Am 21.04.2019 um 23:45 schrieb Volker Bartheld:
ggf. fahren ohne Fahrerlaubnis
e-scooter wird beschlagnahmt + Fahren ohne Fahrerlaubnis + Fahren ohne Versicherungsschutz
Am 21.04.2019 um 23:45 schrieb Volker Bartheld:
ggf. fahren ohne Fahrerlaubnis
e-scooter wird beschlagnahmt + Fahren ohne Fahrerlaubnis + Fahren ohne Versicherungsschutz
Eltern 70?+1, wenn er damit auf dem Gehweg herumschleicht? Weiters wundert
"Beschlagnahmung" durchaus ein ernster Eingriff in die
Artikel 14 GG dar und bedarf immer einer konkreten gesetzlichen
sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind.
defekte Bremsanlagen, abgefahrene Reifen, nicht funktionierende Lichtanlagen oder ein trotz Versicherungspflicht nicht bestehender Schutz
Der Vorwurf "Fahren ohne Fahrerlaubnis" steht auch auf ziemlich wackeligen
Betriebserlaubnis fehlt, immer eine Fahrerlaubnis erforderlich ist.
einer Rechtschutzversicherung ist bewiesen. Wenn ich mir das E-Scooter Gesetz 2019 (eKFZ) und seine Regularien so durchlese, bemitleide ich diejenigen, die auf solch ein Fahrzeug angewiesen sind, schon jetzt. Ein Hoch auf mein Fahrrad!
Volker
Scooter auf 6 km/h gedrosselt, daher nicht "Fahrzeug". Fahrer kein Jungsspund, hat COPD, und kann Polizei, Staatsanwalt, Richter glaubhaft versichern "brauche das Ding".
Ich finde jetzt keine "offiziell gedrosselten" Fahrzeuge, also keinen E-Scooter (oder Kettcar mit Antrieb usw.) mit Zulassung der die Nicht-Zulassung bzw. das Nicht-Fahrzeug-Sein dokumentiert. Das gibt es wohl erst in der
Ich finde auch dies:
Thomas Prufer
Am 25.04.19 um 00:15 schrieb Volker Bartheld:
98 StPO. Tadaa!Falk D.
Am 21.04.2019 um 10:29 schrieb Hans-Peter Diettrich:
So, heute habe ich mein Vorhaben in die Tat umgesetzt und einen
Lieferung angeblich morgen (Samstag) zu mir nach Hause, dann mehr :-)
Eigentlich wollte ich ein Fahrzeug im Laden anschauen und ausprobieren, doch das geht nicht - angeblich weil die Dinger nur originalverpackt abgegeben werden, aber erst nach erfolgtem Zusammenbau betriebsbereit
Das bestellte Modell "HOMCOM Kinder Elektroroller..." hat einen
Sitze erst ab 70? angeboten!
abnehemen?
werde ich aber kaum noch kommen. Vielleicht noch zu einem Instrument, das bei eingeschaltetem Motor 6km/h anzeigt, im Stand 0 Inzwischen gibt es sogar schon fertige Tuning-Bausteine, die preislich
DoDi
Der Elektroroller darf nur unter Aufsicht und auf privatem
ausserdem leider zu klein :-).
H.
Das ist die Luxusversio (schwarz/silber), die 10? teurer ist als die schwarz/rote.
ich mich auch, an wen sich so ein Angebot wohl richtet. Mein Korridor ist auch etwas klein zum ausgiebigen Testen der Laufzeit, aber da ich ohne Aufsicht fahre...
DoDi
Am 03.05.2019 um 22:02 schrieb Hans-Peter Diettrich:
Gebrauchsanweisung.
Der Sitz ist geradezu kriminell plaziert, nur ganz knapp vor dem Hinterrad. Als ich mich draufgesetzt und nur ganz wenig Gas gegeben
schon zu klapprig geworden bin :-(
irgendwie eine Leistungsbegrenzung, wie ich das vom Gasgeben beim Moped gewohnt war. Anscheinend dreht aber der Motor mit voller Leistung auf die vorgegebene Geschwindigkeit, und wenn man wegen dieser
- bei mir einen Abwurf.
haben. Inzwischen ist sogar der Preis von 90? auf 105? gestiegen - ob ich ihn als Kapitalanlage behalten soll?
Handzeichen anzuzeigen ohne dabei auf die Schnauze zu fliegen. Ein
darauf fahren kenn, kein Vergleich mit dem Verhalten eines Rollers.
DoDi
Lenker schnell sehr ordentliche Lenkwinkel. Das mag dann wiederum das Vorderrad gar nicht, verschneidet sich, bremst stark ab und Du machst ggfs. einen Abgang.
Das noch kombiniert mit einem Elektroantrieb auf die Hinterachse, einer
eine vollkommen triviale Stromregelung spendiert hat - das ist, was einer
Spielzeug.
Und Spielzeuge sind aus gutem Grund nunmal keine homologierten
egal, was man sich Seitens des Gesetzgebers so zusammenphantasiert.
sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen
links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. [...] Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn
werden soll. [...]"
innerhalb der jeweiligen Fahrspur.
Ciao, Volker
Die Zielgruppe sitzt sehr viel tiefer und, bei geneigter Stange, auch weiter vorn. Du hast iirc das billigste genommen und das zu erwartende bekommen.
so
nn es
gern
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Hi Volker,
Mit den Teilen will man als Tretroller schon nicht bremsen. Wie erst als E-Scooter.
Eine PWM-Steuerung ist eben keine Stromsteuerung, aber viel Billiger.
Wenn man aber will, dass Sohnemann oder Enkel oder wie auch immer mit sowas zur Schule fahren darf, dann muss man eben Gesetze machen. Fachkompetenz war dabei schon manchmal hinderlich.
Marte
Hans-Peter Diettrich:
[...][...]
Wieso nicht? Das Teil ist ein reiner Tretroller ohne Elektrogeraffel.
-- Arno Welzel https://arnowelzel.de
Am 15.05.19 um 15:08 schrieb Hans-Peter Diettrich:
Am 03.05.19 um 22:02 schrieb Hans-Peter Diettrich:
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