LaserPointer >= 5mW strafbar?

Hallo,

ich habe folgende Info im Usenet gefunden:

Du darfst soviele Laser besitzen und in Deinen privaten Räumen betreiben > wie Du lustig bist; auch einen 100W CO²-Laser wenn Du das Kühlwasser und > den Stromanschluss dafür hast - ob Du Dir damit ein Loch in den Bauch > brennst oder Frontplatten zuschneidest interessiert keine Sau. > > Sobald Du den Laser aber öffentlich (oder gewerblich) betreibst und/oder > andere Personen damit in Berührung kommen, musst Du ihn ab Klasse 3b > beim TüV/Gewerbeamt/Ordnungsamt usw. usf. anmelden wodurch einige > Auflagen (z.B. Laserschutzbeauftragter usw.) in Kraft treten.

Tatsächlich bekommt man einen mobilen Class IIIb Laser aber an jeder Ecke - ist denn eine Anmeldung "ab Klasse 3b" in- oder exklusiv gemeint?

Vermutlich inklusiv. Gegen was für ein Gesetz verstößt man denn, wenn man mit einem 3b LaserPointer auf einem nächtlichen Wanderweg von der Polizei erwischt wird (natürlich ohne dass jemand zu Schaden gekommen ist)? Kostet dass dann 20 EUR oder hat man gleich gegen irgendein Waffengesetz verstoßen und ist danach vorbestraft?

Für Klärung wäre ich sehr dankbar.

--
cu
o.pfeiffer

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Oliver Pfeiffer
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Hallo, anbei mal eine sehr nützliche Merkblatt zur Meldepflicht in der Schweiz.

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aser.pdf Wenn du aber in Deutschland lebst, kannst du tatsächlich mit den Laser Klassen rumspielen, wie du willst, solange du keine anderen Personen gefährdest. Etwas anderes ist es, wenn du den Laser öffentlich in einer Veranstaltung/Straße betreibst, denn dann mußt du auch ein paar Vorschriften beachten. Diese Aussage kann man aber nicht für Deutschland verallgemeinern, da die Bundesländer unterschiedliche Regelungen haben: So ist es in Niedersachsen z.B. verboten mit einem Laser größer Klasse 2 öffentlich umzugehen:
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Wegen Verstosses gegen das Waffengesetz wirst du dadurch aber noch lange nicht belangt. Wenn du jemanden gefährdest, dann könntest du eine Klage bekommen und den Laser dürfte auch beschlagnahmt werden. Je nachdem, wie die Klage ausfällt, bekommst du dann eine Geldstrafe aufgebrummt. Soweit ich weiß kommen diese aber nicht ins Vorstrafenregister (wenn sie unter 90 Tagessätzen liegen) und falls doch, können diese Verjähren.

Nichtsdestotrotz sind Laserstrahlen gefährlich und man sollte sich immer der Gefahr durch Augenschäden und Verbrennungen für sich und seiner Mitmenschen bewusst sein.

Mfg Christian

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Christian Wolfgang

"Christian Wolfgang" wrote in news:bqurir$258ksa$ snipped-for-privacy@ID-117815.news.uni-berlin.de:

Das heißt also, es besteht bereits die Möglichkeit, dass man eine Strafe aufgebrummt bekommt, wenn man bei einer Astro-Vorlesung verantwortungsvoll mit einem LC-IIIb Laser bei Dämmerung Sternenbilder zeigt - natürlich ohne dass jemand zu Schaden kommt.

Das macht Sinn. Ich selber habe einen ziemlichen Respekt vor den Dingern, weil mir mein Augenlicht sehr wichtig ist. Deswegen versuche ich mich auch gerade umfassend zu informieren, um Projekte entsprechend beraten zu können

- was geht und was bereits gefährlich ist.

Ab welcher Leistung bei 532nm besteht denn eine Gefahr für die Haut und die wichtigste Frage ist eigentlich: Ab welcher Leistung besteht eine Gefahr für das _Auge_ durch das bloße _Betrachten_ des LaserPunktes am Auftreffort. Ich meine also nicht das direkte Hineinsehen in die LaserOptik.

LaserPointer bekommt man in mobiler Stiftform von LC-II (1mW) bis LC-IIIb (40mW). Was sonst noch in einigen Universitäten in verstaubten Schubladen rumliegt - und auf ahnungslose Studenten wartet - da möchte ich gar nicht drüber nachdenken. Die mit der Leistung zunehmenden Gefahren sind mir natürlich bewusst. Insbesondere LaserPointer >5mW sind gar nicht mehr für Präsentationen geeignet, weil der LaserPunkt schon blendet. Wichtig ist deshalb zu wissen, ab welche mW Leistung (bei 532nm) eine Gefahr für die Haut oder für das Auge durch Betrachten des Punktes entsteht (s.o.) ...

