Im Bereich der Haushaltszwangsabgabe gilt schon immer die
war, wenn die (kostenrelevante) Annahme der
andere ist.
Anstalt senden, um dann nach ein paar Monaten einen Bescheid zu
haushaltszwangsabgabenpflichtig. Die Anstalt beruft sich dabei auf den
behaupten sie.
kein Urteil des Verfassungsgerichts vor. Solch eines wird nicht mal kommen, weil das Verfassungsgericht einen solchen Antrag zur Annahme abgelehnt hat.
Und das entscheidet die Landesrundfunkanstalt nach eigenem Ermessen. Das
Wenn Dich dieses Thema interessiert, dann gibt's einen informativen Vortrag von Olaf Kretschmann (rund 1,5Stunden), der dabei auch die Historie belechtet: