Dreh der VDI jetzt endgültig ab?

Kreuzfahrten aka Rentnercontainer bzw. Rentnerlegebatterien brauch ich nicht, Haare voll, Treppen hab ich keine, Viagra&Co gibts hier billig und rezeptfrei, Chicas auch (aber ich stehe unter strengster Bewachung

(unhoffentlichem) Rolli...

Wolfgang

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ihr Niveau herunter und schlagen mich dort mit ihrer Erfahrung! :p 
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Wolfgang Allinger
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Am 06.06.2016 um 19:02 schrieb Gerhard Hoffmann:

Haarteile, Potenzpillen und Sicher-in-die-Wanne-und-sicher-wieder-heraus hast Du vergessen.

Bernd

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Meine Glaskugel ist mir leider unvorhersehbarerweise vom Balkon gefallen. 
P.Liedermann in defa
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Bernd Laengerich

Am 07.06.2016 um 12:51 schrieb Wolfgang Allinger:

interessiert mich lediglich, was Dich bewegt dort Mitglied zu sein. Da

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Eric Brücklmeier

On 07 Jun 16 at group /de/sci/electronics in article snipped-for-privacy@mid.individual.net

War in D Mitglied, u.a. wg. der Ingenieurhilfe, den VDI Nachrichten, der

Dass die IH ein getrennter Verein war, hab ich nicht gewusst.

Ausserdem bin ich der Meinung, dass man als nicht beamteter Ing. einer

nicht mein Fall. Kenne zuviel (alte) Internas. Beim VDI hab ich es immerhin zur silbernen Ehrenmedallie geschafft :p Beim ADAC (anderes Blatt) auch :]

Wolfgang

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Wolfgang Allinger

Hab ich beides nie gebraucht, besessen oder benutzt.

Benutzte anfangs Logikanalysator, bis ich raffte, dass der bei FORTH nicht mehr notwendig ist.

Ansonsten ICE und uC sowie Industrie Elektronik war meine SW und HW Welt als Entwickler. Auch ein klassischer 100MHz Oscar ist manchem digitalen

In nem entsprechenden (alten) Auto mit 6gang und ordentlich Bums, macht

Grenzbereiches oder bei Eis&Schnee ist AT nicht soo prall.

Wolfgang

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Wolfgang Allinger

Am 07.06.2016 um 13:16 schrieb Wolfgang Allinger:

mit Bandumschaltung kaufen ? Warum dann beim Auto... :-)

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Gerhard Hoffmann

Weil die Automatiken die mir so unterkommen gerne mal einen Sch...

Gerrit

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Gerrit Heitsch

Am 07.06.2016 um 14:17 schrieb Wolfgang Allinger:

OK, verstehe...

Man sollte in jedem Beruf (auch als Beamter) einer beruflichen

Interessen der Industrie/Arbeitgeber vertritt....

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Eric Brücklmeier

Am 07.06.2016 08:51, schrieb Eric Bruecklmeier:

'Diplom-Ingenieur' ist aber ein akademischer Titel und keine Berufsbezeichnung. Und dieser wird von der Hochschule verliehen und

diesen Titel verliehen hat.

Im Deutschen bezeichnet man mit 'Ingenieur' den Titel, welche die Hochschule vergibt.

Leider haben wir diesen US Schwachsinn namens bachelor/master bei uns

rechtens.

Jedenfalls ist 'Dipl.Ing.' ein akademischer Grad und kein Beruf.

neu, da es der Verfassungsgrundsatz der freien Berufswahl gibt.

eben dazu.

Privilegien der Steuerberater und deren 'Recht', sich Konkurrenz per

eigentlich die Zulassung zum Beruf des Steuerberaters erteilt.

entsprechende Berufe (mit-) entscheiden.

TH

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Thomas Heger

Am 07.06.2016 um 14:52 schrieb Gerhard Hoffmann:

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---hdw---
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horst-d.winzler

So ist es. Sehr gut erklaert.

Oder wie bei uns mit der Ingenieurlizenz Pfruende-Sicherung, Restriktion von Job fuer eine "erlesenen" kleinen Kreis oder gewisse (zahlende) Verbandsmitglieder.

Erhaltet Euch das und bekaempft solche ueblen Trends wie Lizensierung bereits an der Wurzel. Lautstark. Auf aehnliche Art wurde hier eine "Industry Exemption" behalten, die in den meisten Bundesstaaten auch fuer freiberufliche Ingenieure gilt (in die anderen zieht man nicht).

--
Gruesse, Joerg 

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Joerg

Am 07.06.2016 um 16:16 schrieb Thomas Heger:

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Dann solltest Du Dich _vor_ dem Schwurbeln informieren...

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Eric Brücklmeier

Da erwartest du von einem der durchgeknalltesten Crackpots des Usenet aber etwas viel.