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cu
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Oliver Pfeiffer

Oliver Pfeiffer schrieb im Beitrag ...

Selber Denken.

Warum gibt es wohl Laserklassen ? Warum haben Laserpointer nur 1mW ? Kann das irgendwas mit deiner Frage zu tun haben ?

(P.S.: Auch mit 1mW kann man bei ungeschickter Handhabung das Auge irreversibel schaedigen).

--
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MaWin

Hallo Oliver

hier zwei Listen von Ansprechpartnern an der UNI Bremen (z.B. Laserschutzbeauftragter)

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HTH

Bernd Mayer

--
"This specially designed Home Theater Package is our premium package
designed for rooms up to 600 square feet! Even in rooms with as little
as 175 square feet, this 6.1 Dolby Digital Surround Sound Package will
re-define the way you watch movies at home."
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Bernd Mayer

Bernd Mayer wrote in news: snipped-for-privacy@knuut.de:

Ein großes Dankeschön für die Links. Jetzt weiß ich, wer unser Laserschutzbeauftragte ist (Gerd Ankele) ... den werde ich nächste Woche mal löchern - der sollte das ja alles wissen.

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cu
o.pfeiffer

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Oliver Pfeiffer

"MaWin" wrote in news:01c3bcb9$f3c12940$0100007f@amdk6-

300:

Genauer lesen.

Bei genauerem studieren meines Artikels wird schnell deutlich, dass mir diese Zusammenhänge alle klar sind - ich jedoch ein konkretes Anliegen habe. Die von mir benötigten Informationen sind nicht so ohne weiteres im Web zu finden.

Immerhin weiß ich jetzt, dass bei der Betrachtung des Laserpunktes eines LC-IIIb 20 mW Lasers ab einer Dauer von 100 Sekunden die Augen Schaden nehmen können. Um solche Informationen ging es mir - leider muss ich Dir sagen, dass Deine Antwort hierbei keine Hilfe war.

--
cu
o.pfeiffer

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Oliver Pfeiffer

Oliver Pfeiffer schrieb:

Da kommt mir auch noch ne Frage auf: Ab welcher Leistung muss ich damit rechnen, mich ernsthaft am Körper zu verletzen oder etwas in Brand zu stecken? Hat darauf auch die Wellenlänge einen Einfluss?

CU, Oliver

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Oliver Wache

Oliver Wache wrote in news:bqveps$270ba7$1@ID-

88995.news.uni-berlin.de:

Ich würde raten, dass erstmal nur die Energiemenge entscheidene ist (also die Laser Leistung). Da aber mit abnehmender Wellenlänge das Licht immer greller wird, kann es da schon einen Zusammenhang geben. Kurz gesagt: Ich weiß es nicht ... ;)

In den Unterlagen, die ich bereits in dieser Sache gesichtet habe, steht u.a. folgendes:

--

20 mW Laser Klassifikation: Laserklasse 3B (5 mW bis 0,5 W)

Gefährdung für das Auge durch Blick in den Strahl und direkte Reflexionen

Persönliche Schutzmaßnahmen: Der Leistung angemessene Schutzbrille bei Dauerexposition Diffuse Reflexionen eines 20 mW Lasers bei einem Mindestabstand von 13cm maximal 100 Sekunden lang mit bloßem Auge betrachten!

Apparative Schutzmaßnahmen: Betrieb nur in einem überwachten Bereich Fernbedienung bzw. Ein-/Ausschalter außerhalb des Strahlenganges Schlüsselschalter als Sicherung vor unbefugter Benutzung Strahlwarnung (optisch oder akustisch) nichtreflektierender Abschwächer am Strahlaustritt Kennzeichnung des Strahlaustrittes:

--

Lasereinrichtungen werden gemäss ihrer Gefährlichkeit bezüglich

Strahlung in die Klassen 1, 2, 3A, 3B und 4 gemäss der Norm IEC- 825 eingeteilt.

Klasse 1

Eine Schädigung kann ausgeschlossen werden, weil die zugängliche Strahlung schwach ist.

Klasse 2 und 3A

Laser der Klasse 2 strahlen nur im sichtbaren Bereich. Sie sind bei einer kurzen Bestrahlungsdauer (< 0.25 s) für das Auge ungefährlich. Sie geben im Dauerstrichbetrieb höchstens 1 mW Ausgangsleistung ab. Laser der Klasse 3A weisen meistens einen kreis- oder strichförmigen Strahl auf (Ausgangsleistung max. 0.5 mW) Die zugängliche Strahlung ist für das Auge dann gefährlich, wenn der Querschnitt des Strahls durch optische Instrumente verkleinert wird.

