und einige andere gehen auch AFAIK) und denen zeigen was eine Harke ist. Solltest du (dann...) das gleiche machen wie der von dir genannte Paria-Staat (Isle of Men), bist du keinen Deut besser.

--
Daniel Mandic
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Daniel Mandic

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