Hallo NG!
Ich darf mich dieses Jahr das erste mal mit der Meldung an das EAR befassen. Meine Firma ist registriert, ich habe einen Zugang, alles Wunderbar. Wir importieren Waren aus Japan und bringen diese auf B2B Basis in Umlauf. Soweit kein Problem, die melde ich einfach nach Gewicht, wir bezahlen und gut is. Wir verschrotten ("entsorgen") nichts selber.
Die Frage ist nun jedoch: Wie ist das mit Ersatzteilen, die wir ja auch verkaufen? Im Gesetzestext steht, dass nur komplette Geräte die eine Funktion erfüllen und nicht etwa Komponenten gemeldet werden müssen (also Transitoren, Spulen, Kondensatoren etc). Doch was ist mit ganzen bestückten Platinen (meine enthalten zudem Prozessoren und Mircocontroller)? Diese erfüllen ja so alleine eigentlich keine wirklich sinnvolle Aufgabe, sondern erst wenn sie zu einem kompletten Gerät verbaut sind. Muss ich Ersatzteile angeben? PC-Komponenten (Grafikkarten, Mainboards, Laufwerke etc.) sind wohl nach Auffassung des EAR als komplette Geräte mit einem bestimmten Zweck anzusehen. Meine Bauteile sind jedoch sehr speziell und ausschließlich in unseren speziellen Geräten, also nicht universell verwendbar. Es sind eben Ersatzteile welche nur im Falle eines Defektes ausgetauscht werden. Man kann unsere Geräte auch nicht durch den Austausch einer Platine erweitern oder upgraden oder sowas.
Und was ist mit Kabeln, also als Zubehör, ein simples Kabel mit zwei Anschlussstücken eben?
_____ CU|om