Klasse 3B und 4

Bei Laser der Klasse 3B (Ausgangsleistung bis 0.5 W) können der Strahl und spiegelnde Reflexionen auch bei kurzen Einwirkungszeiten Augenschäden verursachen. Strahl und Reflexion der Laserklasse 4 gefährden in hohem Masse die Augen und die Haut (Ausgangsleistung ab 0.5 W). Es können sogar Brände ausgelöst werden.

-- cu o.pfeiffer

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Oliver Pfeiffer

Oliver Pfeiffer schrieb im Beitrag ...

Lesen reicht nicht Oliver, mitdenken muss man schon, Beispiel:

Leichtes nachdenken fuehrt bereist zur der Feststellung, das diese Aussage so global gesehen nicht richtig ist.

Da ein 20mW Laser bei direktem Strahl ins Auge wenn er auf der Netzhaut fokussiert SOFORT zu Schaeden fuehrt, ist die indirekte Betrachtung eines Lichtpunktes den dieser 20mW Laser erzeugt, abhaengig von der Oberflaeche auf die er trifft, bei einem Spiegel AUCH sofort schaedlich, bei einer diffus weissen Flaeche vielleicht Grundlage fuer diese 100 Sekunden Schaetzung (wenn man die angenommene Distanz des Betrachters von der Flaeche wuesste), und bei einer mattschwarzen Flaeche eines defokussierten Lasers erst schaedlich, wenn diese Flaeche so heiss wird, das du dich an deren Infrarotstrahlung verbrennst.

Leuten, die so ohne Nachzudenken stumpf Vorgaben suchen, denen sie folgen koennen, sollte man keine Laser >1mW verkaufen, sowieso einen Laserschutzbeauftragetn zur Seite stellen, und keinen Schein geben, auf oeffentlichen Veranstaltungen Laser installieren zu duerfen.

--
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MaWin

Hallo Oliver,

mit der richtigen Suchstrategie ist das gar nicht so arg schwer ...

Grüsse

Bernd Mayer

--
Bastler soll man nicht aufhalten
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Bernd Mayer

ACK

Z.B. Google.

Die Zulassung für Laserpointer ist so gedacht, daß der Blinzeleffekt gerade noch ausreicht, um gröbere Schäden an der Netzhaut zu vermindern. Aktiv hineingucken darf man also dennoch nicht und gefährlich bleibt die Sache, wenn man Leuten damit ins Auge zielt. Das sollte eigentlich als Information genügen, um nicht mit noch stärkeren Lasern in der Öffentlichkeit rumzufuchteln.

Grüne Laser sind bei gleicher Stärke deutlich heller, da das Auge bei dieser Frequenz deutlich empfindlicher ist. Außerdem gibt es mit Laserpointern (wohl den roten) immer wieder Probleme der Art, daß sie ihre zulässige Leistung überschreiten. Die Kids brauchen halt zum Spielen etwas möglichst helles. Daher verkaufen sich gefährlichere Produkte besser.

Das alles, was bisher geantwortet wurde, ließe sich aber bestimmt auch leicht ergoogeln. Laserpointer sind ein beliebtes Thema.

Gruß Lars

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Lars Mueller

Bernd Mayer wrote in news: snipped-for-privacy@knuut.de:

Mir ging es ja auch im Kern darum, hier eine Diskussion über dieses Thema loszutreten, um evntl. neue Details ans Licht zu bringen. Die zahlreichen Ergebnisse in Google habe ich bereits vor dem Schreiben meines Postings verinnerlicht. Leider waren sie teilweise unvollständig und widersprüchlich.

Wenn nur Fragen gestellt werden dürfen, die man nicht mit Google teilweise oder hinreichend beantworten kann, dann mutmaße ich einfach mal, dass 98% der usenet postings überflüssig sind ...

--
cu
o.pfeiffer

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Oliver Pfeiffer

"MaWin" wrote in news:01c3bcd5$8fec7480$0100007f@amdk6-300:

Das ist meistens so, bei stark verallgemeinerten Aussagen -> man findet sofort Konstellationen, für die das nicht oder nur teilweise gilt. Dies ist hier natürlich etwas pikanter, weil es sich insgesamt um ein "gefährliches" Thema handelt ...

Die 100 Sekunden bezogen sich auf eine nicht reflektierende weiß- gestrichene Naturtapete bzw. vergleichbare weiße Hauswand. An dieser Stelle des Artikels wurde darauf verzichtet, zu erwähnen, dass ein Spiegel oder eine schwarze Wand andere Reflektionseigenschaften hat. Vermutlich wollte man nicht alle denkbaren Varianten und Oberflächen erwähnen, weil der Artikel sonst mehrere hundert Seiten länger geworden wäre. Man hat sich halt auf den gesunden Menschenverstand und die Fähigkeit logische Zusammenhänge zu erkennen verlassen.