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Dieter Wiedmann

Am 07.06.2016 um 16:47 schrieb Joerg:

[...]

Aber falsch bzw. Themaverfehlung - es geht um eine Berufsbezeichnung und

Diplom Biologe nicht Ingenieur nennen - darf er aber. Der Altphilologe hingegen nicht...

diesem Falle sind es die Voraussetzungen des Freistaates Bayern."

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Eric Brücklmeier

Nun fuehlt sich also eine Kommission berufen, zu entscheiden, wer sich Ingenieur nennen darf und wer nicht. Ingenieur ist ein akademischer Grad, nicht eine Berufsbezeichung. Berufsbezeichnungen waeren z.B. Hardware-Entwickler oder Leiter des Prueffelds. Diese Leute sind i.d.R. Ingenieure und der akademische Grad gab ihnen die Moeglichkeit zu diesen Berufen, den Vorzug unter den Bewerbern, ist aber oft nicht Voraussetzung.

Fuer jeden einzelnen Kandidaten entscheidet die Hochschule, ob er fortan ein Diplom/Master/Bachelor oder was immer sein eigen nennen darf. Und das, finde ich, soll so bleiben.

--
Gruesse, Joerg 

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Joerg

Fuer 95 Euro bekomme ich etwa sechs Halbgallonen-Poette (Growler) frischgebrautes IPA und aehnliches. Das finde ich eine wesentlich bessere Investition :-)

--
Gruesse, Joerg 

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Joerg

Am 07.06.2016 um 18:24 schrieb Joerg:

Aua!

Zitat:

Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung ?Ingenieur? und ?Ingenieurin? (Ingenieurgesetz ? IngG)

  1. Juli 1970 BayRS 702-2-W

(GVBl S. 286) Art. 1 (1) Die Berufsbezeichnung ?Ingenieur? und ?Ingenieurin? allein oder in

usw...

Das hat niemand bestritten, es geht um eine BERUFSBEZEICHNUNG!

BERUFSBEZEICHNUNG (hier Ingenieur)

u.U. noch einen (im Prinzip wertlosen) akademischen Grad drauf.

solche durch eine Gesetzesnovelle explizit ausgeschlossen werden, haben

NICHTS machen.

Jetzt angekommen?

--
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Eric Brücklmeier

Ich weiss, Deine Welt dreht sich um Bayern :-)

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's_degree

'nuff said.

Den akademischen Grad Diplomingenieur haeltst Du fuer wertlos? Sage mal, warum bist Du eigentlich Prof geworden?

Biologen haben m.W. kein Ingenieurdiplom und sind damit formell keine Ingenieure. Wenn sie aber in einem Ingenieurbereich arbeiten, habe ich nichts dagegen, wenn sie sich so nennen. Standesduenkel war nie mein Ding.

--
Gruesse, Joerg 

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Joerg

Am 07.06.2016 um 20:49 schrieb Joerg:

Das ist jetzt ein wenig billig, da es ein solches Gesetz praktisch in jedem Bundesland gibt.

Von welchem Land sprechen wir, wenn es um den VDI geht? Nochmal: Es geht um die Berufsbezeichnung "Ingenieur" und nicht um den Grad "Dipl.-Ing." oder willst Du jetzt bei der Existent eines "Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung ?Ingenieur? und ?Ingenieurin?" noch immer abstreiten,

Gesetzestext Wikipedia locker aus!

stehen, einfach mal zuzugeben, wenn man unrecht hatte:

geregelt."

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Eric Brücklmeier

Nicht alles so persoenlich nehmen, deshalb war der Smiley da.

U.a. von Deutschland. Auch von Europa.

Welche waeren das? Ich habe mir selbst wegen Auftraegen einiges an Luftfahrt ueber OpenLearing reingezogen. Das macht mich aber keineswegs zu einem Aerospace Engineer. Nur eine Uni koennte mir den Titel verleihen.

Semantisch magst Du durchaus recht haben, aber Fakt ist, dass sich nur derjenige Ingenieur nennen darf, den eine Hochschule per akademischem Grad dazu berechtigt. Auch im Freistaat Bayern:

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Zitat

"wer

a)

naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule oder an einer deutschen Fachhochschule oder

...

mit Erfolg abgeschlossen hat ..."

Zitat Ende.

Plus Behoerden, z.B. wie bei mir, wenn es nach Einwanderung um die Anerkennung des akademischen Titels einer auslaendischen Uni geht.

Frueher gab es noch Betriebsingenieure und vielleicht gibt es bei Euch ja noch die Bergschulen. Ansonsten entscheiden ueber den Titel "Ingenieur" Hochschulen, nicht irgendwelche Buerokraten, und so soll das bleiben.

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Gruesse, Joerg 

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Joerg

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