Grundsätzlich ist Dein Hinweis zwar naheliegend aber durchaus wichtig und an dieser Stelle berechtigt.

--
cu
o.pfeiffer

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Oliver Pfeiffer

Lars Mueller wrote in news:3fd34b3f$0$17555$ snipped-for-privacy@newsread4.arcor-online.net:

Ich denke mal, dass er sich freuen wird. Schließlich geht die grundsätzliche Gefahr ja von Leuten aus, die sich überhaupt keine Gedanken über ihren Umgang mit z.B. LaserPointern machen. Jemand wie ich - der sich offensichtlich mit dem Thema auseinandersetzt (wie naiv und unlogisch auch immer) - hat demnach bereits ein mögliches Gefahrenpotential erkannt und wird dementsprechend respektvoller dem Thema begegnen.

--
cu
o.pfeiffer

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Oliver Pfeiffer

Lars Mueller wrote in news:3fd34b07$0$17555$ snipped-for-privacy@newsread4.arcor-online.net:

Ja - bis LaserClass II einschließlich ( Aktiv hineingucken darf man also dennoch nicht und gefährlich bleibt die

Leider sehen das die ganzen Kiddis auf den Schulhöfen nicht so, da laufen teilweise Kinder mit LaserPointern rum, die aussehen, als wenn man da die tägliche Butter mit schneiden könnte. Alleine der Lichtpunkt ist so hell, dass er beim bloßen Betrachten schon blendet.

*seufz* - BTW: Studenten sind da auch nicht besser.
--
cu
o.pfeiffer

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Oliver Pfeiffer

Wenn du auf deine Fragestellungen in diesem Thread hinaus willst, dann kann ich dir insoweit zustimmen.

Gruß Lars

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Lars Mueller

Mit einem Laser? Gruss Harald PS: Bezüglich Deiner Hauptfrage: Es sollte Dir klar sein, das es auch recht unterschiedlich reflektierende Flächen für Präsentationen gibt; eine Silberreflexleinwand dürfte wesentlich stärker, als eine weissgestrichene Wand reflektieren.

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Harald Wilhelms

Einem schwarzen Vorhang ist es egal, ob er mit IR oder UV geheizt wird. Da er schlechte Wärmeleitung hat, kann 0.5 W ohne weiteres ausreichen, um ihn anzukokeln. Einem schwarz eloxierten Alu ist das egal, die Wärme läuft breit. Diese Transistor-Kühlkörper sind als Beam-Dump ganz praktisch. Dünne (Edel-)Stahlbleche leiten Wärme übrigens ganz schlecht, Ionenlaser über 1W bringen die ebenfalls lokal zum Glühen.

Mehrere Watt Krypton-Rot auf die Hand hält man gut aus, das Licht wird nicht absorbiert, die Hand leuchtet einfach rot. Grün (532/514nm) und kürzerwellig wird halt gut von den roten Blutkörperchen absorbiert... Bei gepulsten Lasern, unfokussiert, spürt man das etwa ab 30-40 mJ als leichtes Beissen. Darüber hört man dann den werten Kollegen, wenn er beim Justieren in den Strahl kommt. Wir hatten mal einen El-Ing, der konnte die Energie des Farbstofflasers mit Finger-reinhalten auf 5% genau angeben, kein Witz. Gefährlich sind Wellenlängen unter 330 nm wg. Hautkrebs. Insbesondere der Bereich um 270 nm ist da sehr gefährlich. Sonst ist nur die thermische Wirkung gefährlich, aber die merkt man ja. Ein Arbeiter bei Laserworks mit merkwürdigem Muster auf dem Handrücken meinte, ein 300W CO2 Laser fühle sich auch nicht wesentlich anders an als ein 300W Lötkolben.

Wirklich gefährdet ist nur das Auge. Daher beim Rumfummeln unbedingt Uhr und Ringe ablegen. Der gefährlichste Laser mit bereits mehreren Toten ist der Kupferdampflaser, lag aber an der Hochspannung.

Schäden durch gestreutes Licht an matten Gegenständen sind mir nicht bekannt, obwohl mit ziemlichen Leistungen im Labor rumgesaut wird. Von einer gewissen Helligkeit her schaut man eh schnell weg, die 100 Sekunden sind da ein reichlich kurioser Wert. Wesentlich gefährlicher ist da Elektroschweissen. Auch der direkte Blick in die Sonne schädigt das Auge innert Sekunden.

--
mfg Rolf Bombach
Reply to
Rolf Bombach

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